Regeln mit der Auswertungsposition "Zum Vorbelegen der Vorgangsart (im Wandelnformular)"
In betrieblichen Abläufen ist das Wandeln von Vorgängen in bestimmte Vorgangsarten (z.B. Rechnung) nur bestimmten Personengruppen oder einzelnen Personen vorbehalten. In den Vorgangsarten (PARAMETER - VORGÄNGE UND ZWISCHENBELEGE - ARTEN) besteht die generelle Möglichkeit, auf dem Register "Vorgaben für das Wandeln" entsprechende Vorgangsarten als Vorgabe für den Zielvorgang einzustellen. Darüber hinaus kann die Auswahl der zusätzlichen Vorgangsarten, in die gewandelt werden darf, im Bereich "Erlaubte Vorgangsarten für das Wandeln (zusätzlich zur oben angegebenen Art)" weiter eingeschränkt werden.
Bei Vorgangsarten, die von unterschiedlichen Personenkreisen genutzt und auch in unterschiedliche Belege gewandelt werden dürfen, sind diese Vorgaben zwar hilfreich, aber es kann nur eine generelle Vorgabe je Vorgangsart belegt werden.
Über Registerkarte: START - Schaltfläche: PARAMETER - VORGÄNGE UND ZWISCHENBELEGE - REGELN kann eine Vorgangsregel mit der Auswertungsposition "Zum Vorbelegen der Vorgangsart (im Wandelnformular)" erstellt werden, mit der die Vorgangsart beim Wandeln über eine Regel bestimmt werden kann.
Tipp
Wandeln über eine Bedingung verhindern
Die Auswertungsposition "Zum Vorbelegen der Vorgangsart (im Wandelnformular)" kann auch dazu genutzt werden, das weitere Wandeln eines Vorgangs unter bestimmten Bedingungen zu unterbinden. Wird in der Regel als Ergebnis keine Vorgangsart zurückgegeben, bleibt das Wandelnformular leer – ein Weiterschalten ist dann nicht möglich.
Auf diese Weise lassen sich z. B. Vorgänge mit einem bestimmten Status oder bestimmten Feldwerten vom Wandeln ausschließen, ohne dass dafür eine Berechtigungsstruktur angepasst werden muss.

