Bei der Installation wird ein Länderverzeichnis erzeugt. Dieses Verzeichnis (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - GLOBALE DATEN - LÄNDER) erhebt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Nicht im Verzeichnis enthaltene Länder können jederzeit von Ihnen nachgetragen werden. Beachten Sie, dass das Länderverzeichnis mandantenübergreifend verwaltet wird. Das heißt, dass ein neu angelegtes Land in allen Mandanten verfügbar wird. 

Bestehenden Einträge können über die Schaltfläche: ÄNDERN entsprechend angepasst werden. 

Informationen zur Anlage eines neuen Landes erhalten Sie im Kapitel: "Länder neu anlegen".

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