Wie ist mit Unterzahlungen und Überzahlungen von Offenen Posten umzugehen? Anhand von Beispielen möchten wir Ihnen praxisnahe Tipps und Informationen geben, wie Sie entsprechende Sachlagen innerhalb der Software auflösen können.
Inhalt
Unterzahlung: KEIN Handlungsbedarf
Bei einer Unterzahlung wurde der Offene Posten nicht komplett ausgeglichen. Die Software vermerkt den bereits gezahlten Wert zum Teilausgleich im Offenen Posten-Datensatz.
Das bedeutet für Sie:
Nachdem die Option "Zahlungsverkehreingang buchen" mit OP-Ausgleich durchgeführt wurde, ist der zugewiesene Offene Posten bei Unterzahlung ohne Ihr Zutun beim Verbuchen nur um den gezahlten Betrag geschmälert. Es ist keine besondere Handlung in der Software vorzunehmen.
Beispiel:
Es existiert für "10001 Firma Musterkunde2" ein Offener Posten von 119,00 EUR mit Beleg-Nr. "RE1230002".
Der Musterkunde überweist für den Ausgleich des OPs 50,00 EUR.
- Der Zahlungsverkehreingang wird nun dem passenden OP zugewiesen
- Der Zahlungsverkeingang wird gebucht
Der ursprüngliche Offene Posten bleibt in Höhe des noch fehlenden Betrages offen.
Beim Öffnen des entsprechenden Offenen Posten-Datensatzes ist der bereits bezahlte Betrag sowie der noch offene Betrag transparent zu sehen.
Überzahlung: Handlungsbedarf um dies in Software abzubilden
Restbetrags-Kennzeichen nutzen, um OP "im Haben" zu erzeugen
Ist der Betrag des Zahlungsverkehrseingang-Datensatzes höher als der Betrag der zugewiesenen Offenen Posten, lässt sich der Zahlungsverkehrseingang-Datensatz nicht ohne weitere Bearbeitung verbuchen.
Aus diesem Grund ist es vorgesehen, dass Sie eines der Restbetrag-Kennzeichen verwenden:
- Für Restbetrag OP erzeugen
- OP erzeugen für Restbetrag im zugewiesenen Offenen Posten
Was unterscheidet die beiden Restbetrag-Kennzeichen?
Welche Bedeutung diese Kennzeichen für die Verarbeitung der Überzahlung haben, möchten wir Ihnen an jeweils einem Beispiel je Kennzeichen aufzeigen.
1) Kennzeichen: Für Restbetrag OP erzeugen
Findet Anwendung bei:
- Nur einem zugewiesenem Offenen Posten
- Wenn eine Zuweisung mehrere Offene Posten betrifft, die aber alle der gleichen Adressnummer angehören (d. h. es ist kein Bezug zu einer Belegnummer erforderlich)
2) Kennzeichen: OP erzeugen für Restbetrag im zugewiesenen Offenen Posten
Findet Anwendung:
- Bei Zuweisung mehrerer Offene Posten, vor allem dann, wenn die OPs unterschiedlicher Adressnummern angehören
- Bei einem vorhandenen Bezug zu einer Belegnummer
- Wenn bestimmt werden soll, bei welchem oder welchen der zugewiesenen OP ein neuer Offener Posten "im Haben" erzeugt werden soll
Wurde der Restbetrag auf mehrere Belege (anstatt auf einen) aufgeteilt, so werden entsprechend auch mehrere Datensätze für die OP-Überzahlung erstellt.