Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate installiert, werden für das neue Jahr die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" erweitert (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG). 

Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. Hier sind viele Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind.

Zum Beispiel:

Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update zu installieren.