Zunächst gilt es festzustellen, ob ein Unternehmen überhaupt (grenzüberschreitend) Leistungen erbringt, die in den Anwendungsbereich der neuen Ortsregelung fallen.
Diese Leistungen müssen identifiziert und von den anderen Leistungen abgegrenzt werden.
Unterscheidung, an wen diese Leistungen erbracht werden (Privatperson oder Unternehmen).
Jeweiligen Steuersatz des Verbrauchslandes (Wohnsitz der Privatperson) ermitteln.
Klärung ob umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland oder Umsatzsteuermeldung über das MOSS-Verfahren.
Bei Teilnahme am MOSS-Verfahren ist eine Registrierung beim BZSt erforderlich.
Eventuell bedarf es einer Anpassung der Preise / Preislisten und der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.