Schnittstelle "Export steuerliche Außenprüfung"
Müssen aufgrund der Gesetzgebung Daten aus FiBu oder Warenwirtschaft einem Prüfer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, so können diese über die Schnittstelle "Export steuerliche Außenprüfung" ausgegeben werden (Registerkarte: DATEI - SCHNITTSTELLEN - Schaltfläche: SCHNITTSTELLEN - EXPORT STEUERLICHE AUßENPRÜFUNG).
In die GoBD ("Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff") sind, mit Inkrafttreten am 31.12.2014, die bisherigen Vorgaben der GDPdU ("Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen") eingeflossen, welche zum 01.01.2002 in Kraft getreten sind.
Wird die entsprechende Schnittstelle aufgerufen, so wird im ersten Eingabefenster festgelegt, aus welchem Modul die Daten übertragen werden sollen.
Wird der Eintrag: "Registrierkasse" gewählt werden die Daten aus dem Kassenstand und deren Kassenpositionen (z.B. Belegnummer, Artikelnummer, Bezeichnung, Menge, Mehrwertsteuer) exportiert.
Info:
Für den Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung steht der Eintrag: "Kasse (DSFinV-K)" zur Verfügung. Weitere Informationen zum Assistenten bei dieser Auswahl: DSFinV-K (Export steuerliche Außenprüfung / Kassen-Nachschau).
Im nächsten Fenster legen Sie fest, für welchen Zeitraum die Daten ausgegeben werden sollen.
Die GoBD sagt, dass die Unveränderbarkeit der Daten gewährleistet sein muss. Dies gilt in der FiBu nur für abgeschlossene Perioden. Beinhaltet der ausgewählte Zeitraum offene Perioden bekommen Sie z.B. folgende Hinweismeldung:
Beachten Sie:
Der gewählte Bereich kann veränderbare Daten enthalten! Dies ist laut GoBD nicht zulässig! Sie können den Export trotzdem durchführen. Allerdings wird der Prüfer beim Einlesen der Daten darüber informiert.
Info:
Folgende Information aus der Software: "Bis zum 30.11.20xx sind Ihre Daten unveränderbar!" ... bedeutet, dass die Buchungsperioden bis November 20xx abgeschlossen sind. Die Buchungsperiode Dezember 20xx ist noch geöffnet.
Hinweis
Es müssen alle Perioden des gewählten Zeitraumes sowie die Vorjahre abgeschlossen sein, um die Vorgabe der GoBD gewährleisten zu können!
Beispiel:
Unter BUCHHALTUNG - GESCHÄFTSVORFÄLLE sind die Monate Januar, Februar und März für das Wirtschaftsjahr: 2018 abgeschlossen. Die abgeschlossenen Monate werden in grauer Farbe angezeigt und als "abgeschlossen" markiert (siehe nachfolgende Abbildung).
Die Vorgabewert beim Export sind entsprechend:
Ist der Zeitraum festgelegt, wird im nächsten Eingabefenster gewählt, für welches Modul die Daten bereitgestellt werden sollen.
Hinweis
Die Berechtigungsstrukturen werden beim Export beachtet!
Folgende Dateien werden beim Export immer erstellt
- Index.xml (Datei mit Datensatzbeschreibung der *.csv Dateien)
- gdpdu-01-08-2002.dtd (Schema für Index.xml)
- Mandant.csv (Aktueller Mandant)
- Begleitprotokoll.txt (diese Datei führt auch die jeweilige Mandantennummer zur eindeutigen Zuordnung des Exports)
Für die FiBu werden folgende Dateien erstellt
- UmsatzSteuer.csv (Aktuelle Umsatzsteuerdaten aus dem Bereich PARAMETER - SONSTIGE - UMSATZSTEUER)
- KontenPlan.csv (Kontenplan mit Debitoren-, Kreditoren- und Sachkonten)
- BuchungenFiBuHis.csv (alle Buchungen aus dem Bereich GESCHÄFTSVORFÄLLE - ARCHIV BUCHUNGEN für den ausgewählten Zeitraum)
- KontenBlaetter.csv (Kontenblätter für den ausgewählten Zeitraum)
Wurde bei der Festlegung der Bereich "Warenwirtschaft" auch "Archiv Vorgänge" gewählt, so können Sie im folgenden Fenster die Vorgangsarten für den Export festlegen:
Im nächsten Fenster legen Sie den Ausgabepfad für die Daten fest.
Empfehlenswert ist es, für den Export ein eigenes Verzeichnis anzugeben, da mehrere Dateien angelegt werden.
Existieren im angegebenen Ausgabepfad schon GoBD-Dateien, bekommen Sie dies im nächsten Fenster angezeigt. Sollen diese Dateien überschrieben werden, so gehen Sie über die Schaltfläche: JA weiter und erhalten die nachfolgende Zusammenfassung.
Sie erhalten eine Zusammenfassung der Auswirkungen des Assistenen. Sollten bereits Exportdateien im angegeben Ordner vorhanden sein, so werden Sie ein letztes Mal vor dem Überschreiben informiert.
Über die Schaltfläche: FERTIGSTELLEN werden die Dateien auf Grund Ihrer Vorgaben erstellt.
- Die Information am Ende des Exports: "Die Beschreibungsdatei Index.xml ist gemäß dem Schema ... gültig" heißt, dass die Beschreibungsdatei dem GoBD-Standard entspricht!
- Die erzeugten GoBD-Exportdateien können Sie anschließend dem Prüfer zur weiteren Verarbeitung übergeben.
- Für eine bessere Übersicht und eine einfachere Prüfung des Inhaltes des GoBD-Exportes enthalten die erstellten csv-Dateien eine Spaltenüberschrift.
Zertifikat für die Schnittstelle "Steuerliche Außenprüfung"
Ein Zertifikat kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da diese Schnittstelle von Behörden oder Organisationen nicht zertifiziert wird.