Überblick der Fehlzeiten
In diesem Hilfe-Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Fehlzeit für einen Mitarbeiter erfassen. Zusätzlich erhalten Sie folgende Informationen:
- Überblick aller Fehlzeiten
- Auswirkung der Fehlzeiten auf SV-Tage und der Beitragsbemessungsgrenze
- Abgabegründe der SV-Meldung
Fehlzeit für Mitarbeiter erfassen
Navigieren Sie im den Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER und öffnen Sie einen Mitarbeiter-Datensatz zum Ändern.
Auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - "Grundlagen der Abrechnung" steht der Bereich: "Fehlzeiten" zur Verfügung.
Über die Schaltfläche: NEU kann eine Fehlzeit erfasst werden.
Feld | Art der Erfassung |
---|---|
VON / BIS | Über die Felder: "Von" und "Bis" wird die Dauer der Fehlzeit erfasst. Ist das Ende der Fehlzeit noch nicht bekannt, bleibt das Feld: "Bis" leer |
Art der Fehlzeit | Im Feld: "Art der Fehlzeit" wählen Sie aus dem Fehlzeitenkatalog die entsprechende Art der Fehlzeit aus - Dem Fehlzeitenkatalog können Sie auch entnehmen, welche sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen die Hinterlegung dieser Fehlzeit nach sich ziehen wird |
Vergleichsnetto (aus Vormonat) / Erhaltene Sozialleistungen (Tageswert bzw. Monatswert) | Da Zuschüsse des Arbeitgebers zu Sozialleistungen ausschließlich dann beitragsfrei sind, wenn die Einnahmen zusammen mit den in § 23c SGB IV genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen, werden diese Angaben zur korrekten Ermittlung benötigt (siehe §23c SGB IV). Die einzutragenden Beträge werden Ihnen von der Einzugsstelle (Krankenkasse) mitgeteilt. |
Überblick der Fehlzeiten
Art der Fehlzeit Hilfe |
Erläuterung SV-Meldung lt. Definition SV-Träger und Meldegrund |
Auswirkung auf SV-Tage und Beitragsbemessungsgrenze (BBG) |
---|---|---|
1.2 - Zahlung von Kinder-Krankengeld bzw. -Verletztengeld | Die Fehlzeit 1.2 ist zu hinterlegen wenn ein Arbeitnehmer zu Hause bleibt um sein krankes Kind zu pflegen. SV-Meldung: Abmeldung mit dem Tag der der Fehlzeit vorausgeht (Grund der Abgabe = 30) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 10) |
Kürzung der SV-Tage, Anwendung der Tages-BBG |
1.5 - Pflegezeit (ab 01.07.2008) | Die Fehlzeit 1.5 ist dann zu hinterlegen, wenn der Mitarbeiter eine vollständige Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen hat. https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html SV-Meldung: Meldesachverhalt grundsätzlich nicht gegeben, weil max. 10 Arbeitstage möglich sind. Bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt (ggf. durch Zusammenrechnung mit anderen Fehlzeiten): Abmeldung (Grund der Abgabe = 51) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 51) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen weiter; in Monaten mit 30 SV- Tagen Anwendung der Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG |
1.6 - Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege bis zu 10 Arbeitstage (ab 01.07.2008) | Die Fehlzeit 1.6 ist dann zu hinterlegen wenn der Mitarbeiter kurzzeitig der Arbeit fern bleibt um für einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. | |
1.8 - berufliches Tätigkeitsverbot nach §31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) | ||
1.9.1 - Entschädigungszahlung nach §56 (1) S. 2 IfSG wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen | ||
1.9.2 - bezahlte Freistellung wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtigte | ||
1.9.3 - bezahlte Freistellung (Entgeltzahlung, bezahlter Urlaub) wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne) | ||
1.9.4 - unbezahlte Freistellung wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne) von Personen zum Schutz vor Ansteckung | ||
1.9.5 - Entschädigungszahlung nach § 56 (1a) IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes | ||
10.1 - Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung | Die Fehlzeit 10.1 ist dann zu hinterlegen wenn der Mitarbeiter an seinem ersten Arbeitstag krank ist. 1. Beispiel: Eintrittsdatum 01.06.xx, Krankmeldung ab 01.06.xx In diesem Fall ist die Fehlzeit 10.1 zu hinterlegen 2. Beispiel Eintrittsdatum 01.06.xx, Krankmeldung ab 05.06.xx In einem solchen Fall ist die Fehlzeit 4.1 oder 2.7 für geringfügig Entlohnte zu hinterlegen SV-Meldung: Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 10) |
Kürzung der SV-Tage |
10.2 - Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt während Bezugs von Entgeltersatzleistungen | ||
10.3 - Entgeltfortzahlung nach U1 AAG AAG U1 eAU eAU FZ 10.3 |
Die Fehlzeit 10.3 ist zu hinterlegen wenn ein Mitarbeiter erkrankt ist und das Entgelt weiterhin fortgezahlt wird. | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG |
10.4 - Erstattung während des Beschäftigungsverbotes | Die Fehlzeit 10.4 ist dann zu hinterlegen wenn eine Arbeitnehmerin von einem Arzt ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt hat. | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG |
10.5 - Freistellung seitens des Arbeitgebers oder einvernehmliche unwiderrufliche Freistellung | Die Fehlzeit 10.5 ist zu hinterlegen wenn ein Mitarbeiter im Rahmen einer Kündigung seitens des Arbeitgebers freigestellt wird. | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG |
2.1 - Unbezahlter Urlaub | Die Fehlzeit 2.1 ist zu hinterlegen wenn ein Arbeitgeber und der Arbeitende eine Freistellung vereinbaren indem keine Entgeltfortzahlung geleistet wird. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.1.A - Unbezahlter Zeitraum bei Rahmenarbeitsverträgen | Die Fehlzeit 2.1.A ist dann zu hinterlegen, wenn ein geringfügig Beschäftigter einen gesamten Monat nicht gearbeitet hat. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.10 - Ende Bezug Krankengeld (Aussteuerung) / Beginn Bezug Arbeitslosengeld | Die Fehlzeit 2.10 ist dann zu hinterlegen wenn der Mitarbeiter nach Ende des Krankengelds weiterhin arbeitsunfähig ist und deshalb Arbeitslosengeld erhält. SV-Meldung: Abmeldung mit dem Tag der der Fehlzeit vorausgeht (Grund der Abgabe = 30) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 10) |
Kürzung der SV-Tage, Anwendung der Tages-BBG |
2.2 - Unbezahlte Fehlzeit (z.B unentschuldigtes Fehlen, vom AN zu vertreten) | Die Fehlzeit 2.2 ist dann zu hinterlegen, wenn der Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheint und sich nicht krank meldet. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.2.1 - Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/Wartetage (vom AN nicht zu vertreten) | SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: • Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) • Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.3 - Unrechtmäßiger Streik | Die Fehlzeit 2.3 ist dann zu hinterlegen, wenn der Streik nicht von einer Gewerkschaft gedeckt ist. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.4 - Pflege eines kranken Kindes ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt, keine Zahlung von Krankengeld |
Die Fehlzeit 2.4 ist dann zu hinterlegen, wenn der Arbeitnehmer sein krankes Kind pflegt in diesem Fall aber keine Zahlung von Krankengeld erfolgt. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.5 - Privat krankenversicherte ohne Krankentagegeld (vor 2008 auch für mit Krankentagegeld) | Die Fehlzeit 2.5 ist für Privat krankenversicherte, die kein Anspruch auf krankengeld haben, zu hinterlegen SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.6 - Arbeitsunfähigkeitszeiten bei Personen, die eine volle Erwerbsminderungs- oder Altersvollrente erhalten, über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus |
Die Fehlzeit 2.6 ist zu hinterlegen für Arbeitnehmer die eine volle Erwerbsminderung- oder Altersvollrente beziehen nach Ende der Entgeltfortzahlung SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG |
2.7 - Arbeitsunfähigkeitszeiten bei geringfügig entlohnten Beschäftigten über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus. |
Die Fehlzeit 2.7 ist bei geringfügig Beschäftigten nach Ende der Entgeltfortzahlung zu hinterlegen. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: • Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) • Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!) |
2.8 - Aussteuerung | Die Fehlzeit 2.8 ist dann zu hinterlegen wenn der Mitarbeiter nach Ende des Krankengelds weiterhin arbeitsunfähig ist und hierbei allerdings kein Arbeitslosengeld erhält. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung der Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG |
2.9 - Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente |
Die Fehlzeit 2.9 ist dann zu hinterlegen wenn ein Arbeitnehmer mit Erwerbsminderungsrente das Krankengeld eingestellt bekommt. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage/Mitgliedschaft laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung der Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG |
20 - Bezahlter Urlaub | Die Fehlzeit 20 kann hinterlegt werden wenn ein Mitarbeiter bezahlten Urlaub in Anspruch nimmt. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig. | |
21 - Bildungsurlaub | Die Fehlzeit 21 kann hinterlegt werden wenn ein Mitarbeiter Bildungsurlaub in Anspruch nimmt. | |
24 - Freistellung Betriebsrat | Die Fehlzeit 21 kann hinterlegt werden wenn ein Mitarbeiter für seine Tätigkeit im Betriebsrat freigestellt wird. | |
25 - Nacharbeit | ||
26 - Vorarbeit | ||
27 - Freischicht | ||
3.1 - rechtmäßiger Streik | Die Fehlzeit 3.1 ist zu hinterlegen wenn der Arbeitnehmer an eine Streik teilnimmt der von der Gewerkschaft getragen und organisiert wird. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 35) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat). Mitgliedschaft läuft unbegrenzt (bis Streik-Ende) weiter; Anwendung der Monats-BBG, bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG |
3.2 - Aussperrung | Die Fehlzeit 3.2 ist zu hinterlegen wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer während eines Streiks aussperrt. SV-Meldung: bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: Abmeldung (Grund der Abgabe = 35) Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) |
SV-Tage laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat). Mitgliedschaft läuft unbegrenzt (bis Streik-Ende) weiter; Anwendung der Monats-BBG, bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG |
3.4 - Entgeltfortzahlung wegen Organ-/Gewebsspende | Die Fehlzeit 3.4 ist zu hinterlegen wenn ein Mitarbeiter aufgrund eine Organ-/Gewebsspende ausfällt und weiterhin Entgelt fortgezahlt wird. | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG AAG-Anträge dürfen nicht erstellt werden. |
4.1 - Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung und Zahlung von Krankengeld und Krankentagegeld für privat Krankenversicherte | Die Fehlzeit 4.1 ist bei Arbeitnehmern zu hinterlegen die nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld erhalten. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Sozialleistung / des Krankentagegeldes Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
4.10 - Bezug einer Entgeltersatzleistung wegen Arbeitsunfähigkeit anlässlich einer Blutstammzellen-, Organ- oder Gewebsspende | Die Fehlzeit 4.10 ist zu hinterlegen ist wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig anlässlich einer Blutstammzellen-, Organ- oder Gewebsspende eine Entgeltersatzleistung erhält. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
4.11 - Bezug von Krankengeld wegen Mitaufnahme als Begleitperson im Krankenhaus |
Die Fehlzeit 4.11 ist zu hinterlegen wenn ein Arbeitnehmer als Begleitperson im Krankenhaus mit aufgenommen wird und Krankengeld erhält. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
4.2 - Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung und Zahlung von Verletztengeld | Die Fehlzeit 4.2 ist bei Arbeitnehmern zu hinterlegen die nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Verletztengeld erhalten. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Sozialleistung Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
4.3 - Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung und Zahlung von Übergangsgeld | Die Fehlzeit 4.3 ist bei Arbeitnehmern zu hinterlegen die nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Übergangsgeld erhalten. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Sozialleistung Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
4.4 - Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung und Zahlung von Versorgungskrankengeld | Die Fehlzeit 4.4 ist bei Arbeitnehmern zu hinterlegen die nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Versorgungskrankengeld erhalten. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Sozialleistung Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
4.5 - Mutterschutzfrist | Die Fehlzeit 4.5 ist bei Arbeitnehmerinnen zu hinterlegen für den Zeitraum vor und nach der Geburt. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Schutzfrist Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
4.9 - Bezug von Krankengeld wegen Pflege eines schwerstkranken Kindes | Die Fehlzeit 4.9 ist zu hinterlegen wenn ein Arbeitnehmer zu Hause bleibt um sein schwerstkrankes Kind zu pflegen und dabei Krankengeld erhält. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt. Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
5.1 - Elternzeit | Die Fehlzeit 5.1 ist zu hinterlegen wenn ein Arbeitnehmer sich in Elternzeit begibt zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=52) Zusätzlich wird zum beginn der Elternzeit eine Anmeldung erzeugt (Grund der Abgabe=17) Abmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 37) Wird die Krankenkasse gewechselt, wird zu Beginn der Elternzeit die Meldung "17" erzeugt und mit Beginn des Krankenkassenwechsels noch einmal die "17" erzeugt, damit auch die neue Krankenkasse die Meldung hat. Die bisherige Krankenkasse erhält Meldung "31". Nach Ende der Elternzeit kommt die Meldung "37" nur an die neue Krankenkasse. |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG |
6.1 - Wehrdienst | SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=53) |
wenn Teilzahlungszeiträume auftreten: Kürzung der SV-Tage, Anwendung der Tages-BBG |
6.2 - Zivildienst | SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=53) |
wenn Teilzahlungszeiträume auftreten: Kürzung der SV-Tage, Anwendung der Tages-BBG |
6.3 - Wehrübung | SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=53) |
wenn Teilzahlungszeiträume auftreten: Kürzung der SV-Tage, Anwendung der Tages-BBG |
6.4 - Eignungsübung | SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=53) |
wenn Teilzahlungszeiträume auftreten: Kürzung der SV-Tage, Anwendung der Tages-BBG |
8.1 - KUG/ S-KUG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/ S-KUG | SV-Meldung: bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) |
Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG; Voraussetzung ist, dass der einzelne Tag komplett mit Krankengeld belegt ist. |