PUEG: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
FAQ zum Abruf Elterneigenschaft und Kinder
Bevor wir Ihnen auf dieser Seite eine Schritt für Schritt-Anleitung für die Bedienung in der Software präsentieren, möchten wir Ihnen zunächst häufig gestellte Fragen zum Verfahren beantworten.
Hintergrund: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
- Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden seit Juli 2023 Kinder bei der Ermittlung des Arbeitnehmeranteils zur Pflegeversicherung berücksichtigt. Bislang wurden die zu berücksichtigenden Kinder manuell in der Abrechnungsvorgabe eingetragen.
- Mit dem 01.07.2025 gibt es ein Verfahren, mit dem die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherten Daten abgerufen werden können.
- Das Verfahren DaBPV (Datenübermittlung zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern) ist in Deutschland ein standardisiertes Meldeverfahren. In der Regel werden die Daten über zertifizierte Kommunikationsserver (z. B. ITSG-zertifizierte Systeme) an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger übermittelt.
Was passiert nach dem Update auf Build 7050?
Nach dem Update der Software auf Build 7050 wird bei bei allen PV-pflichtigen Arbeitsnehmern, für die eine aktuelle Beschäftigung vorliegt, eine PUEG-Anforderung erstellt. Diese Anfrage ist anschließend über den SV-Assistent zu versenden
Welche Mitarbeitenden sind betroffen?
Für alle Mitarbeitenden, die in die Pflegeversicherung einzahlen, wird ein Datensatz angelegt. Bei PV-freien Mitarbeitenden wird kein Datensatz angelegt.
Wie wirkt sich diese Abfrage auf die Mitarbeiter-Stammdaten (Angabe berücksichtigungsfähige Kinder) aus?
- Solange noch keine PUEG-Rückmeldungen vorliegen, werden für den Mitarbeiter in den Abrechnungsvorgaben - Register: SV-Angaben (dort: "berücksichtigungsfähige Kinder") die in den dortigen Feldern erfassten Angaben zu Elterneigenschaft und Kinder verwendet. Es werden ggf. auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt (wegen Nebenbeschäftigung in Elternzeit).
- Beim Eintragen der Rückmeldungen durch das Verarbeiten der externen Meldungen wird das Kennzeichen von "0 Keine Rückmeldung" auf "1 Amtlich" gesetzt. Die berücksichtigungsfähigen Kinder sind nun durch das Bundeszentralregister Steuern intern in der Software eingetragen.
- Im Bedarfsfall kann der gemeldete Wert durch die Auswahl des Eintrags "2 Manuell" übersteuert werden (somit wird auch abweichend abgerechnet).
- Dies betrifft vor allem Ausnahmefälle, bei denen die Angaben noch nicht im amtlichen Register angelegt sind bzw. auch Kinder, die durch ihr Alter nicht in dieser Liste geführt sind.
Warum verhindert ein verspäteter Abruf der externen Meldungen den Monatsabschluss?
Bei Mandanten, die am DEÜV-Verfahren teilnehmen, wird geprüft, ob in den vergangenen 30 Tagen externe Meldungen verarbeitet wurden.
Beachten Sie
Der Monatsabschluss für November wird blockiert, sofern nicht versendete Abo-Anfragen vorliegen. Hintergrund ist die Verpflichtung zur Teilnahme am Verfahren. Weitere Infos finden Sie auch unter: Prüfung externer Meldungen beim Monatsabschluss. Das Programmverhalten ist auch an dieser Stelle der Hilfe beschrieben: Externe Meldungen verarbeiten.
Wie oft werden Rückmeldungen generiert?
Mit den PUEG-Anforderungen wird pro Mitarbeiter ein sogenanntes "Abo" für diese Daten eingerichtet und einmal automatisch eine Rückmeldung generiert. Sobald das "Abo" eingerichtet ist, sind keine weiteren Schritte notwendig. Erst dann, wenn sich an den Daten eines Mitarbeiters bei der Anzahl der Kinder bzw. der Elterneigenschaft etwas ändert, wird von der Rentenversicherung (RV) als Mittler eine Rückmeldung erzeugt und übermittelt.
Vorgehen in der Software (Schritt für Schritt)
Nach Update auf Build 7050: Anfrage für PUEG wird automatisch in Software erstellt
- PUEG Anforderung wird automatisch in Software für alle PV-pflichtigen Beschäftigten erstellt.
- Die Abos werden alle zum 01.07.25 angelegt - auch wenn Sie als Anwender das Update z. B. erst im August 2025 einspielen, gilt der 01.07.25 als Startdatum des "Abos".
- Es wird eine neue Abrechnungsvorgabe zum 01.07.25 erstellt
- Die Software prüft, ob Rückrechnungen getätigt werden müssen aufgrund von Abweichungen. Korrekturabrechnungen werden nur dann erstellt, wenn diese notwendig sind.
- In der Abrechnungsvorgabe (Register: SV-ANGABEN) steht das Feld: "Angaben zu PUEG" zunächst auf "0 Keine Rückmeldung".
Anfragen werden in Annahmestellen (DSRV - "PUEG Dateien") und MA-Stammdaten (zu meldende Daten) gespeichert
PUEG-Ausgang in Annahmestellen
- Im Bereich Personal finden Sie über Schaltfläche: PARAMETER - EINZUGSSTELLEN - ANNAHMESTELLEN - Datensatz: DSRV mit der Betriebsnummer: 66667777 auf dem Register: "PUEG Dateien" die in Zusammenhang mit PUEG stehenden Ein- und Ausgänge. Nach dem Versand der Anfrage wird im "PUEG-Ausgang" ein entsprechender Datensatz gespeichert.
PUEG-Anforderungen in den zu meldenden Daten der Mitarbeiter
- Die PUEG-Anforderungen werden in Stammdaten des Mitarbeiters gespeichert. Unter PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER einen Mitarbeiter-Datensatz zum Ändern öffnen und auf Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" wechseln. In der linken Navigation ist unter "Zu meldende Daten" die Anforderung unter "PUEG-Anforderungen" gespeichert.
- Wenn in einer neuen Abrechnungsvorgabe der PV-Schlüssel geändert wird oder es wird ein Austritt erfasst, wird automatisch eine Abo-Kündigung erstellt bzw. bei neu hinzugekommener PV-Pflicht ein neues "Abo" erstellt.
Info
In den Annahmestellen können die Datensätze über die Schaltfläche: EINSEHEN angezeigt werden.
SV-Assistent starten mit Auswahl: "Abfrage Elterneigenschaft / Kinder (PUEG)"
- Nachdem die PUEG-Anforderungen von der Software erstellt wurden, können diese mittels Übertragungsassistenten im Bereich der Sozialversicherung verschickt werden.
- Navigieren Sie in den Bereich: PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN und wählen Sie in der Gruppe: "Beitragsabrechnung" die Schaltfläche: ÜBERTRAGEN.
Vor dem Start des Assistenten ist eine Prüfung auf Programmaktualität auf die aktuelle Mindestversion erforderlich, u. a. um die Aktualität der verwendeten Schnittstelle und Protokolle zu gewährleisten. Geben Sie nun das Zertifikatskennwort der ITSG ein (weitere Infos zum Kennwort in unserer Hilfe: Zertifikatsverwaltung (Lohn)).
Wählen Sie nun als "Art der zu versenden Daten": "Abfrage Elterneigenschaft / Kinder (PUEG)" und folgen Sie den weiteren Seiten des Assistenten über Schaltfläche: WEITERE.
Im Assistenten haben Sie die Möglichkeit, die Übertragung auf einzelne Mandanten einzuschränken.
Im Fenster: ZUSAMMENFASSUNG wählen Sie Schaltfläche: FERTIGSTELLEN, um den Versand durchzuführen.
Im Anschluss erhalten Sie eine Zusammenfassung der verschickten Daten.
Info
Weitere allgemeine Infos zum Assistenten: 📫 Versand bzw. Abruf der Daten (Bereich Sozialversicherung)
Abruf der Rückmeldung: Nachrichten der Annahmestellen abrufen
Die Rückmeldung erfolgt über den Nachrichtenabruf, sofern eine Antwort des Kommunikationsservers vorliegt.
In der Software erreichen Sie über PERSONAL - STAMMDATEN - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - BEITRAGSABRECHNUNG ÜBERTRAGEN. Wählen Sie nach Aktualitätsprüfung und Kennworteingabe im Assistenten die Funktion: "Nachrichten der Annahmestelle abrufen".
Externe Meldungen verarbeiten
Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER - Schaltfläche: WEITERE - EXTERNE MELDUNGEN VERARBEITEN sind nun die empfangenen Daten zu verarbeiten.
Der Assistent zeigt Ihnen die Bereiche an, in denen Daten zum Verarbeiten vorliegen.
Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen bei "PUEG-Rückmeldungen" gesetzt ist und klicken Sie im Assistenten auf: WEITER.
Die Rückmeldungen werden verarbeitet und in der SV-Annahmestelle sowie in den Mitarbeiter-Stammdaten gespeichert.
Info
Ausführliche Informationen zum Assistent: "Externe Meldungen verarbeiten" erhalten Sie in folgendem Hilfe-Artikel:
Nach Abschluss des Assistenten erhalten Sie weiterführende Informationen über die Im Bereich "PUEG-Rückmeldung" empfangenen Daten. Über die Links lässt sich direkt der zugehörige Datensatz des jeweiligen Mitarbeiters aufrufen. Bitte beachten Sie, dass für Mitarbeiter, bei denen günstigere Angaben (Elterneigenschaft = ja bzw. mehr zu berücksichtigende Kinder) eine Verpflichtung besteht, für den Zeitraum 07/2023 - 06/2025 eine Historienanfrage zu erstellen. Die Historienanfrage finden Sie in den Lohn-Abrechnungsdaten des Mitarbeiters im Bereich: "Zu meldende Daten" - "PUEG-Anforderungen" - Schaltfläche: "Neue Historienanfrage". Weitere Infos erhalten Sie auch im finalen Abschnitt dieser Dokumentation.
SV-Angaben: Umstellung "Angaben zu PUEG" auf "1 Amtlich"
Mit dem Verarbeiten der externen Meldungen, wird bei entsprechender Rückmeldung in den Lohn-Abrechnungsdaten - Register: SV-ANGABEN das Feld "PUEG Angaben" auf den Wert "1 Amtlich" gestellt. Die berücksichtigungsfähigen Kinder sind nun durch das "Bundeszentralregister Steuern" in der Software eingetragen. Liegt der Eintrag "amtlich" vor, werden für PUEG ausschließlich die Daten aus den Rückmeldungen des Bundeszentralregister Steuern genutzt. Eine Umstellung auf "manuell" ist möglich, sofern bekannt ist, dass in bestimmten Sonderfällen, die Daten des "Bundeszentralregister Steuern" nicht vollständig sind.
Beachten Sie
Ausnahmefälle: Feld auf "manuell" setzen
- Da es Ausnahmefälle gibt, in denen nicht alle Kinder im Zentralregister des BZSt enthalten sind, besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen „Angaben zu PUEG“ in der Abrechnungsvorgabe auf „manuell“ zu setzen.
- Die Eingabefelder für die berücksichtigungsfähigen Kinder und die Elterneigenschaften sind dann wieder verfügbar.
- In diesen Fällen sollte der Arbeitgeber Nachweise für die Kinder vom Arbeitnehmer anfordern, sofern diese noch nicht vorliegen.
Speicherung in Lohn-Abrechnungsdaten des Mitarbeiters - Externe Grundlagen - PUEG-Rückmeldungen
Die Antwort wird in den Lohn-Abrechnungsdaten des betroffenen Mitarbeiters gespeichert. In der linken Navigation: "Externe Grundlagen" - "PUEG-Rückmeldungen".
Speicherung im Bereich: Annahmestellen - DSRV - Register: PUEG Dateien
Über PARAMETER - EINZUGSSTELLEN - ANNAHMESTELLEN - DSRV - Register: PUEG DATEIEN, sind im Bereich: PUEG-EINGANG die abgerufenen Dateien ersichtlich.
Über die Schaltfläche: EINSEHEN können diese Datensätze angezeigt werden.
Angabe in Lohnkonto: Quelle PUEG
Im Bereich: PERSONAL - ERFASSUNG - Register: LOHNKONTO finden Sie in der Zeile: "Quelle PUEG" Informationen, woher die herangezogenen Angaben zu PUEG stammen.
Beachten Sie
Das Feld: "Quelle PUEG" hat keine Auswirkung auf die Nachberechnung. Es werden keine Korrekturabrechnungen erstellt, außer es findet eine Änderung bei der Anzahl der Kinder oder in der Elterneigenschaft statt.
Historienabfragen
Neben dem Abo gibt es auch die Möglichkeit, Historienabfragen zu erstellen. Diese Option ist insbesondere für den Zeitraum zwischen Juli 2023 und Juni 2025 gedacht.
- Wechseln Sie über PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER und öffnen Sie über ÄNDERN einen Datensatz.
- Auf dem Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN und in der linken Navigation wechseln Sie in den Bereich: GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN
- Kontrollieren Sie hier, ob eine Abrechnungsvorgabe ab dem gewünschten Anforderungszeitraum vorhanden ist.
Anlegen einer Abrechnungsvorgabe zum 01.07.2023
PERSONAL - STAMMDATEN - Mitarbeiter - Mitarbeiterdatensatz öffnen - Lohn-Abrechnungsdaten - Abrechnungsvorgabe direkt vor 01.07.2023 markieren - Neu (kopieren) - Gültig ab 01.07.2023 - alle Seiten mit "Speichern & Schließen" verlassen
-
Auf dem Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN und in der linken Navigation wechseln Sie in den Bereich: ZU MELDENDE DATEN - PUEG ANFORDERUNGEN.
-
Im Menüband befindet sich die Schaltfläche: NEUE HISTORIENANFRAGE.
Mit dem Betätigen der Schaltfläche erscheint eine Abfrage, bestätigen Sie mit: JA.
Ab-Datum für Historienabfrage eingeben
Im nächsten Schritt ist das Datum einzugeben, ab wann die Historienabfrage ausgeführt werden soll.
- Der erste mögliche Zeitpunkt ist der 01.07.2023.
- Beachten Sie bitte auch den Zeitraum der Abrechnungsvorgabe, dass eine Abrechnungsvorgabe mit dem Beginn-Datum der Historienanfrage existieren muss.
Nachdem das "Ab-Datum" festgelegt wurde, drücken Sie auf: OK.
Bis-Datum für Historienabfrage eingeben
Legen Sie nun auch das Bis-Datum für den Zeitraum der Historienabfrage fest. Bestätigen Sie mit: OK. Das Bis-Datum muss in der Vergangenheit liegen.
Datensatz in "PUEG-Anforderungen" wurde erstellt und kann versandt werden
Für die Historienanfrage ist nun auf dem Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - "zu meldende Daten" - "PUEG Anforderungen" ein entsprechender Datensatz gespeichert, der über den Übertragungsassistenten versandt werden kann. Die Übertragung erfolgt über den Assistenten zum Versenden von Daten im Bereich der Sozialversicherung (analog zum weiter oben beschrieben Prozess des Versands, Abfrage und Verarbeitung von PUEG).
Nach Versand der Historienabfrage: Abruf - Verarbeitung externer Meldungen
- Nach dem Versand erhalten Sie eine Rückmeldung für den angefragten Zeitraum.
- Wenn die zurück gelieferten Daten für den Arbeitnehmer günstiger sind als die hinterlegten, wird automatisch eine Korrektur ausgelöst.
- Bis Juni 2025 besteht somit eine Art "Bestandsschutz".