Zum Inhalt

Verwendungszweck

Spezifikation des Verwendungszweck (Stand: Januar 2026)

Erlaubte Zeichen im Verwendungszweck

Mit der Umstellung auf das SEPA-Format pain.001.001.09 wird der UTF-8-Zeichensatz verwendet. Dies ermöglicht die Nutzung von:

  • Buchstaben: a-z, A-Z

  • Ziffern: 0-9

  • Umlaute: ä, ö, ü, Ä, Ö, Ü sowie ß

  • Sonderzeichen: Leerzeichen, Punkt (.), Komma (,), Kaufmanns-Und (&), Bindestrich (-), Plus (+), Stern (*), Prozent (%), Schrägstrich (/), Dollar ($), Doppelpunkt (:), Apostroph ('), Fragezeichen (?), runde Klammern ( )

Hinweis

Umlaute wie in "Müller" bleiben erhalten und werden nicht mehr automatisch in "Mueller" umgewandelt.

Wichtig

Bei Verwendung von Zeichen außerhalb der zugelassenen Zeichen ist der jeweilige Zahlungsdienstleister berechtigt, die unzulässigen Zeichen z. B. durch Leerzeichen oder durch bedeutungsähnliche Zeichen zu ersetzen oder ggf. auch die gesamte Datei zurückzuweisen.

Prüfung und Aufbau des Verwendungszwecks

Zusätzliches Feld "Verwendungszweck“

Das Feld für den Verwendungszweck ist 140 Zeichen lang und es können nur die laut Spezifikation angegebenen Zeichen verwendet werden.

Prüfung der verwendeten Zeichen

Wird der Verwendungszweck aufgebaut (z.B. durch den "Assistenten OP" oder "Assistenten Lohn"), erfolgt eine Prüfung gemäß der Spezifikationen:

  • Es wird geprüft, ob ausschließlich zulässige Zeichen verwendet wurden.
  • Das Zeichen ¶ (Absatzmarke) im Verwendungszweck wird durch Leerzeichen ersetzt.
  • Alle weiteren "nicht erlaubten Zeichen" werden entfernt (gelöscht).

Prüfung der Anzahl der Zeichen

Werden mehr als 140 Zeichen verwendet, wird der Verwendungszweck nach 140 Zeichen abgeschnitten.

Bei manueller Erstellung eines Zahlungsverkehrs-Datensatzes können nicht zulässige Zeichen nicht eingegeben werden.

Beachten Sie:

  • Die Hinterlegung der Layouts für Verwendungszweck in den Parametern bleibt mit mehreren Verwendungszweck-Zeilen bestehen. Bei Erstellung des Zahlungsverkehrsdatensatzes werden diese automatisch im neuen Verwendungszweck zusammengefasst. Die Verwendungszwecke 1–10 werden – getrennt durch ein Leerzeichen – aneinandergereiht.

  • In der Eingabe für Zahlungsverkehrsdatensätze wird nur noch der neue Verwendungszweck angezeigt (bisher Verwendungszweck 1–10). Im Hintergrund werden aber die Verwendungszwecke 1–10 gehalten. Dies ist aus Kompatibilitätsgründen für Importe und Exporte erforderlich.

  • Vor dem Speichern eines Zahlungsverkehrs-Datensatzes wird geprüft, ob sich der neue Verwendungszweck oder die Verwendungszwecke 1–10 geändert haben.

  • Hat sich der neue Verwendungszweck geändert, wird dieser in die Verwendungszwecke 1–10 übertragen.
  • Haben sich die Verwendungszwecke 1–10 geändert, werden die Verwendungszwecke 1–10 komplett in den neuen Verwendungszweck geschrieben. Die Prüfung der Zeichen erfolgt wie oben angegeben.

Änderungen gegenüber dem vorherigen Stand (Februar 2014)

  • Unterstützung des UTF-8-Zeichensatzes gemäß SEPA-Format pain.001.001.09
  • Umlaute (ä, ö, ü, Ä, Ö, Ü, ß) werden nun unterstützt und bleiben erhalten
  • Erweiterung der erlaubten Sonderzeichen um & * % $
  • Entfernung der veralteten SWIFT Latin Character SET Beschränkung