EU-Arbeitsbescheinigung (BA-BEA)
Was ist die EU-Arbeitsbescheinigung?
Die EU-Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III dient der Bestätigung deutscher Arbeitslosenversicherungs- und Beschäftigungszeiten gegenüber Arbeitsverwaltungen in der EU, den EWR-Staaten, der Schweiz sowie ggf. dem Vereinigten Königreich. Die bescheinigten deutschen Zeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im jeweiligen Zielland berücksichtigt werden.
Information
Hinweis: Die EU-Arbeitsbescheinigung ist inhaltlich nicht deckungsgleich mit der regulären Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III und kann diese daher nicht ersetzen.
Unterschiede zur regulären Arbeitsbescheinigung
Die Erfassung und der Versand der EU-Arbeitsbescheinigung funktionieren grundsätzlich wie bei der regulären Arbeitsbescheinigung. Die folgenden Unterschiede sind zu beachten:
Zusätzliches Pflichtfeld: Bescheinigungsbeginn
Die EU-Arbeitsbescheinigung enthält gegenüber der regulären Arbeitsbescheinigung ein zusätzliches Pflichtfeld: den "Bescheinigungsbeginn". Dieses Feld wird von der Bundesagentur für Arbeit als Pflichtangabe für Leistungsanträge im Ausland gefordert und muss manuell befüllt werden.
Abweichender Bescheinigungszeitraum
Je nach Zielland kann ein abweichender Zeitraum für die Bescheinigung erforderlich sein. Der Zeitraum ist beim Anlegen der Bescheinigung entsprechend anzupassen.
Kündigungsdaten (EU)
Die Kündigungsdaten werden bei der EU-Arbeitsbescheinigung in einem eigenen Bereich erfasst, der speziell auf die Anforderungen des zwischenstaatlichen Verfahrens ausgelegt ist. Die Logik mit fallabhängigen Pflichtfeldern gilt hier analog zur regulären Arbeitsbescheinigung.
Bescheinigung erfassen
Pfad: PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - Zu meldende Daten - Arbeitsbescheinigung - NEU
Beim Anlegen der Bescheinigung ist im Feld "Art" die Option "Arbeitsbescheinigung EU" auszuwählen. Zusätzlich muss der "Bescheinigungsbeginn (laut Schreiben der BA)" angegeben werden.
Information
Hinweis: Alle weiteren Schritte zur Erfassung, zu Pflichtfeldern und zur Statusanzeige sind identisch mit der regulären Arbeitsbescheinigung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel Arbeitsbescheinigung (BA-BEA).
Versand der EU-Arbeitsbescheinigung
Der Versand erfolgt über denselben Weg wie bei der regulären Arbeitsbescheinigung.
Pfad: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Auswerten & Übertragen - Beitragsabrechnung - Beitragsabrechnung übertragen - Option "Arbeitsbescheinigungen" aktivieren
Information
Hinweis: EU-Arbeitsbescheinigungen können nicht über die Vortragen-Funktion im Versandassistenten erzeugt werden – diese steht ausschließlich für die reguläre Arbeitsbescheinigung zur Verfügung.
Rückmeldungen und Stornoverfahren
Auch für die EU-Arbeitsbescheinigung gilt das Testamentsprinzip: Bei mehreren Übermittlungen für denselben Zeitraum ist stets die zuletzt übermittelte Bescheinigung maßgeblich. Ein Stornoverfahren existiert nicht.
Weitere Informationen zu Rückmeldungen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Artikel Arbeitsbescheinigung (BA-BEA).

