Datum des Wechsels von Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG) zur Regelbesteuerung in UVA
Im Assistenten für die Umsatzsteuervoranmeldung kann ein "Wechseldatum von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung" angegeben werden. Den Assistenten öffnen Sie im Bereich der BUCHHALTUNG - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN. An dieser Stelle befindet sich auch die Schaltfläche, um die "Umsatzsteuervoranmeldung" zu übertragen.
Was hat es mit der Kleinunternehmer-Regelung auf sich - und wann ist ein Wechsel zur Regelbesteuerung notwendig?
Mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird es Unternehmern mit geringen Umsätzen ermöglicht, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Durch die Regelung für Kleinunternehmer entfällt die Pflicht, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Bei der Nutzung dieser Regelung ist kein Vorsteuerabzug möglich. Wird die vom Gesetzgeber angegebene Grenze im laufenden Jahr überschritten, wechselt der Unternehmer unterjährig zur Regelbesteuerung. Die bis dahin erzielten Umsätze bleiben steuerfrei. Der Wechsel zur Regelbesteuerung ist mit Angabe eines Datums in der UVA zu melden.
Beachten Sie
Um hohe Nachzahlungen an das Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie die aktuell gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen im Blick behalten.
Suchen Sie bitte den Dialog mit Ihrem Steuerberater sowie dem Finanzamt, um einen ggf. notwendigen Wechsel in die Regelbesteuerung korrekt zu melden.
Info
Weitere Informationen zum Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer (externer Link):
Weitere Informationen zum unterjährigen Wechsel (Externer Link):
Wo finde ich in der Software das Eingabefeld für das Wechseldatum in die Regelbesteuerung?
Für die Eingabe eines Datums für den Wechsel in die Regelbesteuerung steht im Bereich: "Prüfen Sie die zu übertragenden Werte" das Feld "70 Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung" zur Verfügung. Über das Auswahlfeld kann das Datum ausgewählt oder direkt über die Tastatur eingegeben werden.
Info
- Wenn das Feld gefüllt ist, wird dieses in der Umsatzsteuervoranmeldung unter der Kennziffer 70 übertragen.
- Sofern das Feld nicht befüllt ist, wird es auch nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung übertragen.
- Füllen Sie das Feld bitte nur dann aus, wenn ein Wechsel zur Regelbesteuerung geplant / notwendig ist und Sie mit Ihrem Steuerberater bzw. dem Finanzamt über den Umstieg und das Wechseldatum gesprochen haben.