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Anlagen

Dieser Bereich der Stammdaten liefert Ihnen ein elektronisches Anlagenverzeichnis für Ihre Anlagegüter wie z.B. PKW, Maschinen, Büroausstattung usw. Außerdem können Sie hier die Abschreibungen der Anlagegüter überwachen.

Nach dem Aufruf dieses Stammdatenbereiches erscheint zunächst ein Übersichtsfenster über die bereits erfassten Anlagegüter. Über die Schaltfläche: NEU gelangen Sie in das Eingabefenster zur Erfassung Ihres neuen Anlagengutes.

Sollte der gewünschte Bereich in der Bereichsleiste nicht angezeigt werden, können Sie über STAMMDATEN / ÜBERBLICK oder über das SCHAUBILD den jeweiligen Bereich aufrufen.

Die Anlagenbuchhaltung gibt Ihnen einen genauen Überblick über alle Wirtschaftsgüter Ihres Unternehmens. Alle für die Buchung der Abschreibung relevanten Daten der Anlagenbuchhaltung (AfA-Werte) können automatisiert in die Finanzbuchhaltung eingelesen werden. Hier kommt das benutzerfreundliche Konzept der automatischen Buchungssatz-Erstellung der Anlagenbuchhaltung besonders zum Tragen. Die Buchungsautomatik stellt für jede Buchung der Abschreibung die benötigten Eingabefelder selbst zusammen. Dadurch werden Fehler beim Buchen von vornherein weitgehend ausgeschlossen.

Durch die Bereitstellung von Standard- Auswertungen (Karteikarte, Karteiliste, Anlagenspiegel, etc) und aufgrund der Möglichkeit individuelle Layouts zu gestalten, ist die umfassende Bereitstellung von Informationen und der Überblick über das komplette Anlagevermögen gewährleistet.

Buchungssätze

Die Buchungssätze für die Abschreibung (automatische Buchungssatzerstellung) können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bereitgestellt / gebucht werden.

Anlagegut löschen nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht

Ein Anlagegut, das vollständig abgeschrieben ist und für das die Aufbewahrungspflicht für die Buchhaltung abgelaufen ist, kann aus dem Anlagenverzeichnis gelöscht werden – auch wenn im Buchungsverlauf AfA-Buchungen vorhanden sind. Es ist nicht erforderlich, die Buchungskennzeichen im Buchungsverlauf manuell zu entfernen, bevor der Datensatz gelöscht wird.

Damit ein Anlagegut gelöscht werden kann, müssen alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Anlagegut ist vollständig abgeschrieben.
  • Das Anlagegut befindet sich nicht mehr im Betrieb (Vollabgang ist verbucht).
  • Die Aufbewahrungspflicht für die Buchhaltung ist abgelaufen.

Markieren Sie das Anlagegut in der Übersicht und wählen Sie in der Registerkarte: START die Schaltfläche: LÖSCHEN.

Info

Hinweis zur Aufbewahrungspflicht

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt in der Regel zehn Jahre. Stellen Sie sicher, dass diese Frist zum Zeitpunkt des Löschens tatsächlich abgelaufen ist.

Parameter (Anlagen)