Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate installiert, werden für das neue Jahr die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" erweitert (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG). 

Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. Hier sind viele Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind.

Zum Beispiel:

  • Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen
  • Beitragssätze zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Zusätzlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer
  • Insolvenzgeldumlage
  • Angaben für „Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Pauschale Krankenversicherung, Pauschale Rentenversicherung und Pauschalsteuer)
  • Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Niedriglohngrenze (Gleitzone) (bis 30.06.2019)
  • Geringverdienergrenze
  • Mindest-Rentenversicherungsgrenze (Aufstockung)
  • Grundlohn-Monatswochenfaktor
  • Grundstundenlohngrenze für Sozialversicherung (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)

Hinweis

Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update zu installieren.
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