Auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN befindet sich u.a. die Schaltfläche: KURZARBEITERGELD DRUCKEN. 

 

 

Folgende Auswertungen können auf diesem Wege erstellt werden:

  • Kurzarbeitergeld für das Arbeitsamt: Diese Auswertung stellt eine Anlage zum Leistungsantrag dar und kann der Agentur für Arbeit übersendet werden.
  • Kurzarbeitergeld für die Krankenkasse (Kug-Abrechnungsliste Krankengeld): Diese Auswertung stellt den Antrag zur Erstattung des Kug-Krankengeldes dar und ist bei der Einzugsstelle einzureichen.
  • Kurzarbeitergeld-Übersicht Gesamt: Enthält alle für den Arbeitgeber relevanten Daten. Diese werden nach Mitarbeitern aufgeschlüsselt angezeigt.
  • Anspruchszeitraum: Es wird Ihnen eine Liste aller vom Kug betroffenen Mitarbeiter mit dem jeweils hinterlegten Anspruchszeitraum angezeigt.

Beachten Sie:

Bei der Berechnung und Ausweisung des Kurzarbeitergeldes erfolgt keine Berücksichtigung des sog. "Faktorverfahrens" bei Mitarbeitern mit Lohnsteuerklasse IV. Kug-Berechnung und Kug-Tabellen der Agentur für Arbeit weichen daher voneinander ab. Gemäß Infoschrift „MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN“ der Bundesagentur für Arbeit liegen hierzu noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Bitte setzten Sie sich mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung, um das Vorgehen in Bezug auf das "Faktorverfahren" abzustimmen.


  • No labels