Einrichtung der Zuschlagslohnarten
Die erforderlichen Zuschlagslohnarten werden im Bereich: STAMMDATEN - LOHNARTEN über die Schaltfläche: NEU angelegt. Die Lohnart für einen Sonntagszuschlag kann wie folgt angelegt werden:
Lohnartennummer: Diese kann frei vergeben werden.
Bezeichnung: Diese kann frei vergeben werden.
Register: "Lohnart"
Bereich: "Kennzeichen"
Lohnart
Hier ist "Andere Zahlung" auszuwählen.
Statistik
Dieser Eintrag hat Einfluss auf die spätere Ausweisung auf der Lohnsteuerbescheinigung. Da in diesem Falle keine gesonderte Ausweisung erfolgt, ist hier "Keine Statistik" zu hinterlegen.
Monatsdurchschnitt
Hier wird festgelegt, ob der abgerechnete Wert dieser Lohnart bei der Ermittlung des '3 Monatsdurchschnitts' bzw. des '6 Monatsdurchschnitts' addiert oder subtrahiert werden soll. Diese Einstellung ist individuell vom Anwender zu treffen.
Pauschale Steuer
Da für diese Lohnart die monatliche Lohnsteuertabelle herangezogen wird, ist hier "keine Pauschalsteuer" zu hinterlegen.
Nettobezug/-abzug
Da es sich bei Zuschlägen um einen Bruttobezug handelt, ist hier "(Keiner)" zu wählen.
Darstellung auf der Lohntasche
Der Anwender kann entscheiden, wo auf der Lohntasche später diese Zuschlagslohnart ausgewiesen werden soll. Da es sich um einen Bruttobezug handelt, empfehlen wir die Hinterlegung "Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen".
Bereich: "Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge"
Zuschlag
Zur Auswahl stehen:
Ausschließlich Zuschlag: Wird dieser Eintrag gewählt, wird später in der Erfassung der Grundlohn (Stundenlohn oder Gehalt) mit der Standard-Lohnart erfasst und der Zuschlag getrennt über diese Zuschlagslohnart.
Inklusive Zuschlag: Wird dieser Eintrag gewählt, rechnen Sie in der Erfassung über diese Lohnart den Grundlohn inkl. Zuschlag ab.
(Im o.a. Beispiel wurde "Ausschließlich Zuschlag" gewählt.)
Zuschlagsart
Es stehen die gesetzlichen Vorgaben für Zuschläge zur Verfügung.
(Im o.a. Beispiel wurde "Sonntag 50 %" gewählt.)
Bereich: "Berechnungsvorgaben (Beträge in Euro)"
Faktor
Der hier hinterlegte Wert ist von der gewählten Zuschlagsart abhängig.
Wurde dort "Ausschließlich Zuschlag" hinterlegt, so tragen Sie hier den Prozentsatz ein, welcher für den Zuschlag maßgeblich ist (steht hinter der Bezeichnung im Feld Zuschlagsart). Im o.a. Beispiel ist dies 50,00.
Wurde "Inklusive Zuschlag" hinterlegt, so tragen Sie hier den Prozentsatz ein, welcher für den Zuschlag maßgeblich ist (+ 100 % des Grundlohns).
Steuerfreier Betrag, steuerfreier Satz (%), SV-freier Betrag, SV-freier Satz (%)
Diese Felder können nicht gefüllt werden, da die Berechnung der Steuer- und SV-Freiheit von der Software automatisch durchgeführt wird.