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Inhalt

Übertragung an die Krankenkassen

Die Übertragung an die Krankenkassen erfolgt über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - (Beitragsabrechnung) ÜBERTRAGEN. 

 

Aktualisierungsprüfung vor dem Versenden

Bevor der Assistent für die Übertragung ausgeführt werden kann, prüft die Software, ob die Mindestversion für die Übertragung eingesetzt wird


Hinweis, wenn Aktualitätsprüfung fehlschlägt

Wenn die Mindestversion nicht eingesetzt wird, dann erscheint folgende Meldung:

Dann ist ein aktuelles Update durchzuführen, damit wieder eine Übertragung ausgeführt werden kann.

Auswahl der Übertragung

Nach Eingabe des Kennwortes können Sie im Fenster: "Wählen Sie die Art der zu versendenden Daten aus" die die gewünschte Übertragung auswählen.

 

Nachrichten der Annahmestellen abrufen

Mit der Auswahl: "Nachrichten der Annahmestellen" werden alle Nachrichten der verschiedenen Krankenkassen usw. vom GKV-Kommunikationsserver abgeholt.

Beachten Sie:

  • Der Abruf der Nachrichten kann längere Zeit (bis zu 3 Minuten) in Anspruch nehmen.
  • Wurden auf dem Kommunikationsserver noch keine Nachrichten bereitgestellt, kann der Abruf zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

Auswahl: SV-Meldungen

Darüber werden alle erstellten Meldungen zur Sozialversicherung aller Mitarbeiter, wie z. B. Anmeldung, Abmeldung oder Jahresmeldung, versendet.

Beachten Sie:

Nicht versendete SV-Meldungen von Mitarbeitern verhindern einen Monatsabschluss.

Weitere Informationen zur SV-Meldung finden Sie in unserer Hilfe:

UV-Jahresmeldungen

Die beim Jahresabschluss erstellte UV-Jahresmeldungen der Mitarbeiter zur Unfallversicherung werden darüber versendet. 

Weitere Informationen zur UV-Meldung finden Sie in unserer Hilfe: 

Beitragsnachweise

Mit der Auswahl  der Option: "Beitragsnachweise" werden alle Beiträge an die Krankenkassen gemeldet.

Info:

Versenden Sie die Beitragsnachweise vor dem 20. eines Monats, dann erscheint noch eine Sicherheitsabfrage:

Wenn Sie diese mit JA bestätigen, dann werden die Beitragsnachweise übertragen.

Beachten Sie:

Nicht versendete Beitragsnachweise verhindern einen Monatsabschluss.

Abfrage der Sozialversicherungsnummer

Über das Meldeverfahren lässt sich die Sozialversicherungsnummer von neuen Beschäftigten ermitteln.

Die Abfrage der Nummer erfolgt mit dem "Datensatz Versicherungsnummernabfrage" bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Diese Information rufen Sie über das Meldeverfahren ab.

GKV

Mit der Auswahl der Option "GKV" werden die GKV-Meldungen versendet.

Erstattungsanträge (AAG)

Mit der Auswahl  der Option: "Erstattungsanträge (AAG)" werden alle erstellten Erstattungsanträge der Mitarbeiter an die Krankenkassen übertragen

eAU-Anforderung

Mit der Auswahl: "eAU-Anforderung" werden alle erstellten Anforderungen der Mitarbeiter an die Krankenkassen übertragen, damit im nächsten Schritt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgerufen werden kann. 

Weitere Infos im Hilfe-Bereich: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Arbeitgeberkonto

Mit der Auswahl: ARBEITGEBERKONTO werden die Meldepflichten, die Sie hinsichtlich der Krankenkassen zu beachten sind, übertragen

Weitere Infos im Hilfe-Eintrag: Arbeitgeberkonto.

Weiterer Ablauf im Übertragungs-Assistent

Haben Sie Ihre Auswahl zu Übertragung getroffen, dann folgen Sie über die Schaltfläche: WEITER den Anweisungen des Assistenten.

Zusammenfassung

In der abschließenden Zusammenfassung werden Ihnen alle Meldungen, welche für die Übertragung bereit stehen, angezeigt. 

Protokollübersicht / Nachrichten (Rückmeldungen) einsehen

Nach der Übertragung der Daten erhalten Sie ein Übertragungsprotokoll sowie Informationen über den Abruf beim Kommunikationsserver. Diese Information enthält die Angaben, die Ihnen früher in Papierform zugestellt wurden. 

Im Übertragungsprotokoll (Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: PROTOKOLLE) können diese Informationen jederzeit eingesehen werden.

Das Übertragungsprotokoll enthält unter anderem:

  • Positive Rückmeldung des Servers: Datei angenommen, Inhalte können aber Fehler aufweisen. Diese Fehler werden in den Details aufgeführt.
  • Negative Rückmeldung des Servers: Die Datei wurde abgewiesen.
  • Im Falle eines Abrufes von Nachrichten ist hier auch angegeben, von welcher Annahmestelle Nachrichten vorliegen.

Optional: Druck des Übertragungsprotokolls bzw. späteres Einsehen der Protokolle

Nach der Übertragung haben Sie die Möglichkeit ein Übertragungsprotokoll auszudrucken. Dieser Druck kann auch nachträglich über die Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – Schaltfläche: PROTOKOLLE erstellt werden.

Einsehen der Nachrichten in den entsprechenden Annahmestellen

Die Nachrichten können in den Parametern und den jeweiligen Annahmestellen eingesehen werden:

  1. Wählen Sie im LOHN-Modul die Schaltfläche: PARAMETER
  2. Wählen Sie in den Parametern den Bereich: EINZUGSSTELLEN - ANNAHMESTELLEN 
  3. Öffnen Sie einen Datensatz zu einer SV-Annahmestelle, den Sie einsehen möchten
  4. Auf den jeweiligen Register können im Bereich: EINGANG die entsprechenden Nachrichten eingesehen werden
  5. im Bereich: AUSGANG können die übertragenden Daten erneut über EINSEHEN eingesehen werden

Folgende Register stehen u. a. in den Annahmestellen zur Verfügung:

  • SV-Dateien
  • Beitragsnachweisdateien
  • Elektronische AU-Bescheinigungen (eAU)
  • Erstattungsanträge (AAG)
  • Rückmeldungen SVNr
  • Rückmeldungen Krankenkassen
  • A1 Dateien

Weitere Informationen erhalten Sie im Hilfe-Bereich zu den Annahmestellen.


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