Diverse Felder des Lohnkontos
Quelle Steuer-Vorgaben
In diesem Feld ist die Berechnungsgrundlage für dieses hinterlegt.
Eigene Angaben
Als Berechnungsgrundlage werden die Angaben aus dem Register: "Steuer" der Abrechnungsvorgabe verwendet.
ELStAM
Nachdem die Anmeldebestätigung (ELStAM) für den Mitarbeiter über die Funktion "Externe Meldungen verarbeiten" eingelesen wurden, werden als Berechnungsgrundlage die Daten aus dem Bereich "EXTERNE GRUNDLAGEN - ELStAM (Abruf)" der Abrechnungsvorgabe verwendet.
Nachweis der Elterneigenschaft
In diesem Feld wird aufgeführt ob der Nachweis zur Elterneigenschaft vorliegt. Dies wird automatisch aus JA gestellt sofern in der Abrechnungsvorgabe auf dem Register: SV-ANGABEN das Kennzeichen "Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)" aktiviert ist.
Beachten Sie:
Auch bei einem Mitarbeiter der unter 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat, wird ein JA aufgeführt, da dieser den Zusatzbeitrag zur PV nicht zahlen muss.
Berücksichtigungsfähige Kinder
In diesem Feld werden die zu berücksichtigungsfähigen Kinder in der Pflegeversicherung (PV) aufgeführt. Die Hinterlegung ist in der Abrechnungsvorgabe auf dem Register: SV-ANGABEN anzupassen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Berücksichtigungsfähige Kinder.
Korrektur
Die Werte werden auf Grund der Korrekturlohnarten gefüllt. Diese Korrekturlohnarten sind unter PARAMETER - ABRECHNUNG - PARAMETER - "Vorgaben für Lohnkorrektur" hinterlegt.
Tage nach Leistungsrecht
Im Bereich der Abrechnungstage ist das Feld "Tage nach Leistungsrecht" implementiert.
Im Falle von Lohnersatzleistungen bezieht sich das Leistungsrecht auf Kalendertage im Monat. Um eine korrekte Zuordnung der Tage zu gewährleisten, erfolgt die Ausweisung der "Tage nach Leistungsrecht" in einem eigenen Feld.
Beispiele zum Thema "Tage nach Leistungsrecht"
Je nach Länge des Monats variieren die "Tage nach Leistungsrecht":
- Ist der Arbeitnehmer im gesamten Monat Februar des aktuellen Jahres krank, so sind 28 Tage im Leistungsrecht zu berücksichtigen.
- Ist der Arbeitnehmer den gesamten März krank, so sind 31 Tage im Leistungsrecht zu berücksichtigen.
Die Tage des Leistungsrechts kürzen sich lediglich, wenn Fehlzeiten angegeben werden, welche auch die SV-Tage kürzen.
Beispiel:
- Fehlzeit 4.1 vom 01.-31.03.: Es fallen keine Tage im Leistungsrecht an.
- Fehlzeit 4.1 vom 01.-30.03.: Es fällt ein Tag im Leistungsrecht an.
Darüber finden Sie im Lohnkonto auch die folgenden Bereiche:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Lohnfortzahlung bei Mutterschaft
- Beschäftigungsverbot