Zum Inhalt

Nebeneinkommensbescheinigung (BA-BEA)

Was ist die Nebeneinkommensbescheinigung?

Die Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III wird monatlich übermittelt, solange dies von der Bundesagentur für Arbeit angefordert wird. Sie dokumentiert das laufende Einkommen und die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, der neben dem Bezug von Arbeitslosengeld einer Beschäftigung nachgeht.

Information

Hinweis: Nebeneinkommensbescheinigungen können ausschließlich für bereits abgeschlossene Monate übermittelt werden. Der Monatsabschluss ist dafür zwingend erforderlich – es dürfen nur abgerechnete Werte gemeldet werden.

Voraussetzungen

Die Wochenarbeitszeit ist ein Pflichtfeld und muss in den Mitarbeiterstammdaten gepflegt sein.

Pfad: PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register "Tätigkeit/SV-Nr."

Wird die Wochenarbeitszeit geändert, muss zusätzlich der "Grund der Änderung" angegeben werden. Die Auswahl "Sonstiges" ist dabei nur zu wählen, wenn keiner der anderen angebotenen Gründe zutrifft.

Bescheinigung erfassen

Pfad: PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - Zu meldende Daten - Arbeitsbescheinigung - NEU

Beim Anlegen ist im Feld "Art" die Option "Nebeneinkommen" auszuwählen und anschließend der Zeitraum (Meldemonat) anzugeben. Der Meldemonat muss vollständig abgeschlossen sein.

Nach dem Anlegen sind folgende Felder manuell zu befüllen:

Meldemonat

Beginn und Ende des Meldemonats werden angegeben. Beginn und Ende müssen im selben Monat und Jahr liegen.

Mithelfender Familienangehöriger

Es ist anzugeben, ob es sich bei dem Arbeitnehmer um einen mithelfenden Familienangehörigen handelt (Ja/Nein). Diese Einschätzung trifft der Anwender selbst.

Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

Es ist anzugeben, ob die Tätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung verbunden ist (Ja/Nein).

Geleistete Arbeitsstunden pro Kalenderwoche

Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden wochenweise für bis zu sechs Kalenderwochen erfasst. Dabei werden nur die Stunden berücksichtigt, die in den jeweiligen Meldemonat fallen – auch wenn eine Kalenderwoche monatsübergreifend ist.

Information

Hinweis: Ein Monat kann je nach Lage des ersten Wochentags bis zu sechs Kalenderwochen umfassen. Wochen außerhalb des Meldemonats werden mit 0,00 eingetragen.

Beispiel 1: Januar 2025 (5 Kalenderwochen)

Kalenderwoche Zeitraum Stunden im Februar
KW 01 30.12.–05.01. 06,00 (nur ab 01.01.)
KW 02 06.01.–12.01. 15,00
KW 03 13.01.–19.01. 14,00
KW 04 20.01.–26.01. 16,00
KW 05 27.01.–02.02. 10,00 (nur bis 31.01.)
KW – 00,00

Beispiel 2: Februar 2025 (4 Kalenderwochen)

Kalenderwoche Zeitraum Stunden im Februar
KW 05 03.02.–09.02. 10,00
KW 06 10.02.–16.02. 12,00
KW 07 17.02.–23.02. 00,00 (krank)
KW 08 24.02.–02.03. 08,00 (nur bis 28.02.)
KW 09 ab 03.03. 00,00 (nicht im Februar)
KW – 00,00

Beispiel 3: März 2025 (6 Kalenderwochen)

Kalenderwoche Zeitraum Stunden im Februar
KW 09 24.02.–02.03. 07,00 (nur ab 01.03.)
KW 10 03.03.–09.03. 13,00
KW 11 10.03.–16.03. 12,00
KW 12 17.03.–23.03. 14,00
KW 13 24.03.–30.03. 00,00 (nicht gearbeitet)
KW 14 31.03.–06.04. 04,00 (nur 31.03.)

Versand der Nebeneinkommensbescheinigung

Der Versand erfolgt wie bei der regulären Arbeitsbescheinigung über den Versandassistenten.

Pfad: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Auswerten & Übertragen - Beitragsabrechnung - Beitragsabrechnung übertragen - Option "Arbeitsbescheinigungen" aktivieren

Nach erfolgreichem Versand wird die Bescheinigung mit Datum in der Übersichtstabelle eingetragen.

Information

Hinweis: Nebeneinkommensbescheinigungen können nicht über die Vortragen-Funktion im Versandassistenten erzeugt werden.

Weitere Informationen zum Versandweg und zur Einrichtung der Annahmestelle "BA" finden Sie im Artikel Arbeitsbescheinigung (BA-BEA).

Korrekturen und Verlust

Ein Stornoverfahren existiert nicht. Bei fehlerhaft übermittelten Bescheinigungen wird eine neue Bescheinigung erstellt und übertragen – die zuletzt übermittelte ist dabei stets die maßgebliche. Ist eine Bescheinigung nicht bei der Bundesagentur für Arbeit angekommen, kann sie über die Funktion "Erneut übertragen" nochmals für den Versand bereitgestellt werden. Noch nicht versendete Bescheinigungen können jederzeit gelöscht werden.

Druckausgabe

Ein direkter Ausdruck der Nebeneinkommensbescheinigung ist aktuell noch nicht verfügbar. Als Alternative kann das Übertragungsprotokoll als PDF gespeichert oder in Papierform ausgegeben werden.