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Kontenvorgabe für Anlagenpool

Über die Schaltfläche: PARAMETER - ANLAGEN ist der Eintrag: "Kontenvorgabe für Anlagenpool" zu finden. Dort können pro Wirtschaftsjahr die Konten für den Anlagenpool hinterlegt werden. z.B.:

"Gültig für Wirtschaftsjahr: 202x"

Kontovorgabe für Anlagevermögen: 0485 Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1000 Euro (Sammelposten)

Kontovorgabe für Abschreibungen: 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter

Standard-Kennzeichen: Sofortabschreibung statt Anlagenpool

Es besteht die Möglichkeit zwischen "Poolabschreibung" und "Sofortabschreibung" zu wählen. Diese Entscheidung ist für das gesamte Wirtschaftsjahr gültig.

Info

Als Standardeinstellung ist das Kennzeichen für die Sofortabschreibung GWG bereits gesetzt, da dies die dominierende Abschreibung in der Praxis ist.

Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist aktiviert

Ein Anlagengut bis Euro 410,00 wird als "Geringwertiges Wirtschaftsgut" (GWG) abgeschrieben. Anlagegüter zwischen Euro 410,01 und 1.000,00 werden der regulären Abschreibung (AfA) unterworfen.

Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist NICHT aktiviert

Anlagegüter mit einem Anschaffungswert zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 werden automatisch dem Anlagenpool zugeordnet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel: "Geringwertige Wirtschaftsgüter".

Beachten Sie

In Mandanten, mit der Ländervorgabe Schweiz oder Österreich steht der Eintrag: "Kontenvorgabe für Anlagenpool" nicht zur Verfügung, da diese Vorgabe ausschließlich für Deutschland relevant ist.