Hinterlegung der Zuschlagslohnart in der Erfassung
Im Bereich der ERFASSUNG hinterlegen Sie die für diesen Mitarbeiter zutreffenden Grundlohnarten sowie die angelegte Zuschlagslohnart.
In unserem Beispiel sind dies:
Lohnart 111: 168 Normalstunden
Lohnart 111: 16 Sonntagsstunden
Lohnart 220: Zuschlag Sonntag für 16 Stunden
Auf dem Register: "Lohnkonto" können Sie im Bereich "LSt.-SFN (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)" erkennen, ob und in welcher Höhe der gezahlte Zuschlag steuerfrei / steuerpflichtig ist.
Die Aufteilung ergibt sich aufgrund der Berechnung:
Zuschlagsstunden * Stunden-Grundlohn * Frei-Prozentsatz = Freibetrag
Der Stunden-Grundlohn wird im Bereich Grundlohn ausgewiesen. Er ergibt sich aus der Summe des Entgeltes des Grundlohns dividiert durch die gearbeiteten Stunden (in diesem Fall: 2.200,00 / 176 Stunden = 12,50 Euro).
In unserem Beispiel beträgt der steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag 100,00 Euro.
Die Berechnung des Steuerfreibetrages ergibt sich für dieses Beispiel wie folgt:
Zuschlagsstunden * Stunden-Grundlohn * Frei-Prozentsatz
16 * 12,50 * 50 % = 100,00 Euro
Der darüber hinaus gehende Zuschlag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.