Neue Preisangabenverordnung (28.05.2022) - niedrigster Preis der letzten 30 Tage
Wichtige gesetzliche Änderung bei Rabattaktionen
Werbung mit Preisermäßigungen
Mit dem 28.05.2022 gibt es über die neue Preisangabenverordnung (PAngV) Vorgaben in Bezug auf den vorherigen Preis bei Preisermäßigungen. Sofern Sie als Händler einen Preisnachlass für bestimmte Produkte in Ihrem Shop mit Gegenüberstellung des alten und neuen Preises bewerben (z. B. mittels Streichpreis), muss auch der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Bezugspreis transparent ersichtlich sein.
Für Sie als Händler bedeutet dies, dass bei Werbung mit Rabatten und Preisermäßigungen eine zusätzliche Informationspflicht gilt:
- Von Ende Mai 2022 an muss ergänzend der niedrigste Preis angeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisaktion für das beworbene Produkt bei Ihnen galt
- Ziel der Novelle ist die Transparenz von Preisermäßigungen
- Für Ihre Kunden hat die Novelle den Vorteil, dass Sie vor dem Kauf einen Preisvergleich zum günstigsten Preis der letzten 30 Tage erhalten
Beachten Sie
Auszeichnung der günstigsten Preise der letzten 30 Tage
Die Preise sind für Kunden transparent auszuzeichnen. Je nach Shopsystem stehen eigene Plugins, Felder oder ähnliche Techniken zur Verfügung.
Ausnahmen von der Regel
Teilweise gibt es auch Ausnahmen von der Regel, diese sind in der novellierten Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt
Shopware 6: Eigenes Feld in büro+ zur Pflege des niedrigsten Preis der letzten 30 Tage
Bei Shopware 6 lässt sich der günstigste Bruttopreis der letzten 30 Tage ist in einem Feld pflegen und direkt zum Shop übertragen. Pflegen Sie das entsprechende Feld, sofern Sie Preisnachlässe (z. B. mit Streichpreisen) durchführen!
Shopware 5: Eigenes Feld im Backend von Shopware zur Pflege des niedrigsten Preis der letzten 30 Tage
Ab Version 5.7.8 ist im Backend von Shopware ein weiteres Feld "Günstigster Preis (letzte 30 Tage Brutto/Netto)" in der Peistabelle vorhanden. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung im Rahmen der Novellierung der Preisangabenverordnung (PAngV), muss ab Ende Mai 2022 bei der Auspreisung der günstigste Preis der letzten 30 Tage in den Produkten und dem Warenkorb angegeben werden.
Externe Quellen:
- Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/aktuDienst.html (Hier: BGBl I 2021, 4921 - Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung vom 12. November 2021 - § 11 Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren)
- Externer Link: https://www.vzhh.de/themen/lebensmittel-ernaehrung/einkaufsfalle-supermarkt/auf-die-preise-fertig-los (Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg)
- Externer Link: https://docs.shopware.com/de/shopware-5-de/produkte-und-kategorien/produkte-anlegen (Shopware 5.7.8 oder neuer - Preisdefinition ab Mai 2022)
- Externer Link: https://www.shopware.com/de/news/shopware-6-release-news-das-ist-neu-im-april-2022 (Shopware 6 Release News – das ist neu im April 2022)