Mit Regeln für die Buchungserfassung ist es möglich, beliebige Felder der Buchungserfassung mit einer Pflichteingabe zu belegen.
Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele, die diesen Sachverhalt veranschaulichen sollen:
- Pflichteingabe einer Kostenstelle bzw. Gegenkostenstelle
- Pflichteingabe eines Steuerschlüssels im Feld "Steuer im Konto" oder im Feld "Steuer im Gegenkonto"
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