Zum Inhalt

Jahresaktualisierung 2025

1. Allgemeine Informationen

Die Version für die Jahresaktualisierung wurde mit Buildnummer 6990 veröffentlicht.

Mit dieser Version sind Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Außerdem sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten. Besondere Neuerungen werden zusätzlich herausgehoben auf dieser Seite vorgestellt.

Info:

Weitere wichtige Punkte finden Sie auch im Artikel: Jahresabschluss Lohn & "Checkliste".

1.1 Einspielen der Jahresaktualisierung

Gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor:

  • Vorab: Erstellen Sie eine vollständige Datensicherung.
  • Aktualisieren Sie das Programm. Laden Sie hierzu die aktuelle Vollversion Ihrer Software im Serviceportal mit Mindestversionstand 6990 herunter und starten Sie dann die Aktualisierung.

2. FiBu

2.1 Neue Formulare für 2025

Ab der Version 6995 der Jahresaktualisierung steht zur Verfügung:

Ab der Version 7010 der Jahresaktualisierung steht zur Verfügung:

  • EÜR-Formular 2024 (Die EÜR wird über den Bereich der Kontengliederungen erstellt. Über "Kontengliederungen ausgeben" lässt sich im Anschluss das Layout für die "Einnahme-Überschussrechnung" wählen und drucken)

Über diese Schaltfläche der Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN kann der Druck der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der BWA aufgerufen werden.

2.2 Einladen der Taxonomie 6.7

Hierfür wechseln Sie in der BUCHHALTUNG in die KONTENANALYSE und dort auf das Register "Kontengliederungen". Auf der Registerkarte: START - PARAMETER - Registerkarte: START - Schaltfläche NEU - im neuen Fenster wählen Sie die Gliederungsart "E-Bilanz" aus. Das Fenster ist mit SPEICHERN & SCHLIESSEN zu verlassen. Die nachfolgende Meldung bestätigen Sie mit JA. In der neuen Abfrage wählen Sie die Taxonomie 6.7 aus. Anschließend öffnet sich die Gliederung, die Sie ist mit SPEICHERN & SCHLIESSEN verlassen. Auch die Parameter sind zu speichern.

Wechseln Sie nun in der BUCHHALTUNG in die KONTENANALYSE - Register "Kontengliederungen". Die Taxonomie 6.7 wird Ihnen nun dort aufgelistet.

Alt-Text

Einladen der Taxonomie 6.7

Alt-Text

Im Anschluss wechseln Sie in die PARAMETER

Alt-Text

In den PARAMETERN wählen Sie die Schaltfläche: NEU

Alt-Text

Im neuen Fenster wählen Sie die Gliederungsart "E-Bilanz"

Alt-Text

Im Anschluss ist dieses Fenster mit SPEICHERN&SCHLIEßEN zu verlassen

Die nachfolgende Meldung bestätigen Sie mit JA

Alt-Text

In der darauffolgenden Abfrage können Sie die Taxonomie auswählen

Alt-Text

Wenn Sie die Taxonomie ausgewählt haben, dann öffnet sich die Gliederung.

Alt-Text

Die Gliederung können Sie auch direkt mit SPEICHERN&SCHLIEßEN verlassen.

Danach sind auch die PARAMETER zu speichern. Abschließend wird Ihnen die ausgewählte Taxonomie in den Kontengliederungen angezeigt und kann aufgebaut werden

Alt-Text

3. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen

3.1. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2025

Die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.

Diese Daten werden durch das Update eingefügt und können / müssen NICHT manuell eingetragen werden. Die Einsicht dieser Angaben in den Parametern hat für Sie einen informellen Charakter.

Tipp:

Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.

Alt-Text

Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.

Alt-Text

In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.

Ab 01.01.2025 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:

Bereich Aktueller Wert (2025) -

monatliche / jährliche Werte
Wert (2024) -

monatliche / jährliche Werte
Änderung im Vergleich zum Vorjahr
Kranken- und Pflegeversicherung:
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 5.512,50 Euro / 66.150,00 Euro 5.175,00 Euro  / 62.100,00 Euro Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (jährlich) 73.800,00 Euro 69.300,00 Euro Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 8.050,00 Euro / 96.600,00 Euro West 7.550,00 Euro / 90.600,00 Euro

Ost 7.450,00 Euro / 89.400,00 Euro
Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
Alle Bundesländer (monatlich):  3.745,00 Euro West 3.535,00 Euro

Ost 3.465,00 Euro
Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:

  • Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

    Werte 2025 Werte 2024
    14,60 % / 14,00 % 14,60 % / 14,00 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr. Der Wert wird jeweils zur Hälfte von AG sowie AN übernommen.

  • Durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

    Werte 2025 Werte 2024
    2,50 % 1,70 %

    Höher als im Vorjahr.

  • Beitragszuschuss AG zur KV (Wenn Mitarbeiter privat versichert sind)

    Werte 2025 Werte 2024
    471,32 Euro 421,77 Euro

    Höher als im Vorjahr.

  • Rentenversicherung

    Werte 2025 Werte 2024
    18.60 % 18.60 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • Arbeitslosenversicherung

    Werte 2025 Werte 2024
    2,60 % 2,60 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • Pflegeversicherung

    Werte 2025 Werte 2024
    3,60 %

    Verteilung: AG 1,80% / AN: 1,80 %
    3,40 %

    Verteilung: AG 1,70% / AN: 1,70 %

    Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 von 3,40 % Prozent auf 3,60 %.

  • Pflegeversicherung Sachsen

    Werte 2025 Werte 2024
    3,60 %

    Verteilung Sachsen: AN 2,30 % / AG 1,30%
    3,40 %

    Verteilung Sachsen: AN 2,20 % / AG 1,20%

    Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 von 3,40 % auf 3,60 %.

  • Zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben

    Durch die Erhöhung der Beiträge zur PV um 0,20% auf 3,60% wird mit den zusätzlichen Beitragssatz 0,60% für kinderlose Mitglieder ein Wert von 4,20% erreicht.

    Weitere Infos: Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 - Externer Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-pflegebeitraege-2319616

    Beachten Sie:

    Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4,2 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,6 %.

    Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Die Entlastung ist auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

    Weitere Infos in der Hilfe:

    Externe Quellen:

    Werte 2025 Werte 2024
    0,6 % 0,6 %

    Der Prozentsatz, den kinderlose Mitglieder zusätzlich leisten müssen, steigt nicht im Vergleich zum Vorjahr, sondern bleibt bei 0,6%.

    Info:

    Ein gestiegener Beitrag zur PV ergibt sich aus dem Prozentsatz zur Pflegeversicherung von 3,60% und dem zusätzlichen Beitragssatz von 0,60% auf 4,20%.

  • Insolvenzgeldumlage

    Werte 2025 Werte 2024
    0,15 % 0,06 %

    Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2025 steigt zum 1. Januar 2025 von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert (§ 360 SGB III) wieder in Kraft.

  • Pauschale Krankenversicherung

    Werte 2025 Werte 2024
    13,00 % 13,00 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • Pauschale Rentenversicherung

    Werte 2025 Werte 2024
    15,00 % 15,00 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte)

    Werte 2025 Werte 2024
    5,00 % 5,00 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte)

    Werte 2025 Werte 2024
    5,00 % 5,00 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • PPauschalsteuer (an Bundesknappschaft)

    Werte 2025 Werte 2024
    2,00 % 2,00 %

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • monatliche Geringfügigkeitsgrenze

    Info:

    Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone).

    Werte 2025 Werte 2024
    556,00 Euro 538,00 Euro

    Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 556,00 Euro.

  • monatliche Geringverdienergrenze

    Werte 2025 Werte 2024
    325,00 Euro 325,00 Euro

    Keine Veränderung zum Vorjahr

  • Übergangsbereich

    Werte 2025 Werte 2024
    Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt. für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.

    Die untere Grenze des Übergangsbereich wurde auf 556,01 Euro angehoben.

  • Faktor F

    Info:

    Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet und bekannt gegeben.

    Werte 2025 Werte 2024
    0,6683 0,6846

    Faktor geringer im Vergleich zum Vorjahr. Bekanntmachung des Wertes erfolgte im Bundesanzeiger am 10.12.2024.

  • Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt

    Werte 2025 Werte 2024
    mind. 175,00 Euro mind. 175,00 Euro

    Keine Veränderung zum Vorjahr.

  • Vollarbeiterrichtwert

    Werte 2025 Werte 2024
    1.500 Stunden 1.490 Stunden

    Wert höher im Vergleich zum Vorjahr.

3.2 Anpassungen an der Lohntasche

Die Ausweisung der "Anzahl Kinderfreibeträge" wird im gleichen Bereich wie die Lohnsteuerklasse auf der Lohntasche ausgewiesen.

In der Tabellenansicht fand eine Zusammenlegung: "Steuerklasse" und "Kirchensteuerschl." statt.

Alt-Text

Zusätzlich wurde der Bereich: "Elterneigenschaft Kinder PV" neu eingebracht. Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird für Berücksichtigungsfähige Kinder (Abrechnungsvorgabe - Register: SV-Angaben) die Kennziffer 0 für den "Beitragszuschlag für Kinderlose" in der Lohntasche angezeigt. Bei nicht kinderlosen Beschäftigten werden die Kennziffern 1 bis 5 entsprechend der Anzahl ihrer Kinder auf der Lohntasche ausgewiesen.

Alt-Text

3.3 Zusatzbeiträge der Krankenkassen und Umlagesätze durch Stammdatendatei aktualisieren

Stammdatendatei ab 01.01.2025

Die Stammdaten für die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften werden seitens der ITSG ab 2025 zusammen mit den Rechengrößen und Angaben zu den Annahmestellen in einer einzigen "Stammdatendatei" bereitgestellt (anstatt wie bisher in getrennten Dateien). Aus diesem Grund wurden in der Software auch die bisherigen Routinen angepasst und optimiert. Für Sie als Anwender ist der regelmäßige Abruf dieser Daten wichtig, damit diese automatisch verarbeitet werden können. Die Stammdatendatei wird zunächst in die Software importiert. Bei den angelegten Einzugsstellen erfolgt eine Prüfung, ob sich Adressdaten, Kontodaten, Umlagesätze, Zusatzbeiträge geändert haben.

Vorteile:

  • Sie müssen keine manuellen Eingriffe zur Pflege der Umlagesätze und Zusatzbeiträge mehr ausführen.
  • Es sind an dieser Stelle keine Irrtümer durch Fehleingaben möglich.
  • "Aktualisierung der Daten für die Krankenkassen" und "Abgleich der Mandanten-Einzugsstellen" erfolgt in einem Schritt.
  • Das manuelle Abholen der Daten für die Umlagesätze/Zusatzbeiträge in den einzelnen Einzugsstellen entfällt.
  • Mit dem Verarbeiten der Stammdatendatei werden bei den Einzugsstellen auch die Adress- und Kontodaten aktualisiert.
Stammdatendatei verarbeiten

Lädt die Stammdatendatei temporär herunter und prüft ihre Einzugsstellen auf neue Beitragssätze und Änderungen. Die Stammdatendatei wird direkt über den ITSG-Server heruntergeladen und von der Software verarbeitet. Mit der Verarbeitung werden ausschließlich die aktiven Einzugsstellen innerhalb der Software berücksichtigt. Sofern Änderungen vorhanden sind, wird die Nettolohnberechnung angestoßen. Nach der Verarbeitung wird das "Abgleichsdatum" im Mandanten aktualisiert.

Alt-Text

Die Stammdatendatei wird zunächst importiert. Werden durch die Werte der neuen Datei Nettolohn-Nachberechnungen für Abrechnungsmonate notwendig, werden diese im Anschluss von der Software ausgeführt.

Alt-Text

Im Anschluss erhalten Sie ein Protokoll mit den Informationen, welche Einzugsstellen sich geändert haben sowie mit weiteren Hinweisen, die ggf. Ihre Aufmerksamkeit. Prüfen Sie das Protokoll auf besondere Hinweise und Fehler.

Alt-Text

Liegt keine neue Stammdaten-Datei vor, erhalten Sie ebenfalls eine Information im Protokoll.

Alt-Text

Automatischer Abgleich der Umlagesätze

Durch das Einladen erfolgt ein automatischer Abgleich der "Mandanten-Einzugsstellen" sowie der "Umlagesätze Zusatzbeitrag".

Zusätzlich wird im Mandanten ein internes Datumsfeld hochgesetzt, mit dem für die Software notiert ist, wann die letzte Abfrage erfolgt ist.

Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: EINZUGSSTELLEN befindet sich im Datensatz das Register: UMLAGESÄTZE. Durch das Einladen und Verarbeiten der Stammdatendatei stehen die neuen Werte zur Verfügung.

  • Das System erkennt die eingepflegten U1 (Arbeitsunfähigkeit) Umlagesätze: normal, ermäßigt, erhöht und pflegt die entsprechend konfigurierten Einstellungen anhand der aktualisierten Werte aus der Stammdatendatei.
  • Die Umlage U2 (Mutterschaft) wird ebenfalls durch die Stammdatendatei aktualisiert.

Beachten Sie:

Eine Änderung des gewählten Erstattungssatzes U1 ist nur zum 01.01. eines Jahres möglich.

Alt-Text

Voraussetzung dafür, dass über die Stammdatendatei die korrekte Auswahl der U1 eingetragen wird, ist dass die Auswahl: Standard, ermäßigt, erhöht zuvor korrekt konfiguriert wurde.

Alt-Text

Info:

Auch Mandanten, die nicht am DEÜV-Verfahren teilnehmen, nutzen diese Routine.

Beachten Sie:

Verantwortlich für die Feststellung der Umlagepflicht U1 sind Sie als Arbeitgeber.

Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr. Bei Teilnahme ist im Januar des laufenden Kalenderjahres der Beitrag zur U1 in den elektronischen Beitragsnachweis einzutragen, dabei ist die Auswahl aus verschiedenen Erstattungssätzen möglich.

Weitere Infos: § 1 Abs. 1 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG)

Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html

An der Entgeltfortzahlungsversicherung U2 nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.

Die Betriebsgröße ist für die U2 nicht entscheidend. Aus der U2 erhält der Arbeitgeber alle Aufwendungen ersetzt, welche ihm im Rahmen der Mutterschaft seiner Arbeitnehmerinnen entstanden sind

Automatischer Abgleich der Zusatzbeiträge

Durch das Ausführen der Funktion: "Stammdatendatei verarbeiten" wird auch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse eingeladen.

Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: EINZUGSSTELLEN befindet sich im Datensatz das Register: ZUSATZBEITRAG.

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitragssatz individuell fest - dieser Wert wird aus der Stammdatendatei gelesen und automatisch auf dem Register mit einen "Gültig ab"-Datum in eine neue Zeile geschrieben mit dem Zusatzbeitrag, den Sie als Arbeitgeber übernehmen. Im Beispiel wird für Beispiel-Krankenkasse XY ein Zusatzbeitrag ab 01.01.2025 von 1,395% ausgewiesen. Der Arbeitnehmer übernimmt paritätisch die andere Hälfte des Beitrags von ebenfalls 1,395%. Durch das Einladen der Stammdatendatei wurde der Wert automatisch korrekt übernommen.

Alt-Text

Aktualisierung der Adress- und Kontodaten der Einzugsstellen

Über die Stammdatendatei werden auch die Adress- und Kontodaten der jeweiligen Einzugsstellen abgeholt und diese Änderungen in der Software übernommen.

Die Änderungen werden auf den Registern: "Adresse" sowie "Bank/Lfz/Fibu" (Bankverbindung - IBAN) des Einzustellen-Datensatz gespeichert.

Prüfungen im Zusammenhang mit dem Abruf der Stammdatendatei (letzte 30 Tage sowie Monatsabschluss)

Rufen Sie spätestens alle 30 Tage die Stammdatendatei ab, um sicherzustellen, dass mit den aktuellen Beitragssätzen gearbeitet wird. Beim Übertragen der Beitragsabrechnungen und Erstattungsanträge wird geprüft, ob innerhalb der letzten 30 Tage die Stammdatendatei verarbeitet wurde. Diese Prüfung stellt sicher, dass immer mit den aktuellen Beitragssätzen abgerechnet wird. Gleiches gilt für den Monatsabschluss.

Beachten Sie:

Wurde die Stammdatendatei nicht im vorgegebenen Zeitraum abgerufen, ist keine Übertragung möglich. Laden Sie aus diesem Grund regelmäßig die neue Stammdatendatei ein.

3.4 Änderungen eAU ab 2025

Mit dem neuen Jahr 2025 wurde das eAU-Verfahren auf die Version 2.0 umgestellt. Für die abgegebenen eAU-Anforderungen besteht eine Übergangsfrist bis 28.02.2025. Ab Build 6995 der Software kann das neue Format der Rückmeldungen eAU verarbeitet werden.

Welche inhaltlichen Änderungen gibt es?

Rückmeldungen zu eAU-Anfragen können seitens der Krankenkasse nun auch zu Krankenhausaufenthalten sowie Reha-Maßnahmen erfolgen. In diesem Zusammenhang wurden neue Rückmeldegründe eingeführt.

Ablauf

Erfolgt eine berechtigte Anfrage durch den Arbeitgeber, prüft die Krankenkasse diese und gibt anhand der vorgegebenen Schlüsselwerte eine Rückmeldung.

Neue Rückmeldegründe

Folgende Rückmeldegründe können durch die Krankenkassen übermittelt werden.

Nr. Rückmeldegrund Neuer Rückmeldegrund? Weitere Info  zu "Art der Rückmeldung"
1 Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person Bisheriger Rückmeldegrund
2 AU (neu) NEU seit 2025
3 Krankenhaus (neu) NEU seit 2025
4 Nachweis liegt nicht vor Bisheriger Rückmeldegrund Zwischennachricht, keine abschließende Rückmeldung.
5 Reha/Vorsorge (neu) NEU seit 2025
6 Teilstationäre Krankenhausbehandlung (neu) NEU seit 2025
7 In Prüfung (neu) NEU seit 2025 Zwischennachricht, keine abschließende Rückmeldung.
8 Anderer Nachweis liegt vor (neu) NEU seit 2025
9 Weiterleitungsverfahren (neu) NEU seit 2025 Zwischennachricht, keine abschließende Rückmeldung.

Die eAU-Rückmeldungen werden wie gewohnt im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - linke Navigation: EAU-RÜCKMELDUNGEN angezeigt. In der Tabelle wird im Feld: "Hinweis zur aktuellen AU" der genaue Rückmeldegrund eingetragen.

Alt-Text

Info:

Eine erhaltene Rückmeldung wird im Fehlzeiten-Datensatz in das Feld: "Arbeitsunfähigkeit ab laut Krankenkasse" geschrieben.

Abweichungen in Rückmeldung der Krankenkasse führt zu Storno

Sofern die Krankenkasse meldet, dass es Abweichungen gibt, können Sie die empfangene eAU-Rückmeldung der Krankenkasse im Assistent "Externe Daten verarbeiten" in der Software auflösen. Im Anschluss erhalten Sie detaillierte Informationen im Protokoll.

Beispiel:

Im Beispiel wurde ein Fehlzeiten-Datensatz vom 20.01. bis 23.01. in der Software erfasst. Die Rückmeldung der Krankenkasse meldet allerdings einen abweichenden Zeitraum: 21.01. bis 24.01., welcher im Protokoll aufgeführt wird.

Alt-Text

Es liegt entsprechend ein Storno seitens der Krankenkasse vor.

Alt-Text

Die Rückmeldung der Krankenkasse wird im zugehörigen Fehlzeiten-Datensatz in das Feld: "Arbeitsunfähigkeit ab laut Krankenkasse" geschrieben.

Alt-Text