Krankheit / Lohnfortzahlung während der Kurzarbeit 

Erhält ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit Lohnfortzahlung auf Grund von Krankheit, muss die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" verwendet werden. 

Diese Eintragung ist wie für alle Fehlzeiten vorzunehmen unter: STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN. Damit ist gewährleistet, dass das Krankengeld gemäß § 47 b Abs. 4 SGB V korrekt ermittelt werden kann. 

Krankheit / Lohnfortzahlung liegt bereits vor Beginn der Kurzarbeit vor 

Die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" ist vor dem Beginn der Kurzarbeit zu beenden. 

Ab Beginn der Kurzarbeit ist die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" zu verwenden. 

Besteht Lohnfortzahlung über die Dauer der Kurzarbeitszeit hinaus, so ist nach Beendigung der Kurzarbeit wieder die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" einzutragen. 

Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung 

Wird Lohnfortzahlung vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeit gewährt, setzt die Lohnfortzahlung während des Kurzarbeit-Zeitraumes aus und läuft anschließend weiter. 

Beispiel: 

  • Kurzarbeit besteht von 20. - 30.01.
  • Ein Mitarbeiter ist vom 05.01. - 02.03. krank.

Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung 

ohne Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes: 

05.01. - 15.02. = 42 Tage 

mit Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes: 

05.01. - 19.01. = 15 Tage 

31.01. - 26.02. = 27 Tage 

sind insgesamt 42 Tage 

Die Fehlzeiten sind beim Mitarbeiter wie folgt zu hinterlegen: 

05.01. - 19.01.: Fehlzeit "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" 

20.01. - 30.01.: Fehlzeit "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" 

31.01. - 26.02.: Fehlzeit "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1"

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