Systemvorgaben SV (Lohn)
Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate installiert, werden für das neue Jahr die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" erweitert (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG).
Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. Hier sind viele Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind.
Zum Beispiel:
- Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen
- Beitragssätze zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Zusätzlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer
- Insolvenzgeldumlage
- Angaben für „Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Pauschale Krankenversicherung, Pauschale Rentenversicherung und Pauschalsteuer)
- Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Niedriglohngrenze (Gleitzone) (bis 30.06.2019)
- Geringverdienergrenze
- Mindest-Rentenversicherungsgrenze (Aufstockung)
- Grundlohn-Monatswochenfaktor
- Grundstundenlohngrenze für Sozialversicherung (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)
Beachten Sie
Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update zu installieren.