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Zum 01.01.2021 sind in der Länderdatenbank von microtech büro+ manuell Änderungen vorzunehmen, die aufgrund des Brexit notwendig werden. In diesem Artikel beschreiben wir:

  • Die Anlage des neuen Ländercodes für Nordirland in der Länderdatenbank von microtech büro+
  • Die Modifikation des Eintrags für das Vereinigte Königreich in der Länderdatenbank von microtech büro+
  • Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
  • Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung
  • Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)


Info:

Mit dem Austrittsabkommens gilt für Nordirland ein Sonderstatus auch über den 31.12.2020 hinaus:

Es existiert im Fall Nordirland ein Unterschied zwischen:

  • Lieferungen: Werden weiterhin wie "EU-Ausland" gehandhabt, gekennzeichnet mit einer USt-ID-Nummer und Präfix "XI"
  • Sonstige Leistungen nach Paragraph 3a Abs. 2 UStG. sind ab 01.01.2021 nicht mehr als EU-Ausland zu handhaben und besitzen deshalb keine USt-ID

Quelle: BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link - hier auch weitere Informationen).


Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende:

  • Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind Zollanmeldungen abzugeben. Hierbei ist weiterhin der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) zu verwenden
  • Der Warenverkehr mit dem Teilgebiet Nordirland 
    • ist zur Intrahandelsstatistik zu melden
    • Bei der Angabe des Ursprungslandes ist der Länder-Code „XI“ in Bezug auf den Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedstaat sowie der Code „GB“ zu verwenden.  

Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link - hier auch weitere Informationen).

1. Eigener Ländercode für Nordirland

Folgender neuer Ländercode setzt die Bestimmungen des britischen EU-Austrittsvertrags um. Dieser ist ab dem 01.01.2021 Teil des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik:

  • XI Nordirland

Anlage in büro+

Aufruf der Länderdatenbank

Über Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - GLOBALE DATEN - LÄNDER erreichen Sie über die Schaltfläche: NEU die Eingabemaske für die Erfassung eines neuen Landes.


Suchen Sie in der Tabelle nach dem "ISO Länderkennzeichen": GB oder nach dem "Länderkennzeichen": GB.

Neuanlage von "Nordirland" über Kopie

Da die Veränderungen für das Vereinigte Königreich (Landnummer: 826) stattfinden, empfehlen wir in der Länderdatenbank über die Split-Schaltfläche: NEU den Untereintrag: KOPIEREN für diesen Eintrag zu wählen. 


Die Erfassungsmaske des kopierten Eintrags öffnet sich.

Kopie des Eintrags: "Vereinigtes Königreich anlegen für: Nordirland

In der Kopie sind die folgenden Einträge im Kopf der Maske zu editieren:

Landesnummer: Vergeben Sie hier eine freie Landnummer in der Datenbank, z. B. 827. 

Landesbezeichnung: An dieser Stelle ist der Eintrag "Nordirland" zu erfassen.

Register: LAND

ISO-Bezeichung: Vergeben Sie hier das Kürzel "XI".

Register: INFO

In diesem Register müssen für "Nordirland" folgenden Kennzeichen deaktiviert sein:

  • EU-Mitglied
  • A1 Mitglied

#

Speichern Sie im Anschluss Ihre Angaben in der Länderdatenbank.


2. Anpassungen im Länder-Datensatz für das Vereinigte Königreich

Die Änderungen erfolgen auf dem Register: Info

Im Eintrag 826 für das Vereinigte Königreich sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • EU-Mitglied-Kennzeichen deaktiviert
  • A1 Mitglied-Kennzeichen deaktiviert

Speichern Sie anschließend Ihre Angaben.

3. Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung

Aufgrund des Brexit wird Großbritannien zum Drittland*

Das bedeutet u. a.:

  • Es ist keine USt-ID-Nummer mehr notwendig
  • Es ist keine Abgabe der Umsätze in ZM-Meldungen mehr notwendig
  • Zölle und weitere Abgaben sind zu beachten!

Info:

*Eventuelles Handelsabkommen ist zu beachten!

Informationsstand 09.12.2020.

4. Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung

A1-Bescheinigung

Entsendet ein deutsches Unternehmen Beschäftigte in das Vereinigte Königreich, ist das Folgende zu beachten (Stand 25.11.2020)

  • Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
  • Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden 
  • Entsendungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen, werden nicht vom Austrittsabkommen erfasst und die bisherigen Regelungen gelten nicht, so dass keine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann

Beachten Sie:

Ob unter Umständen eine Ausstrahlung nach deutschem Recht möglich ist, muss mit der zuständigen Krankenkasse geprüft werden!

5. Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)

Beachten Sie:

Stand heute (16.12.2020) ist noch kein Handelsabkommen verabschiedet. Nach Verabschiedung könnten sich ggf. noch Änderungen in den Einstellungen ergeben!

Passen Sie die Einstellungen im Bereich: PARAMETER - SONSTIGE - LANDESZUWEISUNG FÜR UMSATZSTEUERKATEGORIE auf die neuen Werte an.

Kopieren Sie den Eintrag für das Vereinigte Königreich über die Schaltfläche: NEU - Untereintrag: KOPIEREN, um einen Eintrag für Nordirland anzulegen.

In der Erfassungsmaske ändern Sie die Lieferanschrift auf den zuvor angelegten Eintrag: "Nordirland". Die Kategorie muss hier auf "3 Ausland-EU" stehen. Vergeben Sie auch eine Bezeichnung, z. B.: "Nordirland (Sonderstatus: Lieferungen wie EU)".

Speichern Sie und schließen Sie die Angaben.

Beachten Sie:

Hinweise dazu, welche Bereiche zum Sonderstatus von Nordirland gehören, finden Sie im BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link).

Öffnen Sie nun den Eintrag: "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)".

In der Erfassungsmaske ändern Sie die "Vorgabe für Umsatzsteuerkategorie" auf "2 Ausland".

Passen Sie auch die Bezeichnung des Eintrags "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)" an, sprich: Entfernen Sie z. B. das Wort "EU".

Info:

Weitere Informationen erhalten Sie im Kapitel: Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie. Weiterführend: Automatische Zuweisung der Steuerkategorie.

6. Adressen und Vorgänge anpassen

Hinsichtlich der Steuerkategorie müssen auch bestehende Adressen und Vorgänge auf diese beiden Einträge in der Länderdatenbank aufgeteilt werden.

Ändern der betroffenen Adressdatensätze / Vorgänge

Hinsichtlich der Steuerkategorie müssen auch bestehende Adressen und Vorgänge auf diese beiden Einträge in der Länderdatenbank aufgeteilt werden.

Beachten Sie:

Je nachdem welche Art von Leistung vorliegt, ist für einen Adressdatensatz / Vorgang in Nordirland entweder

  • "Nordirland" oder
  • "Vereinigtes Königreich"

als Eintrag zu wählen!

Nach dem Ändern der Länderangabe in der Adresse erfolgt eine Abfrage zur Umsatzsteuerkategorie.

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