Verändert sich die Vergütung während der Mutterschutzfrist - z.B. auf Grund einer tariflichen Gehalts- oder Lohnerhöhung, so ist dieser Sachverhalt in der Software zu hinterlegen. 

Beispiel: 

Entbindungstermin: 13.10.20xx 

Beginn Schonfrist: 01.09.20xx 

Ende Schonfrist: 08.12.20xx 

Gehalts- bzw. Lohnerhöhung zum Oktober 20xx 

Damit diese Veränderung der Vergütung während des Berechnungszeitraums berücksichtigt wird, sind in der Software die in den nachfolgenden Kapiteln beschriebenen Schritte auszuführen.

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