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Systemvorgaben SV (Lohn)

Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate installiert, werden für das neue Jahr die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" erweitert (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG).

Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. Hier sind viele Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind.

Zum Beispiel:

  • Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen
  • Beitragssätze zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Zusätzlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer
  • Insolvenzgeldumlage
  • Angaben für „Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Pauschale Krankenversicherung, Pauschale Rentenversicherung und Pauschalsteuer)
  • Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Niedriglohngrenze (Gleitzone) (bis 30.06.2019)
  • Geringverdienergrenze
  • Mindest-Rentenversicherungsgrenze (Aufstockung)
  • Grundlohn-Monatswochenfaktor
  • Grundstundenlohngrenze für Sozialversicherung (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)
  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse)

Beachten Sie

Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update zu installieren.