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Beschäftigungsverbot

Um ein Beschäftigungsverbot abzurechnen und die korrekten Werte für den Lohnfortzahlungsantrag ermitteln zu können, sind folgende Einstellungen vorzunehmen:

  1. Im Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN - Register: "Umlagesätze" ist der Erstattungssatz bei Beschäftigungsverbot in Prozent zu hinterlegen.
  2. Im Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN ist die Fehlzeit für das Beschäftigungsverbot zu hinterlegen. Als Art der Fehlzeit wird "10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes" ausgewählt.
  3. In der Bruttolohnerfassung erfolgt die Eingabe der Daten in gewohnter Art und Weise.

Weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot entnehmen Sie bitte dem Kapitel "Lohnfortzahlung / Erstattungsantrag nach U1".

Fehlzeit 10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes

Wenn für eine schwangere Mitarbeiterin ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, dann hinterlegen Sie dies über die Fehlzeit 10.4.

Art der Rückerstattung

Mit dieser Auswahl definieren Sie, ob der Erstattungsbetrag an Sie überwiesen oder dem Beitragskonto gut geschrieben wird.

Entbindungstag

Da ein Beschäftigungsverbot in unmittelbarem Zusammenhang mit Mutterschutz steht, ist hier der mutmaßliche Entbindungstag einzutragen.

Art des Beschäftigungsverbotes:

Hier können Sie zwischen folgenden Arten wählen

  • 0 individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
  • 1 generelles Beschäftigungsverbot
  • 2 teilweise individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
  • 3 teilweise generelles Beschäftigungsverbot

Beachten Sie

Es ist darauf zu achten, dass in der betroffen Einzugsstelle der aktuell gültige Erstattungssatz für Beschäftigungsverbote abgerufen wurde (STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN - Einzugsstellen-Datensatz öffnen - UMLAGESÄTZE - Schaltfläche: BEITRAGSSÄTZE HOLEN).

Übergang von Beschäftigungsverbot in Mutterschutz

Wenn das Beschäftigungsverbot und Mutterschutz in denselben Monat fällt, dann ist der Abrechnungsmonat aufzuteilen.

Beispiel:

Um den Abrechnungsmonat aufzuteilen, so ist eine neue Abrechnungsvorgabe mit Beginn der Mutterschutzfrist anzulegen. In unserem Beispiel ist dies der 08.04.2024.

PERSONAL - STAMMDATEN - Register "Mitarbeiter" - betreffenden Mitarbeiter öffnen - Register "Lohn-Abrechnungsdaten" - ABRECHNUNGSVORGABEN - aktuelle Abrechnungsvorgabe markieren - Schaltfläche: NEU(KOPIEREN) - Von Datum festlegen - SPEICHERN&SCHLIEßEN

Nach dem Kopieren der bisherigen Abrechnungsvorgabe ist das Feld: "Von-Datum" mit dem Datum zu befüllen, ab wann die Änderung ihre Gültigkeit besitzt.

Nach dem Anpassen des Datum, verlassen Sie bitte alle Fenster des Mitarbeiters mit "Speichern & schließen".

Beachten Sie

Überprüfen Sie im Anschluss nochmals die Abrechnung der Mitarbeiterin.