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Hinterlegung der Zuschlagslohnart in der Erfassung

Im Bereich der ERFASSUNG hinterlegen Sie die für diesen Mitarbeiter zutreffenden Grundlohnarten sowie die angelegte Zuschlagslohnart.

In unserem Beispiel sind dies:

Lohnart 111: 168 Normalstunden

Lohnart 111: 16 Sonntagsstunden

Lohnart 220: Zuschlag Sonntag für 16 Stunden

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Auf dem Register: "Lohnkonto" können Sie im Bereich "LSt.-SFN (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)" erkennen, ob und in welcher Höhe der gezahlte Zuschlag steuerfrei / steuerpflichtig ist.

Die Aufteilung ergibt sich aufgrund der Berechnung:

Zuschlagsstunden * Stunden-Grundlohn * Frei-Prozentsatz = Freibetrag

Der Stunden-Grundlohn wird im Bereich Grundlohn ausgewiesen. Er ergibt sich aus der Summe des Entgeltes des Grundlohns dividiert durch die gearbeiteten Stunden (in diesem Fall: 2.200,00 / 176 Stunden = 12,50 Euro).

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In unserem Beispiel beträgt der steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag 100,00 Euro.

Die Berechnung des Steuerfreibetrages ergibt sich für dieses Beispiel wie folgt:

Zuschlagsstunden * Stunden-Grundlohn * Frei-Prozentsatz

16 * 12,50 * 50 % = 100,00 Euro

Der darüber hinaus gehende Zuschlag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.