Zum Inhalt

Feiertagslöhne während Kug

Bei Feiertagen während Kug können die SV-Angaben zu 100 % vom Arbeitgeber getragen werden. Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Lohnart für den Feiertagslohn in den Parametern hinterlegt werden.

Unter PARAMETER - ABRECHNUNG - PARAMETER steht dafür der Eintrag: "Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes (Kug)" zu Verfügung. Durch einen Doppelklick auf diesen Eintrag öffnet sich ein weiteres Fenster, in welchem die Lohnart für Feiertagslohn eingetragen wird.

Alt-Text

Die Lohnart selbst muss wie folgt angelegt sein (Bereich STAMMDATEN - LOHNARTEN):

Lohnartennummer: kann beliebig vergeben werden - z.B. 190

Bezeichnung: kann beliebig vergeben werden - z.B. Feiertagslohn in Höhe Kug

Register: "Lohnart"

Kennzeichen
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Wert addieren
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug / -abzug: (Keiner)
Darstellung auf Lohntasche Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Zuschlag: Kein Zuschlag
Berechnungsvorgaben
Sonstiger steuerpflichtiger Bezug: nicht aktiviert
Sonstiger sozialversicherungsplichtiger Bezug: nicht aktiviert
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns aktiviert
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiviert
Faktor (%): 100,00
SV-freier Satz (%): 100,00
sonst keine Einträge

Register: "Weitere Kennzeichen"

Berücksichtigung für Lohnfortzahlung: (Keine)

Alle weiteren Optionen werden NICHT aktiviert.