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Jahresaktualisierung 2026

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Am 15. Januar 2026 findet unser kostenfreies Webinar zur Jahresaktualisierung der microtech Lohnbuchhaltung statt.

Jetzt anmelden: Jahresaktualisierung Lohnbuchhaltung – Was ändert sich 2026?

Jahresaktualisierung 2026: Änderungen auf einen Blick

Setzen Sie sich ein Lesezeichen für diese Hilfe-Seite. Wir erweitern diesen Bereich zur Jahresaktualisierung Stück für Stück. Zusammen mit den Hinweisen zum Jahresabschluss Lohn und der Checkliste erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Schritte.

1. Allgemeine Informationen

Mit Programmversion 7115 wird der erste Teil der Jahresaktualisierung sein und Anfang Januar als Auslieferungsversion veröffentlicht. Ein weiteres Update wird die kurzfristig beschlossene Gesetzesgebung sowie die Umsatzsteuervoranmeldung 2026 enthalten. Diese Dokumentation wird nach und nach erweitert.

In Programmversion 7115 enthalten:

  • Abrechnungen für 2026 möglich
  • Neue Sozialversicherungswerte
  • Aktueller steuerlicher Programmablaufplan
  • Neue Lohn-Formulare 2026
  • Neue FiBu-Formulare (in Version 7115: EÜR 2025, UVA folgt in weiterem Update)

→ Weitere wichtige Punkte: Jahresabschluss Lohn & Checkliste

1.1 Jahresaktualisierung einspielen

Als Supervisor am Server:

  1. Datensicherung erstellen

  2. Aktuelle Vollversion (mind. 7115) aus dem Serviceportal herunterladen

  3. Aktualisierung starten

2. FiBu

2.1 Neue Formulare für 2026

  • EÜR-Formular 2025 (über Kontengliederungen → "Kontengliederungen ausgeben" → Layout "Einnahme-Überschussrechnung") - weitere Infos: Bereich der Kontengliederungen

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Hinweis: Druck von Bilanz, GuV, EÜR und BWA über Register ÜBERGEBEN/AUSWERTEN möglich.

2.2 Einladen der Taxonomie 6.8

BUCHHALTUNG → KONTENANALYSE → Register "Kontengliederungen":

  1. Register STARTPARAMETERNEU

  2. Gliederungsart "E-Bilanz" auswählen

  3. SPEICHERN & SCHLIESSEN

  4. Meldung mit JA bestätigen

  5. Taxonomie 6.8 auswählen

  6. Gliederung öffnet sich → SPEICHERN & SCHLIESSEN

  7. Parameter speichern

Die Taxonomie 6.8 wird nun in den Kontengliederungen angezeigt und kann aufgebaut werden.

Aufklappen: Einladen der Taxonomie 6.8 Schritt für Schritt erklärt

Öffnen Sie den Bereich: BUCHHALTUNG → KONTENANALYSE → Register "Kontengliederungen".

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Im Anschluss wechseln Sie in die PARAMETER - KONTENPLAN - KONTENGLIEDERUNGEN.

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Wählen Sie die Schaltfläche: NEU.

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Im neuen Fenster wählen Sie die Gliederungsart "E-Bilanz".

Wählen Sie nun SPEICHERN&SCHLIEßEN.

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Die nachfolgende Meldung bestätigen Sie mit JA.

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In der darauffolgenden Abfrage können Sie die Taxonomie auswählen

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Wenn Sie die Taxonomie ausgewählt haben, öffnet sich die Gliederung.

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Die Gliederung können Sie auch direkt mit SPEICHERN&SCHLIEßEN verlassen.

Danach sind auch die PARAMETER zu speichern. Abschließend wird Ihnen die ausgewählte Taxonomie in den Kontengliederungen angezeigt und kann aufgebaut werden.

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3. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen

3.1. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2026

Einsicht: START → PARAMETERABRECHNUNG → "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)".

Die Werte werden automatisch durch das Update eingefügt – es ist kein manueller Eintrag erforderlich. Die Anzeige dient ausschließlich zur Information.

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Auch die Steuervorgaben können Sie einsehen unter ABRECHNUNGSYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG).

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In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.

Ab 01.01.2026 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:

Bereich Aktueller Wert (2026) -

monatliche / jährliche Werte
Wert (2025) -

monatliche / jährliche Werte
Änderung im Vergleich zum Vorjahr
Kranken- und Pflegeversicherung:
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 5.812,50 Euro / 69.750,00 Euro 5.512,50 Euro / 66.150,00 Euro Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (jährlich) 77.400,00 Euro 73.800,00 Euro Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 8.450,00 Euro / 101.400,00 Euro 8.050,00 Euro / 96.600,00 Euro Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
Alle Bundesländer (monatlich):  3.955,00 Euro  3.745,00 Euro Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:

Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

Werte 2026 Werte 2025
14,60 % / 14,00 % 14,60 % / 14,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr. Der Wert wird jeweils zur Hälfte von AG sowie AN übernommen.

Durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

Werte 2026 Werte 2025
2,90 % 2,50 %

Höher als im Vorjahr.

Beitragszuschuss AG zur KV (Wenn Mitarbeiter privat versichert sind)

Werte 2026 Werte 2025
508,59 Euro 471,32 Euro

Höher als im Vorjahr.

Rentenversicherung

Werte 2026 Werte 2025
18.60 % 18.60 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Arbeitslosenversicherung

Werte 2026 Werte 2025
2,60 % 2,60 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Pflegeversicherung

Werte 2026 Werte 2025
3,60 %

Verteilung: AG 1,80% / AN: 1,80 %
3,60 %

Verteilung: AG 1,80% / AN: 1,80 %

Pflegeversicherung Sachsen

Werte 2026 Werte 2025
3,60 %

Verteilung Sachsen: AN 2,30 % / AG 1,30%
3,60 %

Verteilung Sachsen: AN 2,30 % / AG 1,30%

In Sachsen bleibt die Arbeitgeberbeteiligung niedriger (1,3 % statt 1,8 %), daher ist der Arbeitnehmeranteil höher.

Zuschlag für Kinderlose

Für Kinderlose gilt bundesweit ein Zuschlag von 0,6 %, sodass ihr Gesamtbeitrag 4,2 % beträgt.

Werte 2026 Werte 2025
0,6 % 0,6 %

Beachten Sie

Keine Änderung zum Vorjahr: Bei kinderlosen Mitgliedern ab 23 Jahren gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4,2 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,6 %.

Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Die Entlastung ist auf maximal 1,0 Prozent begrenzt.

Weitere Infos in der Hilfe:

Externe Quellen:

Insolvenzgeldumlage

Werte 2026 Werte 2025
0,15 % 0,15 %

Es gilt weiter der gesetzlich festgelegte Wert (§ 360 SGB III).

Pauschale Krankenversicherung

Werte 2026 Werte 2025
13,00 % 13,00 %

Die Pauschale für die Krankenversicherung in Höhe von 13 % bleibt auch 2026 bestehen. Sie gilt als Arbeitgeberanteil für Minijobs, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familien- oder pflichtversichert ist (z. B. durch einen weiteren Job), jedoch nicht für privat Versicherte. Die Berechnung erfolgt auf das neue Minijob-Einkommen von bis zu 603 € pro Monat, was zu höheren absoluten Beträgen führt. Für privat Versicherte fallen keine Pauschalbeiträge an, allerdings steigt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) 2026, da die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden.

Pauschale Rentenversicherung

Werte 2026 Werte 2025
15,00 % 15,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte)

Werte 2026 Werte 2025
5,00 % 5,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte)

Werte 2026 Werte 2025
5,00 % 5,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft)

Werte 2026 Werte 2025
2,00 % 2,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (2025 betrug dieser noch 12,82 Euro pro Stunde). Dies hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone).

Geringfügigkeitsgrenze ("Verdienstgrenze" für den Minijob): Legt fest, bis zu welchem monatlichen Einkommen eine Beschäftigung als Minijob gilt. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt 2026 auf 603,00 Euro.

Werte 2026 Werte 2025
603,00 Euro 556,00 Euro

Monatliche Geringverdienergrenze

Werte 2026 Werte 2025
325,00 Euro 325,00 Euro

Keine Veränderung zum Vorjahr

Übergangsbereich

Werte 2026 Werte 2025
Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt. Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt.

Die untere Grenze des Übergangsbereich wurde auf 603,01 Euro angehoben.

  • Faktor F
Werte 2026 Werte 2025
0,6619 0,6683

Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" fällt dieses Jahr geringer aus. Die offizielle Bekanntgabe im Bundesanzeiger erfolgt voraussichtlich Anfang Januar 2026. Grundlage: § 20 SGB IV, BMAS-Bekanntmachung.

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung bei Minijobs (§ 163 SGB VI)

Werte 2026 Werte 2025
mind. 175,00 Euro mind. 175,00 Euro

Keine Veränderung zum Vorjahr. Bedeutung des Wertes: Wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt unter 175 € liegt, wird der Beitrag zur Rentenversicherung trotzdem auf Basis von 175 € berechnet.

Vollarbeiterrichtwert

Werte 2026 Werte 2025
vorauss. Wert 1.520 Stunden 1.500 Stunden

Wert höher im Vergleich zum Vorjahr.

3.2 Änderungen im Bereich des Übergangsbereich

Der Übergangsbereich wird ab 01.01.2026 von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro reichen.

Die untere Grenze wird von 556,01 Euro auf 603,01 Euro angehoben. Die Werte sind in der Software hinterlegt und in folgendem Bereich der Software einsehbar: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN SV (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG).

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Beachten Sie auch die Hinweise unserer Checkliste für den Lohn: