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Übertragung an die Krankenkassen
Die Übertragung an die Krankenkassen erfolgt über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - (Beitragsabrechnung) ÜBERTRAGEN.
Aktualisierungsprüfung vor dem Versenden
Bevor der Assistent für die Übertragung ausgeführt werden kann, prüft die Software, ob die Mindestversion für die Übertragung eingesetzt wird
Nach Eingabe des Kennwortes können Sie im Fenster: "Wählen Sie die Art der zu versendenden Daten aus" die die gewünschte Übertragung auswählen.
Nachrichten der Annahmestellen abrufen
Mit der Auswahl: "Nachrichten der Annahmestellen" werden alle Nachrichten der verschiedenen Krankenkassen usw. vom GKV-Kommunikationsserver abgeholt.
Beachten Sie:
- Der Abruf der Nachrichten kann längere Zeit (bis zu 3 Minuten) in Anspruch nehmen.
- Wurden auf dem Kommunikationsserver noch keine Nachrichten bereitgestellt, kann der Abruf zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.
Protokollübersicht / Nachrichten (Rückmeldungen) einsehen
Nach der Übertragung der Daten erhalten Sie ein Übertragungsprotokoll sowie Informationen über den Abruf beim Kommunikationsserver. Diese Information enthält die Angaben, die Ihnen früher in Papierform zugestellt wurden.
Im Übertragungsprotokoll (Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: PROTOKOLLE) können diese Informationen jederzeit eingesehen werden.
Das Übertragungsprotokoll enthält unter anderem:
- Positive Rückmeldung des Servers: Datei angenommen, Inhalte können aber Fehler aufweisen. Diese Fehler werden in den Details aufgeführt.
- Negative Rückmeldung des Servers: Die Datei wurde abgewiesen.
- Im Falle eines Abrufes von Nachrichten ist hier auch angegeben, von welcher Annahmestelle Nachrichten vorliegen.
Auswahl: SV-Meldungen
Darüber werden alle erstellten Meldungen zur Sozialversicherung aller Mitarbeiter, wie z. B. Anmeldung, Abmeldung oder Jahresmeldung, versendet.
Beachten Sie:
Nicht versendete SV-Meldungen von Mitarbeitern verhindern einen Monatsabschluss.
Weitere Informationen zur SV-Meldung finden Sie in unserer Hilfe:
UV-Jahresmeldungen
Die beim Jahresabschluss erstellte UV-Jahresmeldungen der Mitarbeiter zur Unfallversicherung werden darüber versendet.
Weitere Informationen zur UV-Meldung finden Sie in unserer Hilfe:
Beitragsnachweise
Mit der Auswahl der Option: "Beitragsnachweise" werden alle Beiträge an die Krankenkassen gemeldet.
Info:
Versenden Sie die Beitragsnachweise vor dem 20. eines Monats, dann erscheint noch eine Sicherheitsabfrage:
Wenn Sie diese mit JA bestätigen, dann werden die Beitragsnachweise übertragen.
Beachten Sie:
Nicht versendete Beitragsnachweise verhindern einen Monatsabschluss.
Abfrage der Sozialversicherungsnummer
Über das Meldeverfahren lässt sich die Sozialversicherungsnummer von neuen Beschäftigten ermitteln.
Die Abfrage der Nummer erfolgt mit dem "Datensatz Versicherungsnummernabfrage" bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Diese Information rufen Sie über das Meldeverfahren ab.
GKV
Mit der Auswahl der Option "GKV" werden die GKV-Meldungen versendet.
Erstattungsanträge (AAG)
Mit der Auswahl der Option: "Erstattungsanträge (AAG)" werden alle erstellten Erstattungsanträge der Mitarbeiter an die Krankenkassen übertragen
eAU-Anforderung
Mit der Auswahl: "eAU-Anforderung" werden alle erstellten Anforderungen der Mitarbeiter an die Krankenkassen übertragen, damit im nächsten Schritt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgerufen werden kann.
Weitere Infos im Hilfe-Bereich: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Arbeitgeberkonto
Mit der Auswahl: ARBEITGEBERKONTO werden die Meldepflichten, die Sie hinsichtlich der Krankenkassen zu beachten sind, übertragen
Weitere Infos im Hilfe-Eintrag: Arbeitgeberkonto.
Weiterer Ablauf im Übertragungs-Assistent
Haben Sie Ihre Auswahl zu Übertragung getroffen, dann folgen Sie über die Schaltfläche: WEITER den Anweisungen des Assistenten.
Zusammenfassung
In der abschließenden Zusammenfassung werden Ihnen alle Meldungen, welche für die Übertragung bereit stehen, angezeigt.
Optional: Druck des Übertragungsprotokolls bzw. späteres Einsehen der Protokolle
Nach der Übertragung haben Sie die Möglichkeit ein Übertragungsprotokoll auszudrucken. Dieser Druck kann auch nachträglich über die Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – Schaltfläche: PROTOKOLLE erstellt werden.