Verändert sich die Vergütung während der Mutterschutzfrist - z.B. auf Grund einer tariflichen Gehalts- oder Lohnerhöhung, so ist dieser Sachverhalt in der Software zu hinterlegen.
Beispiel:
Entbindungstermin: 13.10.20xx
Beginn Schonfrist: 01.09.20xx
Ende Schonfrist: 08.12.20xx
Gehalts- bzw. Lohnerhöhung zum Oktober 20xx
Damit diese Veränderung der Vergütung während des Berechnungszeitraums berücksichtigt wird, sind in der Software die in den nachfolgenden Kapiteln beschriebenen Schritte auszuführen.
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