Aktivrente
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Ab Build 7180.
Gesetzliche Vorgaben zur Aktivrente
Was ist der Kerninhalt des Aktivrentengesetzes?
Das Gesetz ermöglicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht haben, einen steuerfreien Arbeitslohn von monatlich bis zu 2.000 Euro.
Dies soll laut dem Gesetzgeber Anreize schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro pro Monat - d. h. auf das ganze Jahr gesehen, sind maximal 24.000 Euro als Steuerfreibetrag über die Aktivrente möglich. Die Aktivrente ist für Arbeitnehmer gedacht, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und trotzdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen möchten.
Besonderheiten Lohnabrechnung
Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 € (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden.
Durch die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 EUR monatlich entstehen folgende Besonderheiten:
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Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitgeberanteile in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin aus dem beitragspflichtigen Entgelt zu berechnen.
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Die steuerfreien Beträge sind in der Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen.
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Bei Steuerklasse VI ist eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Quelle: Bundesfinanzministerium (externer Link).
Info
Externe Links:
In § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Steuerfreiheit für Arbeitslohn von Beschäftigten geregelt, die die Regelaltersgrenze erreicht haben ("Aktivrente").
Es gilt: Bis zu 2.000 € monatlich (bzw. 24.000 € jährlich) aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit bleiben für diese Personengruppe steuerfrei, sofern Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse gezahlt werden.
Beispiele monatlicher Verdienst:
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Verdient ein Rentner z. B. 5.400 Euro brutto monatlich, werden nur die 3.400 Euro oberhalb des Freibetrags lohnbesteuert
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Verdient ein Rentner z. B. bis zu 2.000 Euro brutto monatlich, erfüllt dieser die Voraussetzungen für den Freibetrag und wird entsprechend nicht lohnbesteuert
Änderungen in Software aufgrund das Aktivrentengesetzes
Ab Build 7180 ist eine rückwirkende Abrechnung ab Januar 2026 möglich.
Folgende Stellen wurden in der Software angepasst:
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Kennzeichen bei vorliegender Aktivrente in der Abrechnungsvorgabe: Im Register „Steuer" der Abrechnungsvorgabe wurde ein neues Kennzeichen eingebracht, mit dem Sie die Aktivrente gezielt für berechtigte Mitarbeiter aktivieren können.
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Automatische Berechnung des Steuerfreibetrags: Ist das Kennzeichen in der Abrechnungsvorgabe aktiv, wird der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 Euro monatlich automatisch ermittelt und in der Abrechnung berücksichtigt. Die lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge werden entsprechend gemindert.
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Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung: Der gewährte Steuerfreibetrag wird in der Lohnsteuerbescheinigung in den freien Feldern ausgewiesen, sodass eine korrekte Übermittlung sichergestellt ist.
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Lesen Sie bitte auch folgenden Abschnitt: Hinweise im Monatsabschluss.
Info
Eine ausführliche Beschreibung zum Thema "Aktivrente" und den relevanten Stellen in der Software erhalten Sie auf dieser Seite.
Wie aktiviere ich die Aktivrente für Mitarbeiter?
Kennzeichen für Aktivrente in Abrechnungsvorgabe der Mitarbeiter
Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze muss in der der Abrechnungsvorgabe gezielt die Aktivrente aktiviert werden.
Navigieren Sie in den Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER und öffnen Sie einen Datensatz zum ÄNDERN.
Auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" wählen Sie Sie die Abrechnungsvorgabe und drücken die Schaltfläche: NEU (KOPIEREN).
Es öffnet sich eine neue Abrechnungsvorgabe mit den Angaben der bisherigen Abrechnungsvorgabe.
Ändern Sie zunächst das Datum, mit dem der Mitarbeiter die Voraussetzungen für die Aktivrente erfüllt.
Beachten Sie
Sofern ein Mitarbeiter bereits vor dem Einspielen von Build 7180 die Voraussetzungen zur Aktivrente erreicht hatte, erfassen Sie die neue Abrechnungsvorgabe rückwirkend. Nutzen Sie hierzu das Datum, ab dem der Mitarbeiter die Voraussetzung für die Aktivrente erreicht hat (frühestens ab 01.01.2026).
Navigieren Sie nun auf das Register: STEUER. Im rechten Bereich der Maske finden Sie das Kennzeichen für die Bestätigung, dass der Arbeitnehmer in diesem Dienstverhältnis für die Aktivrente berücksichtigt wird:
- "AN hat bestätigt, dass Aktivrente nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird".
Der Steuerfreibetrag der Aktivrente darf pro Monat nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden
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Bei AN mit mehreren SV-pflichtigen Beschäftigungen ist sicherzustellen, dass der Freibetrag nicht parallel bei einem anderen AG berücksichtigt wird (die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden)
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Mit dem Setzen dieses Kennzeichens bestätigt der AN, dass die Aktivrente ausschließlich in diesem Dienstverhältnis in Anspruch genommen wird
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Bei einem Wechsel des AG kann der Freibetrag ab dem Folgemonat im neuen Dienstverhältnis genutzt werden
Wie wirkt sich die Aktivrente im Lohnkonto aus?
Berücksichtigung: Steuerfreibetrag von 2.000 Euro
In der Gruppe "lohnsteuerpflichtige Bruttobezüge" befindet sich die Zeile "Aktivrente steuerfrei".
Wurde in der Abrechnungsvorgabe das Aktivrente-Kennzeichen gesetzt, wird der Steuerfreibetrag automatisch ermittelt. Zu beachten ist jedoch, dass bei Einmalbezügen eine gesonderte Prüfung erforderlich ist – dazu im folgenden Abschnitt mehr.
Was ist mit Einmalbezügen vor Erreichen der Regelaltersgrenze?
Anteilige Steuerfreiheit prüfen bei EGA
Bei Einmalbezügen (EGA) müssen Sie beurteilen, ob die Ansprüche ganz oder teilweise vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze erworben wurden. Dieser Anteil vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze kann gemäß § 3 Nr. 21 EStG nicht steuerfrei gestellt werden.
Eingabe in Vorgabe-Feld „Anspruch EGA vor RAG"
Im Lohnkonto existiert das Datenbankfeld „EGA vor Regelaltersgrenze". Wechseln Sie über PERSONAL - ERFASSUNG auf das Register: LOHNKONTO - im rechten Bereich der Abrechnung befindet sich das Register: VORGABEN.
Unter der Überschrift „EGA vor Regelaltersgrenze" befindet sich das Eingabefeld „Anspruch EGA vor RAG". Sie finden dieses zwischen den Bereichen „Sozialversicherungspflichtige Bezüge in Fehlzeit" und „Berufsgenossenschaft".
Das Feld erlaubt eine Eingabe, wenn für den Mitarbeitenden folgende Voraussetzung erfüllt ist:
- In der Abrechnungsvorgabe ist auf dem Register: STEUER das Aktivrente-Kennzeichen: "AN hat bestätigt, dass Aktivrente nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird" gesetzt
- Das Erreichen der Regelaltersgrenze liegt nicht länger als 12 Monate zurück
So gehen Sie vor:
Geben Sie den Anteil des Einmalbezugs ein, dessen Anspruch vor Erreichen der Regelaltersgrenze erworben wurde. Dieser Anteil kann nach § 3 Nr. 21 EStG nicht steuerfrei gestellt werden.
Hintergrund:
Ein Einmalbezug (wie z. B. Weihnachtsgeld) kann Ansprüche enthalten, die teils vor, teils nach Erreichen der Regelaltersgrenze erdient wurden. Gemäß § 3 Nr. 21 EStG darf nur der Anteil steuerfrei gestellt werden, der nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze erworben wurde. Der vorher verdiente Teil bleibt steuerpflichtig.
Beachten Sie
Sofern ein Einmalbezug erfasst wurde und die Aktivrente für den Mitarbeiter aktiviert wurde, muss das Feld einen Wert enthalten – auch "0" ist eine gültige Eingabe. Die Software stellt beim Speichern sicher, dass ein Wert eingegeben wurde.
Info
Zeitliche Befristung: Die Aktivrente wird aktuell auf den Zeitrraum von 2026 - 2027 begrenzt, da die Regelung z.Zt. nur für diesen Zeitraum vom Gesetzgeber so vorgesehen ist.
Wie erfolgt die Berechnung bei „EGA vor Regelaltersgrenze"?
Bei der Berechnung des Wertes in „Aktivrente steuerfrei" wird der in „Anspruch EGA vor RAG" eingetragene Betrag vom EGA-Betrag abgezogen.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat im Februar die Regelarbeitsgrenze erreicht.
Im Mai wird laufendes Entgelt von 1.000,00 € und ein EGA von 800,00 € abgerechnet.
300,00 € des EGA sollen nicht für die Aktivrente berücksichtigt werden, da der Anspruch darauf vor Erreichen der Regelaltersgrenze entstanden ist - dies wurde entsprechend im Feld "Anspruch EGA vor RAG" von Ihnen eingetragen.
Ergebnis: Im Lohnkonto werden unter „lohnsteuerpflichtige Bruttobezüge sonstige" 300,00 € ausgewiesen, in „Aktivrente steuerfrei" 1.500,00 €.
Ausweisung Aktivrente in Lohnsteuerbescheinigung (ab 2026)
Beim Erstellenn der Lohnsteuerbescheinigung wird der Steuerfreibetrag der Aktivrente für den jeweiligen Mitarbeiter automatisch von der Software eingetragen. Den Assistenten erreichen Sie unter PERSONAL - STAMMTEN - Register: MITARBEITER - Schaltfläche: WEITERE - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNGS-ASSISTENT.
In der Lohnsteuerbescheinigung wird auf dem Register: FREIE MELDUNGEN der gewährte Steuerfreibetrag für die Aktivrente automatisch von der Software eingetragen. Im zugehörigen Betragsfeld summiert die Software die Monate des Jahres aus dem Lohnkontofeld 'Aktivrente steuerfrei'.
Nachdem die Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde, befindet sich diese in den Stammdaten des Mitarbeiters -Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - linke Navigation: ZU MELDENDE DATEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG.
| Beispiel | Name (im Feld einzutragen) | Wert (brutto) | Weitere Infos |
|---|---|---|---|
| 1 | SteuerfreibetragAktivrente | 24.000,00 | Standardfall mit maximal erfassbaren Jahreswert (12 × 2.000 €). Dies ist der Fall, wenn ein AN das ganze Jahr über die Aktivrente nutzt (12 × 2.000 €). → Siehe Abbildung 1 |
| 2 | SteuerfreibetragAktivrente | 14.000,00 | Beispiel, in dem ein AN ca. Mitte des Jahres die Regelaltersgrenze erreicht hat und 7 Monate den Freibetrag nutzt (7 × 2.000 €). → Siehe Abbildung 2 |
| 3 | SteuerfreibetragAktivrente | 10.800,00 | Bsp., in dem der tatsächliche Arbeitslohn unter 2.000 € pro Monat liegt: 1.800 € pro Monat über 6 Monate. Es wird der tatsächlich steuerfreie Betrag bescheinigt (6 × 1.800 €). → Siehe Abbildung 3 |
| 4 | SteuerfreibetragAktivrente | 21.600,00 | Bsp., in dem ein AN 1.800 € pro Monat verdient und das ganze Jahr arbeitet. Es wird der tatsächlich steuerfreie Betrag bescheinigt (12 × 1.800 €). → Siehe Abbildung 4 |
Abbildung 1 – Standardfall (12 × 2.000 €)
Abbildung 2 – Regelaltersgrenze ca. Mitte des Jahres (7 × 2.000 €)
Abbildung 3 – Tatsächlicher Arbeitslohn unter 2.000 € (6 × 1.800 €)
Abbildung 4 – Ganzjährig 1.800 € pro Monat (12 × 1.800 €)
Aufruf des Assistenten und Bereich der Lohnsteuerbescheinigung
Hinweise im Monatsabschluss
Beim Monatsabschluss werden automatische Prüfungen zur Aktivrente ausgeführt. Prüfen Sie das Protokoll des Monatsabschluss auf aktuelle Hinweise.
Das Protokoll erhalten Sie direkt im Anschluss an die Durchführung des Monatsabschluss.
Sie erhalten im Protokoll des Monatsabschluss Hinweise für Mitarbeiter, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Bis zum Abschluss Juli 2026 erhalten Sie die Informationen für alle Mitarbeiter, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Danach erscheinen die Meldungen nur noch für Mitarbeiter, die im abzuschließenden Monat die Regelaltersgrenze neu erreicht haben.
Hinweismeldungen bei neu erreichter Regelarbeitsgrenze
Wurde im abgeschlossenen Monat die Regelarbeitsgrenze erstmals erreicht, ist der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und das Kennzeichen „Aktivrente" ist noch nicht aktiviert, erscheint folgende Warnmeldung (blockiert den Monatsabschluss nicht):
- „Mitarbeiter [Mitarbeiternummer und Name] hat die Regelarbeitsgrenze erreicht. Bitte prüfen Sie, ob das Kennzeichen ‚Aktivrente' gesetzt werden soll. Dazu muss eine neue Abrechnungsvorgabe angelegt werden."
Hinweismeldungen für Mitarbeiter bei denen Regelarbeitsgrenze länger zurückliegt (bis Juli 2026)
Für Mitarbeiter, bei denen die Regelarbeitsgrenze bereits länger zurückliegt, erhalten Sie bei Abschlüssen bis einschließlich Juli 2026 folgende Warnmeldung (diese Warnung blockiert jedoch nicht den Monatsabschluss):
- „Mitarbeiter [Mitarbeiternummer und Name] hat die Regelarbeitsgrenze erreicht. Bitte prüfen Sie, ob das Kennzeichen ‚Aktivrente' gesetzt werden soll. Dazu ändern Sie die bestehende Abrechnungsvorgabe ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder legen bei Bedarf eine neue Abrechnungsvorgabe an."
Ausschluss vom automatischen Lohnsteuerjahresausgleich
Mitarbeiter mit aktiviertem Aktivrente-Kennzeichen werden automatisch vom internen Lohnsteuerjahresausgleich ausgeschlossen. Im Protokoll erscheint in diesen Fällen folgender Hinweis:
- „Es liegt eine Aktivrente vor, daher ist kein interner Lohnsteuerjahresausgleich vorgesehen."
Warum sind Aktivrentner vom internen Lohnsteuerjahresausgleich ausgeschlossen?
Der interne Lohnsteuerjahresausgleich ist eine Korrekturmaßnahme, bei der Sie als Arbeitgeber zu viel einbehaltene Lohnsteuer am Jahresende – meist mit der Dezember-Abrechnung – direkt an die Arbeitnehmer zurückerstatten.
Mitarbeiter mit aktiviertem Aktivrente-Kennzeichen werden automatisch davon ausgeschlossen. Die individuelle Situation muss stattdessen im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Hintergrund: Der Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG beträgt bis zu 2.000 € monatlich, ist strikt monatsbezogen und nicht auf andere Monate übertragbar. Hinzu kommt, dass im selben Kalenderjahr Monate mit und ohne Aktivrenten-Status auftreten können – etwa wenn die Regelaltersgrenze erst im April erreicht wird. Einmalbezüge, deren Anspruch teilweise vor Erreichen der Regelaltersgrenze entstanden ist, sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen - siehe Abschnitt „Was ist mit Einmalbezügen vor Erreichen der Regelaltersgrenze?" weiter oben auf dieser Seite.










