Über die Schaltfläche: PARAMETER - KONTENPLAN - KONTENGLIEDERUNGEN erfolgt die Zuordnung der Konten für die einzelnen Auswertungslisten. Diese Zuordnung sollte sehr sorgfältig durchgeführt werden, damit in den einzelnen Listen die Konten auch den richtigen Bereichen zur Verfügung stehen. Haben Sie sich bei der Anlage Ihres Mandanten für einen vorgegeben Kontenrahmen entschieden, ist die Zuordnung der Konten bereits erfolgt. Wird der ausgewählte Kontenrahmen von Ihnen erweitert oder arbeiten Sie mit einem eigenen Kontenrahmen, kann über diesen Parameter die Kontengliederung entsprechend angepasst bzw. erstellt werden. Wählen Sie dazu die entsprechende Auswertung aus.

Über die Schaltfläche: ÄNDERN gelangen Sie in die Eingabemaske, in der die Zuweisung der Konten erfolgen kann.

Folgende Gliederungsschemen stehen zur Verfügung:

  • BWA
  • Bilanz nach HGB § 266
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275 (BilRUG)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275
  • E-Bilanz (HGB-Taxonomy 5.4 vom 2015-04-03)
  • Einnahme- Überschussrechnug

Stehen Ihnen die aufgelisteten Schemen nicht zur Auswahl, dann können diese über die Schaltfläche: AUS VORGABEN LADEN eingefügt werden. 

Achten Sie beim Einladen aus der Vorgabe die folgende Abfrage:

"Wie sollen die Parameter "Kontenplan: Kontengliederungen" durch die Vorgaben ersetzt werden?" 

EINFÜGEN 

fügt alle neuen Datensätze ein, und bringt eine Abfrage für bestehende Datensätze. 

HINZUFÜGEN 

fügt nur neue Datensätze ein. 

ÜBERSCHREIBEN 

ersetzt diese Parameter vollständig durch die Vorgabe. 

ABBRUCH 

führt keine Änderungen durch.

Die eingeladenen Parameter nur durch eine Rücksicherung zurückgesetzt werden können. Sollten sich die eingefügten Parameter auf andere Daten oder Parameter (die nicht in diesem Parametern enthalten sind) beziehen, so müssen Sie diese ebenfalls abgleichen bzw. manuell einfügen. Nach dem Laden müssen diese Parameter vollständig geprüft werden, um die Datenkonsistenz dieses Mandanten zu gewährleisten. Beachten Sie, dass bei diesen Gliederungen nach dem Einfügen noch die Kontenzuordnung hinterlegt werden muss.

EÜR für Formular 2010 

Mit dem EÜR Formular ab 2010 wurde eine neue Anlage für die Ermittlung der Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a eingefügt. Diese Anlage wird von ERP-complete nicht unterstützt. Damit die Software dennoch eine korrekte EÜR ausgeben kann, wurde ein neues Feld beim Druck eingefügt. Hier kann der manuell ermittelte Wert der Schuldzinsen eingetragen werden. 

Wird nun der Druck der EÜR aufgerufen, kann im Fenster "Zusatzvariablen" der Hinzurechnungsbetrag eingegeben werden. 

Sie erreichen Sie die Drucker-Auswahl und anschließend das Fenster "ZUSATZVARIABLEN", in welchem der Hinzurechnungsbetrag eingetragen wird.

Anpassungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Ausgangssituation / allgemeine Anforderung

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) verabschiedet. Durch BilRUG ergeben sich Änderungen in verschiedenen Einzelgesetzen (u.a. HGB). Durch das Gesetz sollen kleine und mittlere Unternehmen entlastet und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen innerhalb der EU erhöht werden. Mit der Veröffentlichung am 22.07.2015 im Bundesgesetzblatt ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz am 23.07.2015 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften gelten verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen.

Umsetzung in büro+

Sämtliche Anpassungen / Erweiterungen betreffen den Bereich: BUCHHALTUNG - KONTENANALYSE - KONTENGLIEDERUNGEN. Die neu geschaffene Kontengliederung „Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275 (BilRUG)“ wird automatisch nach dem Update hinzugefügt. Manuell angelegte Konten müssen dieser  Kontengliederung hinzugefügt werden. Bei Kontenrahmen, die nicht den Standardvorgabekontenrahmen SKR03 oder SKR04 entsprechen oder bei Kontenrahmen, bei denen eine Kontonummernerweiterung durchgeführt wurde müssen die verwendeten Konten manuell hinzugefügt werden.

Benennung der Kontengliederung „Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275 (BilRUG)“

Damit die Kontengliederungen nach altem und neuen Recht nebeneinander dargestellt und ausgewählt werden können, wurde die Benennung der neuen Kontengliederung angepasst. Die GuV wird um den Zusatz „(BilRUG)“ erweitert.

Angabe des Gültigkeitszeitraums

Beim Aufbau erfolgt eine Prüfung, ob die Auswertung für den gewählten Zeitraum zulässig ist. Ist das nicht der Fall, erscheint eine Hinweismeldung. Die Auswertung kann dennoch aufgebaut werden.

Infofeld zu den einzelnen Auswertungen

Zur besseren Unterscheidung der Kontengliederungen wird zusätzlich im Register: INFO ein Infofeld in die Kontengliederung integriert. In diesem Feld können weitergehende Informationen hinterlegt werden. Je nach Darstellungsart werden diese zusätzlichen Informationen in der Übersicht der Gliederungsschemata angezeigt.

Gruppierung der Auswertungen

Zur besseren Übersicht werden unterschiedliche Darstellungsarten integriert, die über die Schaltfläche: DARSTELLUNG ausgewählt werden können.


Die Darstellungsart: GRUPPIERUNG ANZEIGEN unterteilt die Übersicht nach folgenden Punkten:

  • Betriebswirtschafltiche Auswertungen
  • Jahresabschluss
  • Einnahmen-Überschussrechnung

Anpassungen in der Kontengliederung „Bilanz nach HGB §266“

Es wurde eine zusätzliche Prüfung integriert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei der Erstellung der Bilanz das Jahresergebnis über die korrekte Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt wird.

Anpassungen in der Kontengliederung „Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275 (BilRUG)“

In der GuV ergeben sich durch die Neuordnung der Umsatzerlöse und dem Wegfall der außerordentliche Posten Umgliederungen von Konten. In § 277 Abs. 1 HGB wurden die Umsatzerlöse neu definiert. Als Umsatzerlöse werden alle
Erlöse aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen verstanden. Die Differenzierung nach Erlösen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem "typischen Leistungsangebot" entfällt. Dies führt dazu, dass einige Konten aus dem Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge zukünftig unter den Umsatzerlösen in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Aus Sicht der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) kann es allerdings sinnvoll sein, den bisherigen Ausweis zu belassen und keine Zuordnung zu den Umsatzerlösen vorzunehmen. Dies kann dazu führen, dass die Darstellung in der BWA vom Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung abweicht. In der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) fallen die bisherigen Posten außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge weg.
Daneben sind weitere Konten bisher in die außerordentlichen Posten eingeflossen (z. B. Konten aus der Anwendung von Übergangsvorschriften BilMoG). Diese Konten werden zukünftig im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Folgende Konten wurden umgegliedert:


KontenbeschriftungSKR03SKR04Bisheriger
Ausweis (GuV)
Neuer Ausweis
(GuV)
Sonstige Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und
Patenten, steuerfrei § 4 Nr. 8
ff. UStG
85744574Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und
Patenten, steuerfrei § 4 Nr. 5
UStG
85754575Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und
Patenten
85704570Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und
Patenten 19% USt
85794579Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und
Patenten 7% USt
85764576Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Direkt mit dem Umsatz
verbundene Steuern
89594699-Umsatzerlöse
Grundstückserträge27504860Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Erlöse aus Vermietung und
Verpachtung,
umsatzsteuerfrei § 4 Nr. 12
UStG
27514861Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Erlöse aus Vermietung und
Verpachtung 19% USt
27524862Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Andere Nebenerlöse86074833Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Erträge aus
Verwaltungskostenumlagen
27644992Sonstige
betriebliche
Erträge
Umsatzerlöse
Außerordentliche Erträge25007400Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
Außerordentliche Erträge25017401Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
Außerordentliche Erträge
nicht finanzwirksam
25057450Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
Erträge durch
Verschmelzung und
Umwandlung
25047451Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
Erträge durch den Verkauf
von bedeutenden
Beteiligungen
25067452Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
Erträge durch den Verkauf
von bedeutenden
Grundstücken
25077453Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
Gewinn aus der
Veräußerung oder der
Aufgabe von
Geschäftsaktivitäten nach
Steuern
25087454Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
(Außerordentliche) Erträge
aus der Anwendung von
Übergangsvorschriften
25907460Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
(Außerordentliche) Erträge
aus der Anwendung von
Übergangsvorschriften
(Zuschreibung für
Sachanlagevermögen)
25917461Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
(Außerordentliche) Erträge
aus der Anwendung von
Übergangsvorschriften
(Zuschreibung für
Finanzanlagevermögen)
25927462Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
(Außerordentliche) Erträge
aus der Anwendung von
Übergangsvorschriften
(Wertpapiere im
Umlaufvermögen)
25937463Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
(Außerordentliche) Erträge
aus der Anwendung von
Übergangsvorschriften
(latente Steuern)
25947464Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge
Außerordentliche
Aufwendungen
20007500Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
Außerordentliche
Aufwendungen
finanzwirksam
20017501Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
Außerordentliche
Aufwendungen nicht
finanzwirksam
20057550Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
Verluste durch
Verschmelzung und
Umwandlung
20047551Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
Verluste durch
außergewöhnliche
Schadensfälle
20067552Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
Aufwendungen für
Restrukturierungs- und
Sanierungsmaßnahmen
20077553Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
Verluste aus der
Veräußerung oder der
Aufgabe von
Geschäftsaktivitäten nach
Steuern
20087554Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
(Außerordentliche)
Aufwendungen aus der
Anwendung von
Übergangsvorschriften
20907560Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
(Außerordentliche)
Aufwendungen aus der
Anwendung von
Übergangsvorschriften
(Pensionsrückstellungen)
20917561Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
(Außerordentliche)
Aufwendungen aus der
Anwendung von
Übergangsvorschriften
(Bilanzierungshilfen)
20927562Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
(Außerordentliche)
Aufwendungen aus der
Anwendung von
Übergangsvorschriften
(Latente Steuern)
20947563Außerordentliche
Aufwendungen
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
(Außerordentliche) Erträge
aus der Anwendung von
Übergangsvorschriften
(latente Steuern)
25947464Außerordentliche
Erträge
Sonstige
betriebliche
Erträge


Nach § 285 Nr. 31 HGB müssen im Anhang zukünftig Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung ausgewiesen werden. Hierfür werden in die Kontenrahmen neue statistische Konten eingerichtet.

KontenbeschriftungSKR03SKR04
Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung99909990
Erträge (aperiodisch)99919991
Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung
(aperiodisch)
99929992
Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder
Bedeutung
99939993
Aufwendungen (aperiodisch)99949994
Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder
Bedeutung (aperiodisch)
99959995
Gegenkonto zu 9990 - 999799989998


Verwendete Begriffe und Abkürzungen

AbkürzungBegriff
BilRUGBilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
GuVGewinn- und Verlustrechnung


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