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Fehlzeiten vor und/oder während der Kurzarbeit

Krankheit / Lohnfortzahlung während der Kurzarbeit

Erhält ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit Lohnfortzahlung auf Grund von Krankheit, muss die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" verwendet werden.

Diese Eintragung ist wie für alle Fehlzeiten vorzunehmen unter: STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN. Damit ist gewährleistet, dass das Krankengeld gemäß § 47 b Abs. 4 SGB V korrekt ermittelt werden kann.

Krankheit / Lohnfortzahlung liegt bereits vor Beginn der Kurzarbeit vor

Die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" ist vor dem Beginn der Kurzarbeit zu beenden.

Ab Beginn der Kurzarbeit ist die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" zu verwenden.

Besteht Lohnfortzahlung über die Dauer der Kurzarbeitszeit hinaus, so ist nach Beendigung der Kurzarbeit wieder die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" einzutragen.

Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung

Wird Lohnfortzahlung vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeit gewährt, setzt die Lohnfortzahlung während des Kurzarbeit-Zeitraumes aus und läuft anschließend weiter.

Beispiel:

  • Kurzarbeit besteht von 20. - 30.01.
  • Ein Mitarbeiter ist vom 05.01. - 02.03. krank.

Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung

ohne Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes:

05.01. - 15.02. = 42 Tage

mit Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes:

05.01. - 19.01. = 15 Tage

31.01. - 26.02. = 27 Tage

sind insgesamt 42 Tage

Die Fehlzeiten sind beim Mitarbeiter wie folgt zu hinterlegen:

05.01. - 19.01.: Fehlzeit "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1"

20.01. - 30.01.: Fehlzeit "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG"

31.01. - 26.02.: Fehlzeit "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1"