Zum Inhalt

Aktivrente

Das Gesetz über die Aktivrente wurde vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Was ist der Kerninhalt des Aktivrentengesetzes?

Das Gesetz ermöglicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht haben, einen steuerfreien Arbeitslohn von monatlich bis zu 2.000 Euro.

Dies soll laut dem Gesetzgeber Anreize schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten.

Relevante Änderungen für die Lohnabrechnung

Durch die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 EUR monatlich entstehen folgende Besonderheiten:

  • Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitgeberanteile in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin aus dem beitragspflichtigen Entgelt zu berechnen.

  • Die steuerfreien Beträge sind in der Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen.

Info

Externe Links:

In § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Steuerfreiheit für Arbeitslohn von Beschäftigten geregelt, die die Regelaltersgrenze erreicht haben ("Aktivrente").

Es gilt: Bis zu 2.000 € monatlich (bzw. 24.000 € jährlich) aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit bleiben für diese Personengruppe steuerfrei, sofern Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse gezahlt werden.

Dieses Dokument wird laufend aktualisiert.

Stand: 31.03.2026

Warum existiert noch keine fertige Lösung für die Aktivrente in der Software?

  • Der Beschluss des Aktivrentengesetzes durch den Gesetzgeber erfolgte sehr spät.

  • Der Gesetzestext lässt wichtige praxisrelevante Umsetzungsfragen offen, die im Einzelnen zu betrachten sind.

  • Durch das Gesetz werden neue Berechnungslogiken in bestehenden Abrechnungsmodulen notwendig.

Die genannten technischen Anforderungen müssen mit der notwendigen Sorgfalt geprüft und in die Gesamtlogik der Software implementiert werden.

Wie gehen Sie bis zur Programmumsetzung vor?

Führen Sie die Lohnabrechnung Ihrer Rentner, die unter die Aktivrenten-Regelung fallen, ab Januar 2026 weiter wie gewohnt durch. Nehmen Sie keine Änderungen vor.

Beachten Sie

Wichtiger Hinweis:

Falls Sie bereits eigene Workarounds nutzen – wie beispielsweise selbst angelegte Lohnarten – müssen Sie möglicherweise manuelle Nacharbeiten einplanen.

Für vorläufige Zwischenlösungen können wir keine Empfehlungen aussprechen, da nicht sichergestellt ist, dass diese später noch korrekt sind.

Welche Lösung zur Aktivrente ist in der Software geplant?

Unsere Produktentwicklung arbeitet aktuell an der Umsetzung des folgenden Konzepts:

  • Kennzeichen „Aktivrente" in der Abrechnungsvorgabe: Im Register „Steuer" der Abrechnungsvorgabe wird ein neues Kennzeichen bereitgestellt, mit dem Sie die Aktivrente gezielt für berechtigte Mitarbeiter aktivieren können.

  • Automatische Berechnung des Steuerfreibetrags: Ist das Kennzeichen im Lohnkonto aktiv, wird der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 Euro monatlich automatisch ermittelt und in der Abrechnung berücksichtigt. Die lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge werden entsprechend gemindert.

  • Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung: Der gewährte Steuerfreibetrag wird in der Lohnsteuerbescheinigung in den freien Feldern ausgewiesen, sodass eine korrekte Übermittlung sichergestellt ist.

  • Prüfungen im Monatsabschluss: Im Monatsabschluss werden automatische Hinweise ausgegeben, wenn ein Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht hat und das Kennzeichen „Aktivrente" noch nicht gesetzt ist. So werden Sie aktiv auf mögliche Handlungsbedarfe aufmerksam gemacht.

Die Umsetzung wird eine rückwirkende Abrechnung ab Januar 2026 ermöglichen.

Hinweis zum Entwicklungsstand

Die auf dieser Seite genannten Konzepte zur Berücksichtigung der Aktivrente befinden sich aktuell in der abschließenden Entwicklungsphase. Diese Seite soll einen Überblick über die aktuell geplante Umsetzung geben.

Sobald die Funktionen zur Aktivrente verfügbar sind, erhalten Sie an dieser Stelle eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie einen Hinweis auf die Versionsnummer des benötigten Updates.