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Die Änderungen KUG aufgrund Sozialschutzpaket II - "erhöhtes KUG" - wurden mit der Version 6341 eingebracht.


Das erhöhte KUG wird in Höhe von 70 % ab dem 4. Bezugsmonat und in Höhe von 80 % ab dem 7. Bezugsmonat gezahlt, wenn der Entgeltausfall im jeweilligen Bezugsmonat mindestens 50 % beträgt, das heißt der Arbeitnehmer maximal die Hälfte seiner Arbeitsleistung erbringt und somit auch maximal die Hälfte seines Entgelts (= Ist-Entgelt) erhält.

...

Beispiel für die Berechnung (lediger Arbeitnehmer):

MonatEntgeltausfallKUG-LeistungssatzAnmerkung
02/202050%60%zählt nicht als Bezugsmonat, da Regel erst ab 03/2020 gilt
03/202080%60%1. Bezugsmonat
04/202020%60%2. Bezugsmonat
05/2020kein Ausfall kein KUGUnterbrechung, aber kein Neubeginn der Zählung
06/202030%60%3. Bezugsmonat
07/202050%70%4. Bezugsmonat
08/202030%60%5. Bezugsmonat, aber Ausfall < 50%
09/202060%70%6. Bezugsmonat
10/202050%80%7. Bezugsmonat
11/202020%60%8. Bezugsmonat 
12/202050%80% 9. Bezugsmonat 


Beispiel für die Berechnung (verheirateter Arbeitnehmer):

MonatEntgeltausfallKUG-LeistungssatzAnmerkung
02/202050%67%zählt nicht als Bezugsmonat, da Regel erst ab 03/2020 gilt
03/202080%67%1. Bezugsmonat
04/202020%67%2. Bezugsmonat
05/2020kein Ausfall kein KUGUnterbrechung, aber kein Neubeginn der Zählung
06/202030%67%3. Bezugsmonat
07/202050%77%4. Bezugsmonat
08/202030%67%5. Bezugsmonat, aber Ausfall < 50%
09/202060%77%6. Bezugsmonat
10/202050%87%7. Bezugsmonat
11/202020%67%8. Bezugsmonat 
12/202050%87% 9. Bezugsmonat