Jahresaktualisierung 2026
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Am 15. Januar 2026 findet unser kostenfreies Webinar zur Jahresaktualisierung der microtech Lohnbuchhaltung statt.
→ Jetzt anmelden: Jahresaktualisierung Lohnbuchhaltung – Was ändert sich 2026?
Lieber selbst nachlesen? Setzen Sie sich ein Lesezeichen für diese Seite. Wir erweitern die Dokumentation kontinuierlich mit der Veröffentlichung neuer Funktionen. Zusammen mit unseren aktualisierten Hilfe-Seiten zum Jahresabschluss Lohn und der Checkliste erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle Schritte.
1. Allgemeine Informationen
Programmversion 7115 bringt den ersten Teil der Jahresaktualisierung. Ein weiteres Update folgt im Januar aufgrund kurzfristiger Gesetzesänderungen.
Enthalten:
- Abrechnungen für 2026 möglich
- Neue Sozialversicherungswerte
- Aktueller steuerlicher Programmablaufplan
- Neue FiBu-Formulare für 2026
→ Weitere wichtige Punkte: Jahresabschluss Lohn & Checkliste
1.1 Jahresaktualisierung einspielen
Als Supervisor am Server:
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Aktuelle Vollversion (mind. 7115) aus dem Serviceportal herunterladen
-
Aktualisierung starten
2. FiBu
2.1 Neue Formulare für 2026
- EÜR-Formular 2025 (über Kontengliederungen → "Kontengliederungen ausgeben" → Layout "Einnahme-Überschussrechnung") - weitere Infos: Bereich der Kontengliederungen
- Umsatzsteuervoranmeldung 2026 (über "Umsatzsteuervoranmeldung drucken/übertragen") - weitere Infos: Umsatzsteuervoranmeldung drucken / übertragen
Info
Hinweis: Druck von Bilanz, GuV, EÜR und BWA über Register ÜBERGEBEN/AUSWERTEN möglich.
2.2 Einladen der Taxonomie 6.8
BUCHHALTUNG → KONTENANALYSE → Register "Kontengliederungen":
-
Register START → PARAMETER → NEU
-
Gliederungsart "E-Bilanz" auswählen
-
SPEICHERN & SCHLIESSEN
-
Meldung mit JA bestätigen
-
Taxonomie 6.8 auswählen
-
Gliederung öffnet sich → SPEICHERN & SCHLIESSEN
-
Parameter speichern
Die Taxonomie 6.8 wird nun in den Kontengliederungen angezeigt und kann aufgebaut werden.
Aufklappen: Einladen der Taxonomie 6.8 Schritt für Schritt erklärt
Öffnen Sie den Bereich: BUCHHALTUNG → KONTENANALYSE → Register "Kontengliederungen".
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Im Anschluss wechseln Sie in die PARAMETER - KONTENPLAN - KONTENGLIEDERUNGEN.
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Wählen Sie die Schaltfläche: NEU.
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Im neuen Fenster wählen Sie die Gliederungsart "E-Bilanz".
Wählen Sie nun SPEICHERN&SCHLIEßEN.
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Die nachfolgende Meldung bestätigen Sie mit JA.
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In der darauffolgenden Abfrage können Sie die Taxonomie auswählen
Wenn Sie die Taxonomie ausgewählt haben, öffnet sich die Gliederung.
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Die Gliederung können Sie auch direkt mit SPEICHERN&SCHLIEßEN verlassen.
Danach sind auch die PARAMETER zu speichern. Abschließend wird Ihnen die ausgewählte Taxonomie in den Kontengliederungen angezeigt und kann aufgebaut werden.
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3. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen
3.1. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2026
Einsicht: START → PARAMETER → ABRECHNUNG → "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)".
Die Werte werden automatisch durch das Update eingefügt – es ist kein manueller Eintrag erforderlich. Die Anzeige dient ausschließlich zur Information.
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Auch die Steuervorgaben können Sie einsehen unter ABRECHNUNG → SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG).
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In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.
Ab 01.01.2026 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
| Bereich | Aktueller Wert (2026) - monatliche / jährliche Werte |
Wert (2025) - monatliche / jährliche Werte |
Änderung im Vergleich zum Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung: | |||
| Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 5.812,50 Euro / 69.750,00 Euro | 5.512,50 Euro / 66.150,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (jährlich) | 77.400,00 Euro | 73.800,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung: | |||
| Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 8.450,00 Euro / 101.400,00 Euro | 8.050,00 Euro / 96.600,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
| Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | |||
| Alle Bundesländer (monatlich): | 3.955,00 Euro | 3.745,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 14,60 % / 14,00 % | 14,60 % / 14,00 % |
Keine Veränderung zum Vorjahr. Der Wert wird jeweils zur Hälfte von AG sowie AN übernommen.
Durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 2,90 % | 2,50 % |
Höher als im Vorjahr.
Beitragszuschuss AG zur KV (Wenn Mitarbeiter privat versichert sind)
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 508,59 Euro | 471,32 Euro |
Höher als im Vorjahr.
Rentenversicherung
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 18.60 % | 18.60 % |
Keine Veränderung zum Vorjahr
Arbeitslosenversicherung
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 2,60 % | 2,60 % |
Keine Veränderung zum Vorjahr
Pflegeversicherung
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 3,60 % Verteilung: AG 1,80% / AN: 1,80 % |
3,60 % Verteilung: AG 1,80% / AN: 1,80 % |
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bleibt im Jahr 2026 bei 3,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils 1,8 %. Für Kinderlose gilt ein Zuschlag von 0,6 %, sodass sich ihr Gesamtbeitrag auf 4,2 % erhöht. Die seit 2025 eingeführte Differenzierung nach Kinderzahl berücksichtigt Kinder in der Erziehungsphase (bis 25 Jahre) und senkt dadurch den Beitrag.
Pflegeversicherung Sachsen
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 3,60 % Verteilung Sachsen: AN 2,30 % / AG 1,30% |
3,60 % Verteilung Sachsen: AN 2,30 % / AG 1,30% |
Der gesetzliche Beitragssatz bleibt bei 3,60 %.
Zuschlag für Kinderlose
Für Kinderlose gilt ein Zuschlag von 0,6 %, sodass ihr Gesamtbeitrag 4,2 % beträgt.
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 0,6 % | 0,6 % |
Beachten Sie
Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4,2 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,6 %.
Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Die Entlastung ist auf maximal 1,0 Prozent begrenzt.
Weitere Infos in der Hilfe: Berücksichtigungsfähige Kinder
Externe Quellen:
Insolvenzgeldumlage
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 0,15 % | 0,15 % |
Es gilt weiter der gesetzlich festgelegte Wert (§ 360 SGB III).
Pauschale Krankenversicherung
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 13,00 % | 13,00 % |
Die Pauschale für die Krankenversicherung in Höhe von 13 % bleibt auch 2026 bestehen. Sie gilt als Arbeitgeberanteil für Minijobs, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familien- oder pflichtversichert ist (z. B. durch einen weiteren Job), jedoch nicht für privat Versicherte. Die Berechnung erfolgt auf das neue Minijob-Einkommen von bis zu 603 € pro Monat, was zu höheren absoluten Beträgen führt. Für privat Versicherte fallen keine Pauschalbeiträge an, allerdings steigt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) 2026, da die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden.
Pauschale Rentenversicherung
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 15,00 % | 15,00 % |
Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte)
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 5,00 % | 5,00 % |
Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte)
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 5,00 % | 5,00 % |
Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft)
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 2,00 % | 2,00 % |
Keine Veränderung zum Vorjahr
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (2025 betrug dieser noch 12,82 Euro pro Stunde). Dies hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone).
Geringfügigkeitsgrenze ("Verdienstgrenze" für den Minijob): Legt fest, bis zu welchem monatlichen Einkommen eine Beschäftigung als Minijob gilt. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt 2026 auf 603,00 Euro.
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 603,00 Euro | 556,00 Euro |
Monatliche Geringverdienergrenze
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 325,00 Euro | 325,00 Euro |
Keine Veränderung zum Vorjahr
Übergangsbereich
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt. | Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt. |
Die untere Grenze des Übergangsbereich wurde auf 603,01 Euro angehoben.
- Faktor F
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 0,6619 | 0,6683 |
Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" fällt dieses Jahr geringer aus. Die offizielle Bekanntgabe im Bundesanzeiger erfolgt voraussichtlich Anfang Januar 2026. Grundlage: § 20 SGB IV, BMAS-Bekanntmachung.
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung bei Minijobs (§ 163 SGB VI)
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| mind. 175,00 Euro | mind. 175,00 Euro |
Keine Veränderung zum Vorjahr. Bedeutung des Wertes: Wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt unter 175 € liegt, wird der Beitrag zur Rentenversicherung trotzdem auf Basis von 175 € berechnet.
Vollarbeiterrichtwert
| Werte 2026 | Werte 2025 |
|---|---|
| 1.520 Stunden | 1.500 Stunden |
Wert höher im Vergleich zum Vorjahr.
3.2 Änderungen im Bereich des Übergangsbereich
Der Übergangsbereich wird ab 01.01.2026 von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro reichen.
Die untere Grenze wird von 556,01 Euro auf 603,01 Euro angehoben. Die Werte sind in der Software hinterlegt und in folgendem Bereich der Software einsehbar: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN SV (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG).
Info
Beachten Sie auch die Hinweise unserer Checkliste für den Lohn:
3.3 Frist für Gültigkeit des Widerrufs wird ab 2026 auf 7 Tage erhöht
In der Arbeitgeberkontomeldung wurde bei einem Widerruf eines Lastschriftmandats die Frist bis zur Gültigkeit des Widerrufs von 3 auf 4 Tage ab Übertragungsdatum erhöht.
Ab 2026 wird bei einem Widerruf eines Lastschriftmandats die Frist bis zur Gültigkeit des Widerrufs auf 7 Tage ab Übertragungsdatum erhöht.
Hintergrund: Die Frist hat den Zweck die Gefahr der Ablehnung seitens der Annahmestellen zu minimieren.
Änderungen im Überblick:
-
Bis 31.12.2025:
- Bei Widerruf eines Lastschriftmandats darf das "Datum Gültig ab" im DBSL („Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat“) ≥ Erstellungsdatum (ED) + 4 Tage sein.
-
Ab 01.01.2026:
- Bei Widerruf eines Lastschriftmandats darf das "Datum Gültig ab" im DBSL („Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat“) ≥ Erstellungsdatum (ED) + 7 Tage sein.
Weitere Infos in unserer Hilfe:
- Im Bereich PERSONAL - STAMMDATEN - Register: EINZUGSSTELLEN steht das Register: "Bank / Lfz. / FiBu" zur Verfügung.
- https://hilfe.microtech.de/07_lohn/erfassung%20der%20stammdaten/einzugsstellen/einzugsstellen%20erfassen/glkrankenkasseneingabebanklfzfibu
3.4 Layout Lohnsteueranmeldung 2026
Das neue Layout wurde im Rahmen der Jahresaktualisierung eingebracht und steht in deutschen Mandanten zur Verfügung.
Änderungen gegenüber 2025:
- Kennzeichen 92 (neu): "Negativer Gesamtbetrag aufgrund Lohnsteuerjahresausgleich" – Text im Layout vorhanden, Kennzeichen wird programmseitig nicht gesetzt
- Kennzeichen 41 und 44 (Pauschalsteuer): Fußnote "1" (Hinweis auf negatives Vorzeichen) entfernt – negative Werte werden weiterhin ausgewiesen
3.5 Layout Lohnsteuerbescheinigung 2026
Das neue Layout steht in deutschen Mandanten zur Verfügung. Die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber direkt als Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitgestellt. Sie sind ab 2026 also nicht mehr in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
Wesentliche Neuerungen:
- Zeile 28 entfällt: Das geänderte Formular für 2026 weist Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gesondert im linken Teil aus. Zeile 28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale) entfällt und ist als „unbesetzt" gekennzeichnet.
- Trennung Korrektur/Stornierung: Neben kleinen textuellen Veränderungen wurde zusätzlich im linken Teil die gemeinsame Zeile "Korrektur/Stornierung" getrennt.
3.6 Beitragsnachweis 2026 – Trennung nach Rechtskreis entfällt
Ab 2026 entfällt die Trennung nach Rechtskreisen. Die Layouts und die Übertragung wurden entsprechend angepasst.
Änderungen in den Layouts:
- Beitragsabrechnung und Beitragsnachweis: Angabe zum Rechtskreis entfällt
- Korrektur-Beitragsnachweis für Zeiträume vor dem 01.01.2009: entfällt vollständig
Hintergrund: Bisher mussten Arbeitgeber für Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland separate Beitragsnachweise erstellen. Die unterschiedlichen Rechengrößen (Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze etc.) wurden bis Ende 2024 angeglichen – seit 2025 gilt einheitliches Recht. Dies wurde auch in der Übertragung angepasst.
Ab 2026: Ein gemeinsamer Beitragsnachweis für alle Beschäftigten – unabhängig vom Beschäftigungsort.
Beachten Sie
Die Formatänderung (Wegfall Rechtskreis) bei der Übertragung gilt auch für Zeiträume vor 2026.
3.7 Mindestvorsorgepauschale entfällt ab 2026
Bisher gab es eine Mindestvorsorgepauschale als Auffangwert für privat Krankenversicherte. Ab 2026 wird diese durch das neue PKV-Datenaustauschverfahren ersetzt – die tatsächlichen Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt als Lohnsteuerabzugsmerkmal vom Finanzamt bereitgestellt.
Änderungen in der Software:
- Neuer Teilbetrag in der Vorsorgepauschale: Die privaten KV/PV-Beiträge werden nicht mehr pauschal geschätzt, sondern aus den ELStAM-Daten übernommen
- Berechnung angepasst: Teilbetrag für private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung = bereitgestellte Beiträge minus steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse (darf nicht negativ sein)
- Zeile 28 in der Lohnsteuerbescheinigung entfällt – angepasstes Layout steht bereit
3.8 Steueränderungsgesetz 2025 – Abstimmung am 19.12.2025
Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 04.12.2025 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – die Abstimmung ist für den 19.12.2025 angesetzt.
Hintergrund: Der Bundesrat sieht erhebliche Steuerausfälle, die zur Hälfte von Ländern und Gemeinden zu tragen wären (rund 11,2 Mrd. € für Länder, 1,4 Mrd. € für Gemeinden). Ob die Zustimmung erfolgt, ist daher noch offen.
Welche Änderungen fließen in den zweiten Teil der Jahresaktualisierung?
Nach Zustimmung des Bundesrats werden folgende Änderungen ab 01.01.2026 wirksam:
- Gastro-Mehrwertsteuer: Absenkung auf 7 % für Speisen (Getränke ausgenommen)
- Entfernungspauschale: 0,38 € ab dem 1. Kilometer (bisher erst ab dem 21. Kilometer)
- Übungsleiterpauschale: Erhöhung auf 3.300 € (bisher 3.000 €) – steuerfreie Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten in Sportvereinen, Pflege, künstlerischen Bereichen etc.
- Ehrenamtspauschale: Erhöhung auf 960 € (bisher 840 €)