Auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN befindet sich u.a. die Schaltfläche: KURZARBEITERGELD DRUCKEN. 

 

 

Folgende Auswertungen können auf diesem Wege erstellt werden:

Bei der Berechnung und Ausweisung des Kurzarbeitergeldes erfolgt keine Berücksichtigung des sog. "Faktorverfahrens" bei Mitarbeitern mit Lohnsteuerklasse IV. Kug-Berechnung und Kug-Tabellen der Agentur für Arbeit weichen daher voneinander ab. Gemäß Infoschrift „MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN“ der Bundesagentur für Arbeit liegen hierzu noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Bitte setzten Sie sich mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung, um das Vorgehen in Bezug auf das "Faktorverfahren" abzustimmen.