Aktivrente
Das Gesetz über die Aktivrente wurde vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Was ist der Kerninhalt des Aktivrentengesetzes?
Das Gesetz ermöglicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht haben, einen steuerfreien Arbeitslohn von monatlich bis zu 2.000 Euro.
Dies soll laut dem Gesetzgeber Anreize schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten.
Relevante Änderungen für die Lohnabrechnung
Durch die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 EUR monatlich entstehen folgende Besonderheiten:
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Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitgeberanteile in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin aus dem beitragspflichtigen Entgelt zu berechnen.
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Die steuerfreien Beträge sind in der Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen.
Info
Externe Links:
In § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Steuerfreiheit für Arbeitslohn von Beschäftigten geregelt, die die Regelaltersgrenze erreicht haben ("Aktivrente").
Es gilt: Bis zu 2.000 € monatlich (bzw. 24.000 € jährlich) aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit bleiben für diese Personengruppe steuerfrei, sofern Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse gezahlt werden.
Dieses Dokument wird laufend aktualisiert.
Stand: 13.02.2026
Warum existiert noch keine fertige Lösung für die Aktivrente in der Software?
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Der Beschluss des Aktivrentengesetzes durch den Gesetzgeber erfolgte sehr spät.
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Der Gesetzestext lässt wichtige praxisrelevante Umsetzungsfragen offen, die im Einzelnen zu betrachten sind.
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Durch das Gesetz werden neue Berechnungslogiken in bestehenden Abrechnungsmodulen notwendig.
Die genannten technischen Anforderungen müssen mit der notwendigen Sorgfalt geprüft und in die Gesamtlogik der Software implementiert werden.
Wie gehen Sie bis zur Programmumsetzung vor?
Führen Sie die Lohnabrechnung Ihrer Rentner, die unter die Aktivrenten-Regelung fallen, ab Januar 2026 weiter wie gewohnt durch. Nehmen Sie keine Änderungen vor.
Beachten Sie
Wichtiger Hinweis:
Falls Sie bereits eigene Workarounds nutzen – wie beispielsweise selbst angelegte Lohnarten – müssen Sie möglicherweise manuelle Nacharbeiten einplanen.
Für vorläufige Zwischenlösungen können wir keine Empfehlungen aussprechen, da nicht sichergestellt ist, dass diese später noch korrekt sind.
Wann wird die Lösung verfügbar sein?
Sobald der Gesetzgeber sowie die relevanten Akteure die erforderlichen Informationen bereitgestellt haben, informieren wir Sie ausführlich darüber, wie Sie die Aktivrente in der Software umsetzen – auch rückwirkend für Abrechnungen ab Januar 2026.