Krankheit / Lohnfortzahlung während der Kurzarbeit
Erhält ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit Lohnfortzahlung auf Grund von Krankheit, muss die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" verwendet werden.
Diese Eintragung ist wie für alle Fehlzeiten vorzunehmen unter: STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN. Damit ist gewährleistet, dass das Krankengeld gemäß § 47 b Abs. 4 SGB V korrekt ermittelt werden kann.
Krankheit / Lohnfortzahlung liegt bereits vor Beginn der Kurzarbeit vor
Die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" ist vor dem Beginn der Kurzarbeit zu beenden.
Ab Beginn der Kurzarbeit ist die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" zu verwenden.
Besteht Lohnfortzahlung über die Dauer der Kurzarbeitszeit hinaus, so ist nach Beendigung der Kurzarbeit wieder die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" einzutragen.
Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung
Wird Lohnfortzahlung vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeit gewährt, setzt die Lohnfortzahlung während des Kurzarbeit-Zeitraumes aus und läuft anschließend weiter.
Beispiel:
Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung
ohne Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes:
05.01. - 15.02. = 42 Tage
mit Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes:
05.01. - 19.01. = 15 Tage
31.01. - 26.02. = 27 Tage
sind insgesamt 42 Tage
Die Fehlzeiten sind beim Mitarbeiter wie folgt zu hinterlegen:
05.01. - 19.01.: Fehlzeit "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1"
20.01. - 30.01.: Fehlzeit "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG"
31.01. - 26.02.: Fehlzeit "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1"