Stammdatendatei verarbeiten (Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung)
Über die Funktion "Stammdatendatei verarbeiten" werden die Systemvorgaben (SV) zur Nettolohnberechnung mit Gültigkeit ab 2025 direkt aus der Stammdatendatei in die Software übernommen.
Was bewirkt die Funktion?
Die Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung mit Gültigkeit ab 2025 werden beim Verarbeiten der Stammdatendatei automatisch gepflegt. Ändert der Gesetzgeber diese Werte, ist dafür künftig kein Programm-Update mehr notwendig - die aktuellen Werte stehen nach dem Verarbeiten der Stammdatendatei zur Verfügung.
Info
Weitere Hintergründe zur Stammdatendatei selbst (§ 98a SGB IV, ITSG) finden Sie auf der Seite Vorgabe-Einzugsstellen aktualisieren. Beide Funktionen nutzen dieselbe Datenquelle, verarbeiten aber unterschiedliche Inhalte.
Wie verarbeite ich die Stammdatendatei in der Software?
Wechseln Sie in den Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN (KRANKENKASSEN). Mittels Schaltfläche: WEITERE wählen Sie den Eintrag: STAMMDATENDATEI VERARBEITEN.
Beachten Sie
Führen Sie die Verarbeitung der Stammdatendatei nach jedem Software-Update erneut aus. Nur so stehen dem Programm die aktuellen Systemvorgaben zur Verfügung.