Zum 01.01.2021 sind in der Länderdatenbank von microtech büro+ manuell Änderungen vorzunehmen, die aufgrund des Brexit notwendig werden. In diesem Artikel beschreiben wir:
- Die Anlage des neuen Ländercodes für Nordirland in der Länderdatenbank von microtech büro+
- Die Modifikation des Eintrags für das Vereinigte Königreich in der Länderdatenbank von microtech büro+
- Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
- Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung
Info:
Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende:
- Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind Zollanmeldungen abzugeben. Hierbei ist weiterhin der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) zu verwenden
- Der Warenverkehr mit dem Teilgebiet Nordirland
- ist zur Intrahandelsstatistik zu melden
- Bei der Angabe des Ursprungslandes ist der Länder-Code „XI“ in Bezug auf den Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedstaat sowie der Code „GB“ zu verwenden.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link).
1. Eigener Ländercode für Nordirland
Folgender neuer Ländercode setzt die Bestimmungen des britischen EU-Austrittsvertrags um. Dieser ist ab dem 01.01.2021 Teil des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik:
- XI Nordirland
Anlage in büro+
Aufruf der Länderdatenbank
Über Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - GLOBALE DATEN - LÄNDER erreichen Sie über die Schaltfläche: NEU die Eingabemaske für die Erfassung eines neuen Landes.
Suchen Sie in der Tabelle nach dem "ISO Länderkennzeichen": GB oder nach dem "Länderkennzeichen": GB.
Neuanlage von "Nordirland" über Kopie
Da die Veränderungen für das Vereinigte Königreich (Landnummer: 826) stattfinden, empfehlen wir in der Länderdatenbank über die Split-Schaltfläche: NEU den Untereintrag: KOPIEREN für diesen Eintrag zu wählen.
Die Erfassungsmaske des kopierten Eintrags öffnet sich.
Kopie des Eintrags: "Vereinigtes Königreich anlegen für: Nordirland
In der Kopie sind die folgenden Einträge im Kopf der Maske zu editieren:
Landesnummer: Vergeben Sie hier eine freie Landnummer in der Datenbank, z. B. 827.
Landesbezeichnung: An dieser Stelle ist der Eintrag "Nordirland" zu erfassen.
Register: LAND
ISO-Bezeichung: Vergeben Sie hier das Kürzel "XI".
Register: INFO
In diesem Register müssen für "Nordirland" folgenden Kennzeichen deaktiviert sein:
- EU-Mitglied
- A1 Mitglied
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Speichern Sie im Anschluss Ihre Angaben in der Länderdatenbank.
2. Anpassungen im Länder-Datensatz für das Vereinigte Königreich
Die Änderungen erfolgen auf dem Register: Info
Im Eintrag 826 für das Vereinigte Königreich sind folgende Änderungen vorzunehmen:
- EU-Mitglied-Kennzeichen deaktiviert
- A1 Mitglied-Kennzeichen deaktiviert
Speichern Sie anschließend Ihre Angaben.
3. Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
Aufgrund des Brexit wird Großbritannien zum Drittland*
Das bedeutet u. a.:
- Es ist keine USt-ID-Nummer mehr notwendig
- Es ist keine Abgabe der Umsätze in ZM-Meldungen mehr notwendig
- Zölle und weitere Abgaben sind zu beachten!
Info:
*Eventuelles Handelsabkommen ist zu beachten!
Informationsstand 09.12.2020.
4. Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung
A1-Bescheinigung
Entsendet ein deutsches Unternehmen Beschäftigte in das Vereinigte Königreich, ist das Folgende zu beachten (Stand 25.11.2020):
- Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
- Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden
- Entsendungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen, werden nicht vom Austrittsabkommen erfasst und die bisherigen Regelungen gelten nicht, so dass keine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann
Beachten Sie:
Ob unter Umständen eine Ausstrahlung nach deutschem Recht möglich ist, muss mit der zuständigen Krankenkasse geprüft werden!