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Geometrisch-Degressive Abschreibung

Die Einstellungen der degressiven Abschreibung für bewegliche Anlagen oder Herstellungsgüter finden Sie in der Software unter BUCHHALTUNG - STAMMDATEN - Register: ANLAGEN - Schaltfläche: NEU / ÄNDERN / EINSEHEN. Vgl. hierzu auch: Erfassung von Anlagegütern.

Tipp zum Einblenden des Registers Anlagen.

Tipp:

Sollte das Register: ANLAGEN noch nicht eingeblendet sein, können Sie dies z. B. über BUCHHALTUNG - STAMMDATEN - ÜBERBLICK in dem Schaubild auswählen und somit einblenden.

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Info

Beachten Sie die vom Bundesfinanzministerium festgelegten Zeiträume und Werte:

Externe Links:

Auszug aus § 7 (2) ESTG einblenden

Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

1 Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2023 oder nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. 

2 Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen ; bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind, darf der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Zweifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 Prozent nicht übersteigen. 

3 Absatz 1 Satz 4 und § 7a Absatz 8 gelten entsprechend. 

4 Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.

Statt der linearen AfA (gleichmäßige Jahresbeträge) kann die degressive AfA (fallende Jahresbeträge) im vom Bundesfinanzminsiterium gewährten Rahmen gewählt werden.

Anwendungszeitraum

Gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2023 oder nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt wurden.

Berechnung der degressiven AfA

  • Bemessung erfolgt nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert.

  • Für Güter, die nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt wurden gilt:

    • max. das 2-fache des linearen AfA-Satzes,
    • aber nicht mehr als 20 % (= Obergrenze) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Erstjahr bzw. des Restbuchwerts in den Folgejahren begrenzt
  • Dieser ermittelte Prozentsatz ist unveränderlich über die gesamte Dauer der Abschreibung.

  • Für Güter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2023 angeschafft oder hergestellt wurden gilt:

    • max. das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes betragen,
    • aber nicht mehr als 25 % (= Obergrenze) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Erstjahr bzw. des Restbuchwerts in den Folgejahren begrenzt
  • Dieser ermittelte Prozentsatz ist unveränderlich über die gesamte Dauer der Abschreibung.

Beachten Sie

Beachten Sie bitte auch die im ESTG vom Bundesfinanzministerium aufgeführten Einschränkungen.

Vornehmen der Einstellungen

Soll eine geometrisch-degressive Abschreibung über die Nutzungsdauer erfolgen, sind folgende Einstellungen notwendig:

Vorgaben

Nehmen Sie die Eintragungen in den Feldern Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nebenkosten, Restwert und Nutzungsdauer vor.

Buchungsvorgaben

Tragen Sie hier die entsprechenden Konten ein.

Im Register: "Verlauf" können Sie die korrekte Ermittlung der Abschreibung prüfen.

Sie finden die Einstellungen im Anlagen-Datensatz auf dem Register: VORGABEN. Im Auswahlfeld für AfA-Art können Sie die "Geometrisch-degressive Abschreibung" wählen. Der AfA-Satz wird automatisch durch die Software berechnet.

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Beachten Sie:

Mit längerer Nutzungsdauer, sinkt der AfA-Satz in Prozent. Die Software berechnet den entsprechenden AfA-Satz anhand der Eingaben.

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Auf dem Register: VERLAUF wird der gesamte Abschreibungsverlauf - nach den getroffenen Einstellungen - aufgeführt.

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Kennzeichen: Übergang von degressiv nach linear / Optimale Einstellungen verwenden

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Im Bereich Kennzeichen können Sie zusätzlich für die geometrisch-degressive Abschreibung folgende Einstellungen wählen:

Übergang von degressiv nach linear

Die Option: "Übergang von degressiv nach linear" steht nur bei der Auswahl der AfA-Art: "geometrisch-degressive Abschreibung" zur Verfügung.

Optimale Einstellungen verwenden

Ist neben dem Kennzeichen: "Übergang von degressiv nach linear" zusätzlich die Option: "Optimale Einstellungen verwenden" aktiviert, wird automatisch der ideale Zeitpunkt für den Wechsel von degressiver zur linearer Abschreibung im Abschreibungsverlauf hinterlegt. Eine entsprechende Berechnung der jährlichen Abschreibung erfolgt automatisch und kann im Register: "Verlauf" geprüft werden.

Beachten Sie:

Sofern das Kennzeichen: "Optimale Einstellungen verwenden" aktiviert ist, ist automatisch auch das Kennzeichen: "Übergang von degressiv nach linear" gesetzt. Soll letzteres Kennzeichen deaktiviert werden, muss zuvor auch das Kennzeichen: "Optimale Einstellungen verwenden" deaktiviert werden.