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GPSR – Allgemeine Produktsicherheitsverordnung

Gesetzlicher Hintergrund

Seit dem 13.12.2024 gelten die Pflichten der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung der EU (GPSR – General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988). Als Händler müssen Sie prüfen, inwiefern Ihre Produkte von dieser Verordnung betroffen sind.

Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden – unabhängig davon, ob sie speziell für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen auch von Verbrauchern genutzt werden können.

Ziel der Verordnung: Verbesserung der Funktionsweise des EU-Binnenmarktes und Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus.


Was müssen Sie als Händler beachten?

Die Sicherheit von Produkten wird hergestellt durch sichere Konstruktion und Gestaltung, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen sowie Hinweise zu möglichen Gefahren, die vom Produkt ausgehen können.

Pflichten für Händler

Die Vorgaben für Warnhinweise und Sicherheitsinformationen betreffen Sie als Händler direkt. Sie müssen gewährleisten, dass Ihre Kunden über mögliche Gefahren informiert werden. Die gesetzlichen Vorgaben für die Produktgestaltung richten sich in erster Linie an die Hersteller.

Mindestangaben bei Online-Angeboten (Artikel 19)

Stellen Sie Produkte online auf dem Markt bereit, muss das Angebot mindestens folgende eindeutigen und sichtbaren Angaben enthalten:

  • Namen, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers
  • Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers
  • Ist der Hersteller außerhalb der EU ansässig: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person in der EU
  • Angaben zur Identifizierung des Produkts (Abbildung, Produktart, Produktidentifikatoren wie verwendete Stoffe usw.)

Sprache der Warnhinweise

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache ausgezeichnet werden – auf dem Produkt, der Verpackung sowie in Begleitunterlagen.


Allgemeine Vorgehensweise in microtech ERP

Wenn die jeweilige Plattform keine eigenen dedizierten Felder für GPSR bereitstellt, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Selektionsfelder in den Artikel-Stammdaten anlegen, um GPSR-relevante Informationen (z. B. Herstelleradresse, EU-Verantwortlicher) zentral zu hinterlegen.
  2. Diese Daten über Formeln in Plattform-Eigenschaftendatensätzen an die jeweilige Plattform übermitteln.
  3. Alternativ lassen sich die Selektionsfelder in eine HTML-Vorlage einbinden und so mit der Artikelbeschreibung an den Shop oder Marktplatz übertragen.
  4. In der Adresse des Herstellers eine Informationsanschrift hinterlegen: Aktivieren Sie im DB-Manager für „Adressen" die Option „Unterstützung für Informationsanschrift".

Formeln für Herstellerangaben

Mit Formeln lassen sich Herstellerinformationen direkt aus den Adressen in Eigenschaftendatensätze übernehmen:

Angabe Herstelleradresse (Rechnungsanschrift) EU-Verantwortlicher (Informationsanschrift)
Name «[Art.HstAdr.Re].Na2» «Art.HstAdr.In.Na2»
Straße & Hausnr. «[Art.HstAdr.Re].Str» «Art.HstAdr.In.Str»
Adress-Zusatz «[Art.HstAdr.Re].Na3» «Art.HstAdr.In.Na3»
PLZ & Ort «[Art.HstAdr.Re].PLZOrtInfo» «Art.HstAdr.In.PLZOrtInfo»
Land «[Art.HstAdr.Re.Land]» «Art.HstAdr.In.Land»
Telefon «[Art.HstAdr.Re.Tel]» «Art.HstAdr.In.Tel»
E-Mail «[Art.HstAdr.Re].EMail1» «Art.HstAdr.In.EMail1»

Tipp

Prüfen Sie für Ihre Konfiguration, an welcher Stelle Sie die relevanten Informationen pflegen, und greifen Sie direkt über Formeln auf diese Daten zurück.


Umsetzung je Plattform

Shopware empfiehlt für die GPSR-Umsetzung die folgenden Optionen (Mindestvoraussetzungen: Build 6986, Shopware 6.6.9.0):

  • Wesentliche Merkmale (im Produktlisting)
  • Zusatzfelder (Custom Field Sets)

Die Übertragung über Zusatzfelder wird von microtech ERP unterstützt. Legen Sie in Shopware entsprechende Zusatzfelder an und binden Sie diese in ein Shopware-Layout ein:

EINSTELLUNGEN → SYSTEM → ZUSATZFELDER

Empfohlene Zusatzfeld-Gruppen: - GPSR – Herstellerangaben - GPSR – EU-Kontakt - GPSR – Informationen zur Produktsicherheit

Nach dem Einbinden in das Layout sind die Informationen direkt im Angebot sichtbar.

Für eBay stehen ab Build 6986 spezielle Eigenschaften zum Einladen bereit. Über diese Felder lassen sich die GPSR-Felder direkt aus microtech ERP befüllen:

  • Produkthersteller
  • EU verantwortliche Person
  • Informationen zur Produktsicherheit

Die in microtech ERP gepflegten Felder werden automatisch in die entsprechenden eBay-Felder übertragen – eine manuelle Pflege im Seller Central ist nicht erforderlich.

Piktogramme

Piktogramme werden in dieser Version nicht unterstützt. Möchten Sie Piktogramme ergänzen, nutzen Sie ggf. ein Artikelbild, um diese Information optisch bereitzustellen.

Produktdokumente bei eBay

Möchten Sie Produktdokumente (z. B. Sicherheitsdatenblätter) hochladen, ist dies im eBay Seller Central für bis zu 10 Dokumente pro Produkt im PDF-, JPG- oder PNG-Format möglich. Weitere Informationen: eBay – Hinweise zur Produktsicherheit und Kennzeichnung von Gefahrstoffen (externer Link)

Melden Sie sich in Ihrem Amazon-Verkäuferkonto an und wechseln Sie zu:

SELLER CENTRAL → KUNDENZUFRIEDENHEIT → VERKÄUFERLEISTUNG

Herstellerinformationen hinzufügen

Geben Sie in der Maske „Informationen zur Compliance hinzufügen" den Namen des Herstellers und die Kontaktdaten für die Marken an, denen Sie in der Amazon Markenregistrierung zugeordnet sind – in einer der offiziellen Sprachen der EU.

Ab 13.12.2024 verpflichtend

Für die meisten Non-Food-Konsumgüter müssen Name und Kontaktdaten des Herstellers auf den Produktdetailseiten angegeben werden.

Weitere Informationen: Amazon Seller Central – GPSR (externer Link)