eAU-Anforderungen (zu meldende Daten in Lohn-Abrechnungsdaten)
Zu meldende Daten - eAU-Anforderungen
In den Mitarbeiter-Stammdaten steht auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" innerhalb der "Zu meldenden Daten" der Bereich: eAU-Anforderungen zur Verfügung.
Über diesen Bereich werden Ihnen alle eAU-Anforderungen für den Mitarbeiter angezeigt, welche vom System bei AU-Gründen, die eine Anforderung für eine eAU auslösen, erstellt wurden.
Tabellenfelder in der Standard-Ansicht
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- Frühster Versandtermin der Anfrage
- Datensatz-ID
- Datensatz-ID Ursprungsmeldung
- Stornierung
- Rückmeldung erhalten
- Grund der Rückmeldung
- Betriebsnummer Krankenkasse
- Betriebsnummer Verursacher
- Sozialversicherungsnummer
- Status
Schaltfläche: Manuell versenden
Die Schaltfläche "Manuell versenden" ist aktiv, wenn die markierte eAU-Anforderung noch nicht versendet wurde. Nach dem Klick wird die Anforderung dauerhaft markiert, damit sie nicht mehr automatisch übertragen wird. Bei bereits versendeten eAU-Anforderungen ist die Schaltfläche nicht aktiv.
Beachten Sie
Führen Sie diese Funktion nur aus, wenn Sie die eAU-Anforderung bereits auf einem anderen Weg gemeldet haben. Die Markierung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Ein typischer Anwendungsfall ist die nachträgliche Änderung einer Fehlzeit: Wurde die zugehörige eAU-Anforderung bereits außerhalb des automatischen Versands übermittelt, können Sie sie über "Manuell versenden" als gemeldet markieren, damit sie nicht erneut übertragen wird.
Weitere Informationen zur Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) finden Sie in einem eigenen Kapitel unserer Online-Hilfe.

