Nachdem in der betroffenen Fehlzeit der Zeitpunkt der Lohn-/Gehaltsänderung hinterlegt wurde (siehe Kapitel: "Zeitpunkt der Änderung hinterlegen"), muss eine sog. "Modifikationsabrechnung" erfasst werden. 

Wechseln Sie dazu in den Bereich der ERFASSUNG und rufen Sie das Lohnkonto der Mitarbeiterin auf. Öffnen Sie den Abrechnungsmonat, für den die Modifikationsabrechnung erfasst werden soll, zum ÄNDERN. 

Damit Ihre Originaldaten nicht verändert werden, öffnen Sie mittels Schaltfläche: MUTTERSCHUTZ eine zweite, "fiktive" Abrechnung. 

 

Erfassen Sie die Lohnarten bzw. Entgelte, welche für diesen Abrechnungszeitraum relevant sind. Verlassen Sie die "Modifikationsabrechnung" mit SPEICHERN & SCHLIEßEN. 

Die Berechnung des Zuschusses "Mutterschutz" erfolgt automatisch. Es werden dabei die zuletzt gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt. Die daraus resultierenden Differenzen werden über die Korrekturlohnart generiert und im aktuellen Abrechnungsmonat berücksichtigt. Bereits übermittelte Erstattungsanträge werden ebenfalls korrigiert.

Beachten Sie:

Ist eine Modifikation (Lohn-/Gehaltsänderung während der Mutterschutzfrist) rückwirkend zu erfassen, ist zuerst eine Korrektur auszuführen. Hierzu verwenden Sie die Schaltfläche: ÄNDERN (KORRIGIEREN).

Modifikationen anzeigen 

Innerhalb der ERFASSUNG steht Ihnen auf der Registerkarte: START über die Schaltfläche: WEITERE der Eintrag: "Modifikationen anzeigen" zur Verfügung. Wird dieser Eintrag ausgewählt (aktiviert), wird Ihnen die Modifikationsabrechnung (="fiktive" Abrechnung) als zusätzliche Spalte angezeigt. 

 

 

Vorschau (Lohntasche) 

Im Bereich ERFASSUNG kann auch für die "Modifikation" eine Druckvorschau der Lohntasche angezeigt werden. Sie verwenden dafür in gewohnter Art und Weise die Schaltfläche: LOHNTASCHE. Wurde die Modifikationsabrechnung markiert, wird diese in der Vorschau angezeigt.

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