- Zunächst gilt es festzustellen, ob ein Unternehmen überhaupt (grenzüberschreitend) Leistungen erbringt, die in den Anwendungsbereich der neuen Ortsregelung fallen.
- Diese Leistungen müssen identifiziert und von den anderen Leistungen abgegrenzt werden.
- Unterscheidung, an wen diese Leistungen erbracht werden (Privatperson oder Unternehmen).
- Jeweiligen Steuersatz des Verbrauchslandes (Wohnsitz der Privatperson) ermitteln.
- Klärung ob umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland oder Umsatzsteuermeldung über das MOSS-Verfahren.
- Bei Teilnahme am MOSS-Verfahren ist eine Registrierung beim BZSt erforderlich.
- Eventuell bedarf es einer Anpassung der Preise / Preislisten und der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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