Das Mini-one-stop-shop (MOSS) Verfahren ist ein neues, vereinfachtes Besteuerungsverfahren, das dem Unternehmen ermöglicht, die o.g. Umsätze in dem EU-Staat zu erklären, in dem er ansässig ist. Zu diesem Zweck sind – zusätzlich zu Umsatzsteuer-Voranmeldung und ggf. Zusammenfassender Meldung – Erklärungen über ein Internetportal der zuständigen nationalen Behörde (in Deutschland dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt, www.bzst.bund.de)) zu übermitteln. Die Erklärung muss bis zum 20. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraumes übermittelt werden. Auch die Zahlung erfolgt im Ansässigkeitsstaat, die zuständige Behörde übernimmt dann die Verteilung auf die einzelnen Staaten. 

Genauere Informationen hierzu erhalten Sie auch über die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern.

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