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- Wenn dieses Kennzeichen aktiviert ist, wird bei Leistungen, die keine Dauerleistungen sind, der Steuersatz verwendet, der am Ende des Abrechnungszyklus gültig ist - als Leistungsdatum gilt in diesem Fall das das Abrechnungszyklus-Ende"
- Bei deaktiviertem Kennzeichen wird bei Leistungen, die keine Dauerleistungen sind, der Steuersatz verwendet, der am Anfang des Abrechnungszyklus gültig ist
Infonote | ||
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Bitte beachten Sie, dass bei Wartungsverträgen, die im Vorfeld abgerechnet werden, laut BMF-Schreiben vom 30.06.2020 das Leistungsdatum der Position gemäß dem Ende der Laufzeit zu setzen ist. siehe: BMF-Schreiben vom 30.06.2020, Kapitel 3.3. Dauerleistungen (Externer Link zum PDF des Bundesministerium für Finanzen). |
Beispiele zu oben genannten Kennzeichen
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