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Übergangsregelungen Steuerumstellung D-2020

Übergangsregelungen

Es gibt besondere Übergangsregelungen, die den Übergang der neuen Umsatzsteuersätze erleichtern sollen. Eine Genehmigung für deren Anwendung durch das zuständige Finanzamt ist nicht nötig.

Nähere Infos bzgl. Vorgehen und Umsetzung zu den einzelnen Sachverhalten wurden in einem BMF-Schreiben im Juli 2020 veröffentlicht. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich auch an Ihren Steuerberater.

  1. Werklieferungen und Werkleistungen:

  2. Grundsätzlich 16% bzw. 5%, wenn im Zeitraum nach 30.06.2020 und vor 01.01.2021 ausgeführt 2. Andere Betrachtung, wenn wirtschaftlich teilbar und in Teilleistungen erbracht

  3. Dauerleistungen

  4. Änderungen der Bemessungsgrundlagen:

  5. Entgeltminderungen und -erhöhungen (allgemein), bspw. Skonto, Rabatt, Preisnachlass, Nachberechnung 2. Einlösen von Preisnachlass- und Preiserstattungsgutscheinen 3. Einzweckgutscheine 4. Erstattung von Pfandbeträgen 5. Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen

  6. Besteuerung von Telekommunikationsleistungen 7. Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung 8. Besteuerung von Personenbeförderungen

  7. Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen 2. Personenbeförderungen mit Taxen und im Mietwagenverkehr

  8. Besteuerung der Umsätze von Handelsvertretern 11. Besteuerung der Umsätze von Handelsmaklern 12. Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe beim Übergang zu den abgesenkten Umsatzsteuersätzen

  9. Umtausch von Gegenständen
  10. Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette