Lohnbuchhaltung: Änderungen zum 01.07.2023
Lohnbuchhaltung: Geänderte Programmablaufpläne Lohnsteuerabzug ab 01.07.2023
Die neuen Ablaufpläne werden voraussichtlich mit dem Update Build 6810 veröffentlicht.
Lohnbuchhaltung: Neue Pfändungsgrenzen
In diesem Update werden auch die neuen Pfändungsfreigrenzen nach Paragraph enthalten sein
Die Freiwerte müssen im Programm zum 01.07.2023 angepasst werden gemäß beigefügter PDF.
Die Tabelle der Pfändungsfreigrenze wird in der Bruttolohnerfassung (Register: "Rechner") berücksichtigt. Weiter kann in der Abrechnungsvorgabe eines Mitarbeiters eine Vertragsart "Pfändung" angelegt werden und auch hier wird diese Pfändungsfreigrenzen zu Grunde gelegt.
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2023
Änderungen in der Pflegeversicherung (PUEG)
Zum 01.07.2023 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung:
- Der Beitrag steigt um um 0,35 Prozentpunkte von 3,05 % des Bruttolohns auf 3,4 % (für AN mit 1 Kind)
- Je weiterem Kind (2.-5. Kind) erfolgt ein Abschlag von 0,25 % auf den Beitrag von 3,40 %: Ein AN mit 2 Kindern hat einen Beitrag von 3,15 % zur PV, ein AN mit 3 Kindern 2,90 %, etc. (Die Grenze liegt bei max. 5 berücksichtigungsfähigen Kindern)
- Für Kinderlose steigt der Beitrag zur PV um 0,6 Prozentpunkte von 3,4 Prozent auf 4,0 Prozent
Durch das Software-Update wird auf dem Register: SV-ANGABEN in Abrechnungsvorgaben ab dem 01.07.2023 das Feld "berücksichtigungsfähige Kinder" eingebracht.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald das Software-Update zum Download zur Verfügung steht.
Informationen des Gesetzgebers zu den Änderungen (Externe Links):
- Steuer-PAP ab 01.07.2023: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2023-06-19-geaenderte-PAP-2023-anwendung-ab-dem-1-juli-2023.html
- PUEG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz-pueg.html
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