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eAU-Anforderungen (zu meldende Daten in Lohn-Abrechnungsdaten)

Zu meldende Daten - eAU-Anforderungen

In den Mitarbeiter-Stammdaten steht auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" innerhalb der "Zu meldenden Daten" der Bereich: eAU-Anforderungen zur Verfügung.

Über diesen Bereich werden Ihnen alle eAU-Anforderungen für den Mitarbeiter angezeigt, welche vom System bei AU-Gründen, die eine Anforderung für eine eAU auslösen, erstellt wurden.

Tabellenfelder in der Standard-Ansicht

  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Frühster Versandtermin der Anfrage
  • Datensatz-ID
  • Datensatz-ID Ursprungsmeldung
  • Stornierung
  • Rückmeldung erhalten
  • Grund der Rückmeldung
  • Betriebsnummer Krankenkasse
  • Betriebsnummer Verursacher
  • Sozialversicherungsnummer
  • Status

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Schaltfläche: Manuell versenden

Die Schaltfläche "Manuell versenden" ist aktiv, wenn die markierte eAU-Anforderung noch nicht versendet wurde. Nach dem Klick wird die Anforderung dauerhaft markiert, damit sie nicht mehr automatisch übertragen wird. Bei bereits versendeten eAU-Anforderungen ist die Schaltfläche nicht aktiv.

Beachten Sie

Führen Sie diese Funktion nur aus, wenn Sie die eAU-Anforderung bereits auf einem anderen Weg gemeldet haben. Die Markierung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Ein typischer Anwendungsfall ist die nachträgliche Änderung einer Fehlzeit: Wurde die zugehörige eAU-Anforderung bereits außerhalb des automatischen Versands übermittelt, können Sie sie über "Manuell versenden" als gemeldet markieren, damit sie nicht erneut übertragen wird.

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Weitere Informationen zur Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) finden Sie in einem eigenen Kapitel unserer Online-Hilfe.