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Über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN können die Betriebsstätten verwaltet werden. 

Die Betriebsstätte "0 Hauptbetrieb" wird dabei automatisch angelegt. Notwendige Anpassungen werden über die Schaltfläche: ÄNDERN vorgenommen. 

Das Einrichten von weiteren Betriebsstätten ist erforderlich, wenn für Ihren Mandanten Arbeitnehmer abgerechnet werden müssen, welche in unterschiedlichen Filialen beschäftigt sind. Die Neuanlage erfolgt über die Schaltfläche: NEU. 

Bei der Neuanlage wird im Kopfteil die Nummer, Bezeichnung, Betriebsnummer und Branche der Filiale hinterlegt.

Register: "Adresse"

Auf diesem Register werden die Angaben zur Anschrift sowie die Kommunikationsdaten eingetragen. 

Wichtig ist die korrekte Vorgabe, in welchem Bundesland die Betriebsstätte liegt. Auf Grund dieser Vorgabe wird automatisch Betriebsstätte Ost oder West aktiviert, für welche in bestimmten Bereichen noch unterschiedliche Abrechnungsvorgaben zum Tragen kommen.

Hinweis

Da bei der Übermittlung der Erstattungsanträge ein Ansprechpartner, und eine Telefonnummer angegeben werden müssen, sind die entsprechenden Felder in diesem Bereich zwingend zu füllen. Auch die Angabe: Mann, Frau, Sonstiges muss über das Auswahlfeld gefüllt werden.

Änderungsgrund für Betriebsdatensatz 

Nach § 5 Abs. 5 DEUEV sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Dies erfolgt mit dem sogenannten Betriebsdatensatz. 

Sobald melderelevante Daten in den Mandantenstammdaten geändert werden, wird automatisch ein mit dem Änderungsgrund gekennzeichneter Datensatz zum Versand bereitgestellt. Mit der folgenden Übertragung der DEÜV-Daten wird der Betriebsdatensatz (inkl. dem Änderungsgrund) automatisch versendet. Anschließend wird der Änderungsgrund zurück gesetzt. 

Falls erforderlich kann der Änderungsgrund auch manuell in den Mandantenstammdaten (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - Schaltfläche: MANDANT BEARBEITEN) geändert werden.

Register: "Abrechnungsvorgaben"

Abweichender Rechtskreis 

Siehe Kapitel: "Von der Betriebsstätte des Arbeitgebers abweichender Rechtskreis"

Vorgabe für die Umlagepflicht (gültig ab 1.1.2006) 

Diese Vorgabe kann ab der zweiten angelegten Betriebsstätte eingegeben werden. 


Für den Hauptbetrieb (erste Betriebsstätte) ist die Umlagepflicht unter PARAMETER - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: WEITERE VORGABEN definiert. 

Vorgabe für Insolvenzgeldumlage (gültig ab 1.1.2009) 

Ist vom Unternehmen keine Insolvenzgeldumlage abzuführen, muss das entsprechende Kennzeichen aktiviert werden. 

Register: "Berufsgenossenschaften"

Bestandsführende Berufsgenossenschaft / Unfallkasse (öffentlicher Dienst) 

Nummer

Wählen Sie aus der Liste die bestandsführende Berufsgenossenschaft/Unfallkasse aus, bei der die Betriebsstätte die Meldung einreichen muss. Es können nur jene Berufsgenossenschaften/Unfallkassen ausgewählt werden, die über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BERUFSGENOSSENSCHAFT eingegeben wurden. 

Mitgliedsnummer

Die hier zu hinterlegende Mitgliedsnummer der Betriebsstätte wird von den Berufsgenossenschaften vergeben. 


Veranlagte Gefahrtarifstellen

Welche Gefahrtarifstellen (früher: Unternehmensbereiche) im Unternehmen verwendet werden, geben die Berufsgenossenschaften bekannt. Die Berufsgenossenschaften verwenden hierfür allerdings unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Strukturschlüssel. 

Wählen Sie im Register "Berufsgenossenschaften" die "BG-Vorgaben" und öffnen Sie in der zugehörigen Tabelle den gültigen BG-Vorgabe-Datensatz.



Mit der Auswahl des Tabelleneintrags (siehe Bild oben), steht Ihnen auch im Register "BG-Vorgaben (Bearbeitung)" die Schaltfläche "NEU" zur Verfügung.


Mit der Schaltfläche "NEU" gelangen Sie zum Fenster "Veranlagte Gefahrtarifstelle neu erfassen". 


Nummer

Diese kann frei vergeben werden. 

Bezeichnung

Hier kann eine beliebige Bezeichnung für die Gefahrtarifstelle angegeben werden. Erfolgt kein Eintrag wird nach Auswahl der Tarifstelle (Register: "Daten") die Bezeichnung der Tarifstelle aus der Vorgabedatenbank übernommen. 

Berufsgenossenschaft

wählen Sie die Berufsgenossenschaft, welche die benötigte Gefahrtarifstelle anbietet. 

Hinweis

Es besteht die Möglichkeit, dass die hier anzugebende Berufsgenossenschaft von der bestandsführenden Berufsgenossenschaft abweichend ist. 

Register: "Daten" 

Tarifstelle

Wählen Sie die entsprechende Tarifstelle aus. 

Gefahrenklasse

Tragen Sie hier die entsprechende Gefahrenklasse ein. Da diese Eingabe nicht zwingend erforderlich ist, wird die Korrektheit der Eingabe nicht geprüft. 

Nach Bestätigung der Eingaben mit SPEICHERN & SCHLIEẞEN wird die Gefahrtarifstelle in der Übersicht angezeigt. 

Mit Hilfe der Schaltfläche: STANDARD 

kann eine Gefahrtarifstelle gekennzeichnet werden. Dadurch wird diese Gefahrtarifstelle bei der Neuanlage eines Mitarbeiters als Vorschlagswert in der ersten Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters eingetragen. Abweichungen müssen explizit eingegeben werden. 

Wurden alle Eintragungen vorgenommen, bestätigen Sie Ihre Angaben und verlassen den Bereich der Parameter mit SPEICHERN & SCHLIEẞEN .

Es können zwei Betriebsstätten angelegt und verwaltet werden


Es können mehrere Gefahrtarifstellen angelegt werden.

Register: "Kurzarbeit (Kug)

Auf betrieblicher bzw. auf arbeitsrechtlicher Ebene ist die Entscheidung über die Einführung von Kurzarbeit zu treffen. Darunter versteht man die Herabsetzung der regelmäßigen, betrieblichen Arbeitszeit in Folge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses mit der Folge einer entsprechenden Minderung der Entgeltansprüche der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in den §§ 169 bis 182 SGB III genannten Voraussetzungen gewährt. Einen detaillierten Überblick zur Thematik finden Sie im Bereich Lohn, im Abschnitt: Kurzarbeitergeld (Kug).

Stammdaten 

Kug Stammnummer

Diese wird von der Agentur für Arbeit vergeben. 

Ableitungsnummer

Die Arbeitsagentur sieht ab 2015 die Ausweisung einer sog. Ableitungsnummer in der Kug-Abrechnungsliste vor. Diese kann hier hinterlegt werden. 

Gewährte Zeiträume

Über die Schaltfläche: NEU öffnet sich ein neues Fenster in welchem die gewährten sowie die in Anspruch genommenen Zeiträume hinterlegt werden. (Die Schaltfläche: NEU steht auf der Registerkarte: "GEWÄHRTE ZEITRÄUME (BEARBEITUNG)" zur Verfügung sobald Sie den Bereich: "Gewährte Zeiträume" fokussiert haben.)

Info:

Weitergehende Informationen, wie etwa zur Mitarbeiterzuweisung, finden Sie im Abschnitt: Einstellungen in den Parametern (Kurzarbeitergeld).


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