Mit Regeln für die Buchungserfassung ist es möglich, beliebige Felder der Buchungserfassung mit einer Pflichteingabe zu belegen. 

Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele, die diesen Sachverhalt veranschaulichen sollen:

  1. Pflichteingabe einer Kostenstelle bzw. Gegenkostenstelle
  2. Pflichteingabe eines Steuerschlüssels im Feld "Steuer im Konto" oder im Feld "Steuer im Gegenkonto"


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